Schaden bei probefahrt. wer zahlt ?

hallo

jemand verkauft sein auto. ein interessent macht eine probefahrt ( mit person an bord ) und baut einen unfall.

wer zahlt den schaden ?

mfg

Hallo !

Das ist leider nicht so klar wie es scheint.

Deshalb wird dringend empfohlen, das genau vorher schriftlich(wegen des besseren Nachweises) festzulegen, wer haftet und für was und in welcher Höhe !

Denn ist nichts vereinbart gehen manche Gerichte davon aus,es besteht ein stillschweigender Haftungsausschluss (wie man es bei Händlern annimmt). Dann haftet der Probefahrer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,also etwa überhöhte Geschwindigkeit.

MfG
duck313

Hallo,

Fremdschaden wird grundsätzlich von der Kfz-Haftpflichtversicherung gezahlt.

Inwieweit der Fahrer Schadensersatzpflichtig ist, ist aus diesem Text nicht ersichtlich.
Hier kommt es vermutlich darauf an, was vertraglich festgelegt wurde.

Gruß Merger

Genauer
Etwas detalierter

Eine Privatperson verkauft ein Auto. Eine andere Privatperson kommt zur Besichtigung und einer Probefahrt vorbei. Es wird eine allgemein übliche Probefahrt gemacht ( kein Vertrag oder ähnliches ).

Bei dieses Probefahrt baut die Person einen Unfall.

Muss diese Person nicht für den Schaden aufkommen ( wie es normal üblich ist ) ?

MfG

Hallo,

theoretisch muss die Person das.

Praktisch: ich mache die Probefahrt und gehe davon aus (= frage nach), dass das Auto vollkasko-versichert ist; dann kommt der VR auch für diesen Schaden auf uns es bleibt allenfalls die Selbstbeteiligung und die Hochstufung.

Wenn ich selber den Schaden voll bezahlen müsste, würde ICH keine Probefahrt machen und das Auto also auch nicht kaufen.

Grüße, M

Wenn ich selber den Schaden voll bezahlen müsste, würde ICH
keine Probefahrt machen und das Auto also auch nicht kaufen.

Also ich mach das grundsätzlich so. Würde bestimmt nicht den verursachten Schaden des anderen bezahlen wollen, nur weil dieser sich mal mit einem PS Auto austoben will

MfG