Schaden durch eigene KFZ-Versicherung nach "Unfall"

Hallo,

ich schreibe hier, weil die Google-Suche nach Schaden durch die eigene KFZ-Versicherung nicht funktioniert hat.

Ich hatte einen Rempler auf dem Parkplatz. Daraufhin habe ich sehr ausführlich und umfangreich den Sachverhalt dargestellt. Die Unfallgegnerin hat sich dagegen wohl nur sehr wortkarg mitgeteilt.

Nachdem ich den Schaden gemeldet habe, habe ich nochmal nachgeschoben, dass ich meinen eigenen Schaden - falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen würde - ebenfalls einbringen würde. Hierauf erhielt ich die Mitteilung, dass ich - wenn ich möchte - ihnen meinen Schaden mitteilen kann bzw. mich an die gegnerische KFZ-Versicherung wenden solle (geht eigentlich nur durch ein KFZ-Sachverständigen Gutachten), damit im Falle des Prozessausgangs bei einer 50-50 Quote jeder seinen eigenen Schaden hätte tragen müssen (in meinem Fall hätte ich das nicht gemacht, weil das Auto schom zu alt ist). Und meine KFZ-Versicherung dann nicht 50% von ihrem Schaden hätte bezahlen müssen.

Ich will hier gar nicht darauf herumreiten, dass ich im Recht war und sie nicht. Aber die Aussagen haben sich widersprochen. Meine Versicherung hat der Unfallgegnerin einfach geglaubt und den Schaden reguliert. Und ich hab die Arschkarte gezogen und werde heruntergestuft für einen Schadensbetrag den die Versicherung mit großer Wahrscheinlichkeit nicht hätte zahlen müssen.

In Fällen wie dem meinen, wo sich ein Verschulden einer Partei nicht klar ermitteln lässt, hätte eine 50:50 Quote erhebliche Auswirkungen gehabt. Und wenn es am Ende nur 50,€ gewesen wären, dich selbst bezahlt hätte.

Meine Frage ist nun, wie das überhaupt rechtlich aussieht, wenn die eigene KFZ-Versicherung einen Schaden reguliert hat, der auch ganz anders hätte ausgehen können.
Wie geht man denn da vor?

Hab ich in der Verwandschaft auch erlebt.
In ähnlicher Konstellation.
Widerspruch zwecklos.
Der Vertrag wurde vom Versicherungsnehmer aus Empörung dann sofort gekündigt.
Das Fahrzeug wurde bei einer anderen Gesellschaft neu versichert.
Die Rache des kleinen Mannes.

Vielleicht hättest du weniger wortreich sondern lieber sachlich und knapp erläutern sollen … Too much information ist nie gut

Wenn deine Versicherung aufgrund deines Wortwustes die Sachlage falsch eingeschätzt und deswegen bezahlt hat, hat sie völlig korrekt gehandelt :woman_shrugging:

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Bei mir zum Glück schon:

Bei einer 50/50-Quote trägt nicht jeder seinen Schaden, sondern 50 % des Gesamtschadens. Das ist nur dasselbe, wenn der Schaden auf beiden Seiten gleich hoch ist.

Erstens fragt sich, warum dein Versicherer dann gezahlt haben sollte; hat der einfach zu viel Geld, das er loswerden wollte? Zweitens frage ich mich, wie du darauf kommst, wenn du doch schreibst:

Da sitzen Unfallexperten und Statistiker. Am Ende kommt dabei ein Erwartungswert für „anerkennen und einfach zahlen“ und für „es auf einen Prozess ankommen lassen“ heraus.
Wenn da angenommen wird, dass man entweder 1500€ zahlt - oder nach einem Prozess mit 60% Wahrscheinlichkeit 1500€ oder mit 40% Wahrscheinlichkeit 750€ - dann wird man angesichts der zusätzlichen Prozesskosten halt die 1500€ ohne Prozess bezahlen.

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Und das kann dann zu dem etwas kuriosen Ergebnis führen, dass beide Seiten ihren eigenen Schaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommen, gleichzeitig aber den Nachteil des Schadensfreiheitsrabatts haben, weil die eigene Versicherung schließlich an den anderen gezahlt hat. So mir mal vor Ewigkeiten passiert (eigene Versicherung sah nur „Auffahrunfall“, gegenerische Versicherung sah, dass der eigene Versicherungsnehmer bei grün angefahren, aber dann sofort hart gestoppt hatte um von einer reinen Geradeausspur ohne Vorankündigung abbiegen zu wollen).

