Schaden durch Sommerfrost wer muss zahlen?

Mein Haus hat einen großen Riss bekommen im Erdgeschoss, dieser ist so breit das er im Zick Zack ca. 1 cm breit und 2 m vom Erdgeschoss nach unten verläuft bis zum Erdboden. Nach Meldung bei meiner Wohngebäude Versicherung mit Elementarschäden wurde mir eine Schadensübernahme nach Gutachter Besuch abgelehnt mit dem Zusatz Schaden entstanden durch Sommerfrost.

Laut AGB Versicherung sind Erdsenkungen, Erdfälle versichert sowie Naturgewalten.

Wieso ist ein Sommer der sehr trocken ist und wohl unter dem Haus zur Austrocknung der Fläche gesorgt hat keine Naturgewalt und somit zu meinem Schaden durch das absenken geführt hat nicht versichert?

Oder möchte sich die Versicherung hier nur billig rausreden?

Davon kannst Du schlicht ausgehen.

Aber muss die Diagnose denn überhaupt stimmen ? Hast du keine 2. Meinung deines eigenen Gutachters ?
Sag mal ein paar Worte zum Haus, Baujahr, unterkellert ja/nein usw.

Wenn dein Riss auch auf eine „Erdsenkung“ zurückzuführen ist, so müsste man sich mal die Definition des Begriffs anschauen, den sicherlich Gerichte schon mal geklärt haben.

MfG
duck313

da sollte man Sven Plöger fragen, wo heuer bei uns Sommerfrost aufgetreten ist.

Danke der Nachfrage es handelt sich um ein Bj. 1963er Haus, voll unterkellert mit massivem Betonboden im Keller.
Bauweise 1963 vom Fundament her.
Eigener Gutachter sagte nur es müsse das Haus untergraben werden damit 60*60 cm Fundament auf der Ecke gegossen werden kann. Gutachter der Versicherung gibt an das es ausreicht die Ritze mit Kunstharz zu verschließen.

Bei Vollunterkellerung halte ich „Sommerfrost“ eher für zweifelhaft, denn das Fundament läge doch mit seiner Unterkante mind. > 2,5 bis nahe 3 m unter Erdgleiche.
Hier kann man m.E. eher an einen damaligen Baufehler denken, den man jetzt laut Gutachter durch eine nachträgliche Unterfangung und Verstärkung der Eckfundamente beheben will.

Hallo es ist immer ein Fehler einen Gutachter zu nehmen der von einer Versicherung ist , denn es ist doch klar dass Versicherungen freiwillig nie einen Schaden bezahlen wollen .
viele Grüße noro

„Sommerfrost“ bezeichnet keinen überraschenden Kälteeinbruch im Sommer sondern eine Bodenlockerung durch Austrocknung, hervorgerufen durch langanhaltende Hitze und Trockenheit (wie in diesem Sommer).
Dabei treten hauptsächlich Schäden an Straßenbelägen und unterirdisch verlegten Leitungen (Rohrbruch, Kabelbruch) auf. Sie senken sich ab und brechen. Bei Belägen treten Risse ( und Blasen, die allerdings durch die Hitze direkt) auf , ähnlich echten Frostrissen bei Kälte.

MfG
duck313

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Hallo,

Versicherungen zahlen im Interesse ihrer Kunden (die über die Versicherungsprämien auch die Schäden bezahlen) und in ihrem eigenen Interesse nur für Schäden, die sie nach den Versicherungsbedingungen auch begleichen müssen. Umgekehrt heißt das aber auch, daß sie für Schäden, die sie nach den Versicherungsbedingungen regulieren müssen, zahlen.

Wenn ich also von Leuten höre, daß sie regelmäßig Streit mit ihren Versicherungen haben, gehe ich erst einmal aus, daß diese Leute alles mögliche als Schaden einreichen und nicht verstehen, daß Versicherung nicht jeden Schaden, der ihnen widerfährt, regulieren.

Ich für meinen Teil hatte bisher bei allen Versicherungen, die ich so habe und hatte, Schäden, die allesamt anstandslos und teilweise sehr kulant reguliert wurden. Allerdings habe ich bspw. nach einem Einbruch denen nicht versucht zu verkaufen, daß an den Wänden massenweise Ölgemälde hingen oder im Schrank 10.000 Euro lagen. Für eine Handvoll alten Bestecks (teilweise versilbert) und eine Uhr, die möglicherweise vergoldet oder auch nur aus Messing war (Erbstück von meinem Onkel), wurden durchaus substantielle dreistellige Beträge bezahlt.

