Mal folgender Fall: Bei einem Nachbargrundstück (Nachbar B) ist ein Erdaushub nötig. Leider ist dies nur vom Nachbar A aus möglich. Es wird dabei auch der Garten des Nachbars A „zerstört“ (Rasen), wobei vorher schriftlich festgelegt wird, dass dieser Rasen wieder neu gemacht wird.
Da bei der Aktion mit Baggern auf engstem Raum gearbeitet wird, sind schon am ersten Tag massive Schäden bei Nachbar A aufgetreten. So wurde zum Beispiel der Gehweg am Haus zerstört und auch die Häuserwand (die Verputzte Wand war (nachträglich) auf dem Gehweg gebaut) ist leicht nach vorne gebrochen.
Nachbar A befürchtet, dass bei den weiteren Arbeiten noch mehr Schäden entstehen.
Leider wurde im Vorfeld nicht festgehalten, was bei „solchen“ Schäden passiert und wer für die Instandsetzung haftet. Die Nachbarn haben leider kein so gutes Verhältnis und Nachbar B jammert ohnehin ständig, wie teuer das alles ist.
Nun hat Nachbar A Angst auf mögliche größere Schäden an Hauswand und Terrasse, die ebenfalls schon stark beansprucht wurde selber sitzen bleiben muß, weil der Nachbar sagt, dass hätte nicht im Vertrag gestanden.
Gibt es da irgendwelche Grundsätzliche Regelungen, oder hat Nachbar A mit Unterzeichnung der Einwilligung einen Fehler gemacht.
Zustimmen Mußte Nachbar A der Maßnahme, da sonst irgendwann die Aufschüttung dort ggf. auf Sein Grundstück „gerutscht“ wäre.
Vielen Dank