Das ist dann natürlich höchst unbefriedigend und für den einzelnen Betroffenen nicht nachvollziehbar, wenn die eigene Versicherung zahlt, obwohl die gegnerische Versicherung (im Verständnis des Betroffenen) davon ausgeht, dass die Schuld beim eigenen Versicherungsnehmer liegt, wobei tatsächlich nur eine Risikoabwägung in Bezug auf potentielle Kosten auf beiden Seiten vorgenommen wurden). Wobei man aber natürlich nicht vergessen sollte, dass für die Versicherungen dies gerade bei kleinen Schäden eine sehr schöne Sache ist, weil sie sich den ggf. zu großzügig zugesprochenen Anspruch des Gegeners ohnehin wieder über den Rabattnachteil des eigenen Versicherungsnehmers wieder zurück holen. Insoweit sind das dann schon auch „Verträge zu Lasten Dritter“, die aber nun mal leider zulässig sind.

Der Fragesteller geht aber davon aus, dass der Versicherer

gar nichts hätte zahlen müssen. Ich vermute, dass der Versicherer eine weniger optimistische Einschätzung hatte.

Es würde mich auch nicht überraschen, wenn der Fragesteller noch nie von § 17 StVG gehört hätte und von der Berücksichtigung der bloßen Betriebsgefahr bei der Festlegung der Haftungsquoten. Das ist nämlich kein Allgemeinwissen. Auch darum kann man die Frage der Haftung schnell falsch beurteilen, um nicht zu sagen: zu optimistisch.

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Wird aber ganz schnell zum persönlichen Wissensschatz, wenn man sich nach einem Unfall mit dessen versicherungs- und sonstig rechtlichen Folgen beschäftigt.

Vielen Dank für die Rückmeldungen. Vor allem für das Urteil.

Zunächst einmal ist es bei Streitigkeiten zum Unfallhergang immer besser möglichst viele und detaillierte Angaben zu machen. Ich hab sogar mit dem Sonnenstand argumentiert, wegen dem ich gemerkt hätte, wenn da ein SUV kommt (der hätte einen Schatten geworfen, weil die Sonne sehr tief stand). Das ist - im Fall der Fälle - auch für die Urteilsfindung entscheidend. Wenn eine Seite umfassende Angaben macht, während die andere nur ganz knapp Behauptungen aufstellt.

In meinem Fall hat die Versicherung ein Urteil genommen, indem einer Seite (also mir) 75% Schuld und damit ebenso hohe Quote zugerechnet wurden. Das Problem ist nur, dass der Sachverhalt dieses Urteils gar nicht auf meinen passt.

Bei einer 50-50 Quote wäre es tatsächlich so, dass am Ende kaum „Geld gewechselt“ wird. In meinem Fall wäre die Beseitigung meines Schadens wahrscheinlich sogar teurer als der Lackschaden des Unfallgegnerin. Mein Auto ist 19 Jahre alt. Da fällt so ein Kratzer nicht auf. Hätte ich gewollt, dass es in einer Werkstatt hätte gemacht werden sollen, dann wäre es wahrscheinlich sogar teurer geworden, als der Schaden meiner Unfallgegenerin. Da ich aber davon ausging, dass meine Versicherung hier nichts reguliert, wäre auch kein Termin beim Sachvertständigen nötig.

Das mit dem „Geld hin und her schieben“ und der Tatsache, dass auch bei 50-50 man zurückgestuft wird, könnte man doch dahingehend umgehen, dass man die Auszahlung der gegnerischen Versicherung der eigenen Versicherung gegeben hätte und damit den Schadensfall nachträglich - unwirksam macht - weil man ihn selbst reguliert hat… oder hab ich da was falsch verstanden? Natürlich weiß ich, dass bei 50:50 beide Schäden reingerechnet werden. Deshalb wäre es ja nett von meiner Versicherung gewesen, wenn sie meinen Schadensbetrag eingefordert hätte.

Wie du schon geschrieben hast: Die haben nichts zu verschenken und da sitzen Leute, die den ganzen Tag nichts anderes machen. Ich bin mir da recht sicher, dass deren Einschätzung genau wie du vermutet hast ausgefallen sein wird.

Bei Kraftfahrern? Allgemeinwissen? Den Glauben daran habe ich verloren.
Was meinst du, wie viele schon davon gehört haben, dass eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zu einer erhöhten Betriebsgefahr führt, die eine Mithaftung begründen kann.
Oder das Querungen auf Parkplätzen keine Kreuzungen oder Einmündungen sind und daher kein „rechts vor links“ gilt?

Ich weiß nicht - du drückst es etwas unklar aus.
50:50 bedeutet, dass jeder mit 50% für beide Schäden haftet. Wenn dein Auto 1000€ und das des Gegners 8000€ Schaden hat, dann bezahlen beide je 500€ deines Schadens und je 4000€ des Schadens des anderen Beteiligten. Solche unsymmetrischen Summen sind nicht realitätsfremd - wenn zum Beispiel ein Golf I mit der Ecke seiner Stoßstange seitlich in ein hochwertiges Fahrzeug fährt.

Das kann man machen. Ich glaube, meine Versicherung ließe mir dazu sechs Monate Zeit - also erst ausrechnen und sich dann beeilen!