Schaden durch schieben eines Anhängers WER ZAHLT?

Hallo Leute,

für eine Feier wollte ich mir Stühle und Bänke von einem Bewirtungsservice ausleihen inkl. Anhänger.

Um den Anhänger einfacher anzukoppeln wollte ich diesen zu meinem Auto schieben, ich verlor die Kontrolle über den Hänger und dieser rammte die Fahrertür des parkenden Fahrzeuges vom Bewirtungsservice.

Der Anhänger gehört zum Bewirtungsservice.

Ich habe den Schaden meiner Privaten Haftpflichtversicherugn gemeldet, diese lehnen den Schaden nach Punkt 6.1. der Besonderen Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung ab

„ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder führers eines Kraft-, Luft, Wasserfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden die durch deren Gebrauch verursacht werden, nicht versichert“

Anschl. habe ich den Schaden meiner KFZ Versicherung gemeldet, diese lehnen die Begleichung des Schadens ebenfalls ab und verweisen auf die Haftpflicht des Hängers.

Da der Anhänger wie das Auto des Geschädigten auf die selber Person zugelassen sind nehme ich an würde die Versicherung ebenfalls nicht zahlen.

Gibt es eine Lösung? Ich bin Student und kann das Geld selber schlecht aufbringen!

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße

Frank

Hallo Frank,

es tut mir leid, aber dieser Schaden wird aus keiner der bestehenden Versicherungen lukriert werden können

Ihre Privathaft lehnt bedingungsgemäß korrekt ab

Ihre KFZ-Haft müsste erst eintreten, wenn der Hänger fix mit dem Zugfahrzeug verbunden ist

die KFZ-Haft des Hängers lehnt zu Recht wegen eines
nicht gedeckten Eigenschadens ab

sorry

lg Erich

Hallo Erich,

vielen Dank für die rasche Beantwortung!

Es wäre freundlich wenn Sie mir noch ein Rat geben könnten.

Sachverhaltsänderung:

Um mir für mein Studium etwas dazu zu verdienen habe ich bei dem Partyservice Probegearbeitet, der Inhaber sagte, ich solle bitte den Anhänger ankuppeln und umfahren. Ich habe es versucht und nicht geschafft den Anhänger zu rangieren, daraufhin sagte der Inhaber das er es mir zeigt, er fuhr mit dem Wagen rückwärts an und bremste einmal, dabei löste sich der Anhänger von der Befestigung (fehlerhafte Montage von mir).

Der Inhaber sagte, um den Schaden zu regulieren sollte ich bitte wie o. g. den Schaden anmelden.

Da ich ein riesen schlechtes Gewissen hatte,tat ich dies.

Der Inhaber macht druck und möchte das Geld für die Reparatur sehen, er selbst hat die Befestigung des Hängers nicht kontrolliert.

Aufgrund meiner Aussage habe ich mich selber schuldig gesprochen.

Es schlägt mir ziemlich auf mein Gemüt.

Haben Sie eine Idee wie ich den Schaden klären kann.

Sollte ich mich bei der Polizei für eine Falschaussage anzeigen?

Sollte ich es auf ein Prozess ankommen lassen und vor Gericht die Wahrheit sagen?

Es geht um eine Schadenhöhe von 1000 €

Das Geld habe ich auch nicht zur Verfügung um den Schaden zu regulieren.

Hallo Frank,

hier ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Geschäftsinhaber auf jeden Fall vor Inbetriebnahme der Zugeinheit sich von der korrekten
Verbindung selbst hätte überzeugen müssen, nachdem er ja wusste, dass Sie damit nicht vertraut sind, d.h. er hat keinen Anspruch gegen Sie - ich denke, dass das auch ein Richter genauso sehen würde - noch dazu besteht hier ein Mäßigungsrecht nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz.

Wo haben Sie den Schaden überhaupt angemeldet? In Ihrer Privathaft besteht keine Deckung für den KFZ-Betrieb!

lg Erich

Hallo Erich,

ich habe den Schaden meiner privaten Haftpflicht gemeldet, nach Ablehnung habe ich den Schaden meiner Kfz-Versicherung gemeldet, beide lehnten wie o. beschrieben ab.

Ich habe wie o. beschrieben eine Falschaussage bei der Versicherung auf anraten vom Inhaber getätigt.

Würden Sie es auf ein Prozess ankommen lassen und kein Cent zahlen oder die Zahlung der Hälfte einräumen?

Diese Frage ist sicherlich keine Versicherungsfrage, jedoch interessiert mich ihre Meinung sehr!

Ich danke Ihnen, dass Sie sich die Zeit für mich genommen haben!

Freundliche Grüße

Der Naive Frank

hallo frank

ich bin nicht ganz der experte auf diesem gebiet, aber was ich sagen kann ist dass die private Haftpflicht zurecht abgelehnt hat, weil die autoversicherung betroffen ist.

jedenfalls muss es entweder deine auto-haftpflicht zahlen oder die haftpflicht des anhängers.

wahrscheinlich hast du keine rechtsschutz, ich würde die sache jedenfalls einem anwalt übergeben, der wird den versicherungen schon beine machen…:

ein freund von mir ist anwalt. wenn du willst leite ich das an ihn weiter
gruß geo.

Hallo Geo,

ich danke dir für deine Hilfsbereitschaft!

Mein Versicherungsfachmann versucht diese Woche noch etwas bei der Versicherung zu regeln.

Wenn dieses nicht gelingt, würde ich gerne auf dein Angebot zurück kommen.

Lieben Gruß

Frank

Hallo Frank,

grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Geschäftsinhaber den Schaden durch die Unterlassung der Überprüfung der Verbindung den Schaden selbst verursacht hat

ob und in welchem Ausmaß eine Mitverursachung durch
Sie vorliegt, wäre zu prüfen

m.E. ist dies nur sehr eingeschränkt anzunehmen, sodass ich empfehle Ihren Anteil max. mit einem Viertel
unpräjudiziell anzuerkennen

wenn Sie sich dazu entschließen, lassen Sie sich jedenfalls schriftlich bestätigen, dass mit diesem Vergleich jeglicher weiterer Anspruch gegen Sie erloschen ist

lg Erich