Hallo zusammen,
angenommen, A leiht ein Carsharing-Auto aus. Wie sich später herausgestellt, gibt’s bei dem Auto bereits einen Schaden, der im Schadenbuch noch nicht vermerkt ist und den auch A dem Anbieter nicht gemeldet hat, was einen der folgenden Gründe hat:
- A hatte einfach keine Zeit zur Kontrolle des Autos auf Schäden vor der Fahrt;
- A hatte den Schaden bei der Kontrolle übersehen;
- A hatte den Schaden mit einem anderen bereits gemeldeten verwechselt;
- A wollte den Schaden melden, aber beim Anruf hat der Anbieter lange nicht geantwortet oder es gab sogar eine Ansage, dass man lange warten müsste.
Wie ist hier also die Konstellation zwischen Verschulden und Meldepflicht (Vorschäden)?
Muss der Anbieter nachweisen, dass A den Schaden verursacht hat oder haftet A sowieso, weil er den Schaden nicht gemeldet hat?
Es ist klar, dass in allen AGBs steht, dass man vorher kontrollieren muss, aber nach BGB müsste ja der Anbieter das Verschulden von A nachweisen, oder?
Inwieweit machen Fotos vor und nach der Fahrt Sinn? A könnte ja nicht beweisen, wann die Fotos gemacht wurde… Oder macht es doch Sinn, weil der Anbieter zusätzlich noch beweisen müsste, dass die Fotos zu einem anderen Zeitpunkt gemacht wurden?
Danke schon mal
[verschoben von Auto vom www Team]