Wir haben eine Eigentumswohnung die wir vermietet haben jetzt sind die alten Mieter ausgezogen und die neuen Mieter eingezogen. Jetzt kam eine E-Mail von der Hausverwaltung beim ein und Auszug der Mieter hätten sie Schäden im Treppenhaus verursacht unter anderem das Treppengeländer an einer Stelle aus der Verankerung gerissen…wir sollen jetzt als Vermieter den Schaden zahlen. Wie verhalten wir uns jetzt Und d wie ist die rechtliche Lage?
Zahlen muss ein Schaden derjenige, der ihn verursacht hat. Was genau hindert Dich, die Rechnung an den Ex-Mieter weiter zu reichen?
Gruß
anf
Vielleicht der Umstand, dass unklar ist, ob der Ex-Mieter oder der neue Mieter den Schaden verursacht hat?!
Zumindest erschließt sich das mir nicht anhand der Frage…
Mao
Genau so ist das es ist überhaupt nicht klar ob überhaupt einer der beiden den Schaden verursacht hat!?
Ist alles ziemlich dubios…
Dann ist das doch die erste Frage, die man klärt, oder?
Gruß
anf
Richtig,
zahlen muss der Verursacher.
Aber leider auch richtig:
Der Vermieter haftet gegenüber den Eigentümern auch für Schäden, die nachweislich nicht er, sondern seine Mieter verursacht haben.
Hätte ich nicht gedacht, aber offenbar gilt der Mieter als Erfüllungsgehilfe des Vermieters.
Der Eigentümer sollte es dringend unterlassen, der Verwaltung zu antworten „Das war ich nicht, dass war einer meiner Mieter.“ Das ist dann nämlich eine Haftungsübernahme.
Statt dessen muss geklärt werden:
- Ist überhaupt ein Schaden entstanden?
- Wann entstand der Schaden?
- Ist es sicher, dass dieser von den Mietern verursacht wurde?
- Wenn ja: Kann der Schaden einem der Mieter zugeordnet werden?
Die Mieter sagen sie waren es nicht wir können es auch in keinster Weise Nachweisen. Es kommt noch dazu das es in dies m Haus die einzigsten Mieter sind und 2 Damen des Hauses die Eigentümer meinen sie hatten die macht und wollen weder uns als Eigentümer noch Mieter in dem Haus. Also ein ehrenwertes Haus. Da muss man halt hart vorgehen
Ja ne, is klar.
Könnten die Mieter bitte die Aussagen präzisieren? Sowohl in deren als auch in deinem Interesse?
Eine Aussage des ausgezogenen Mieters „Das Geländer war schon drei Wochen vorher lose“ wäre zum Beispiel - wenn wahr! - sehr hilfreich.
Das ist alles garnicht klar ob es einer der Mieter war wie gesagt es ist ein ehrenwertes Haus und da lässt man sich vieles einfallen um uns eins aus zu wischen da greift man auch Mal zu unmenschlichen Mitteln und der Verwalter macht fröhlich mit . Komisch an der Sache ist das nur eine Halterung aus der Verankerung ist bei einem geraden Geländer…
Das kann man nicht mehr nachvollziehen da hat niemand drauf geachtet. Leider so eine Verankerung geht ja nicht so einfach raus wenn man dagegen kommt. Bei einem geraden Geländer???
Wenn ja, hat der Mieter den Schaden seiner Haftpflicht gemeldet?
Wie gesagt es war keine sagen sie ???