Kurz gesagt: Versicherungen regulieren sehr wohl und durchaus kulant Schäden, die unter ihre Versicherungsbedingungen fallen - allein schon, weil sie sonst irgendwann mal keine Kunden mehr hätten. Bei Schäden aber, die offensichtlich nicht in die Bedingungen fallen oder offensichtlich mutwillig herbeigeführt wurden, wird aus Eigeninteresse und im Sinne der anderen Kunden natürlich nicht einfach so bezahlt.

So viel zur Mär, Versicherungen würden nie bezahlen oder zumindest immer rumzicken. Wer das so wahrnimmt, sollte den Fehler auch mal bei sich selber suchen.

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Dieser Beitrag kann nur von einem Versicherungs Mensch kommen.

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Ich habe nie für eine Versicherung gearbeitet und habe es auch nicht vor. Von einem WWW-Mitglied abgesehen, kenne ich nicht einmal Menschen, die bei einer Versicherung arbeiten oder gearbeitet haben.

Hallo,

mir ist noch in Erinnerung, dass einem Bauern in unserer Nachbarschaft, dem bei einem schweren Sturm das Dach weggeflogen war, die Versicherung die Zahlung verweigerte mit der Begründung, es handle sich nicht um einen versicherten Strumschaden, sondern um einen nicht versicherten Orkanschaden.

Natürlich mussten sie am Ende doch zahlen.

Gruß,
Paran

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Hallo,

das hängt vom Grundwasserspiegel ab. Wenn der sich z.B. von 1,9 m unter Flur bis 3 m absenkt und damit bis unter das ehemals im Grundwasser stehende Fundament sinkt, kann das durchaus zu Senkungen mit entsprechenden Rissen führen.
Das kommt bei alten Häusern, die > 100 Jahre stabil waren auch vor, wenn z.B. ehem. feuchte Gebiete entwässert werden.

Gruß,
Paran

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Danke; genau solche Geschichten meinte ich.

Da rennt ein Bauer herum, der allen erzählt, wie böse Versicherungen sind und wie er sie am Ende doch noch eingenordet hat - und es gibt tatsächlich Leute, die die Geschichte glauben; ganz gleichgültig, wie offensichtlich unsinnig und unglaubwürdig sie ist.

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Hallo,

O.K., dann die beklaute Schwiegermutter. Deren gesamter Schmuck wurde vor einigen Jahren aus dem Haus geraubt, war alles versichert, zum Wiederbeschaffungswert natürlich.

Die Versicherung, eine Namhafte übrigens, bot der alten Dame eine Summe an, die bestenfalls dem Materialwert entsprach.
Schwiegermutter hatte keine Lust auf Stress mit denen und hat das angenommen.
Alles belegt.
Die Versicherung hat damit ca. 80% gespart, auf Kosten einer alten Frau, die jahrzehntelang ihre Beiträge gezahlt hat.

Gruß,
Paran

War denn der Wiederbeschaffungswert, den die Schwiegermutter kannte (?), dokumentiert - z.B. durch aktuelle Fotos, Schätzungen, Gutachten? Oder anders gefragt: auf welcher Basis sollte die Versicherung den Wiederbeschaffungswert bestimmen? Allein auf Basis der Aussage einer älteren Dame, die vermutlich weder Goldschmiedin noch Sachverständige ist, doch wohl eher nicht.

Im übrigen handelt es sich hier um einen anderen Sachverhalt als bisher; es wurde nicht die Leistungspflicht in Abrede gestellt, sondern es gab unterschiedliche Vorstellungen bzgl. der Entschädigungssumme und nach allem, was Du schreibst, hat man gar nicht erst groß den Versuch unternommen, hier mehr herauszuholen. Eventuell auch mangels belastbarer Unterlagen. So oder so ist auch hier der Versicherung kein Vorwurf zu machen. Nur, weil jemand einen Wert nennt, heißt das ja nun nicht, daß die Versicherung den Betrag kritiklos ausspucken muß. Wer eine Forderung in den Raum stellt, muß diese auch begründen können und da reichen warme Worte nun einmal nicht aus.

Daß gerade bei der Hausratversicherung die Dokumentation der Versicherungsnehmer nur rudimentär ist, kann man den Versicherungen nicht zum Vorwurf machen. Dabei würde es oft schon ausreichen, einmal mit der Kamera durch die Bude zu laufen und von den besonders wertvollen Stücken Nahaufnahmen zu machen und diese dann sicher unterzubringen.

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Hallo,

der Schmuck war extra mitversichert und mit Fotos, die auch der Versicherung vorlagen, dokumentiert, zusätzlich beschrieben und mit Rechnungen belegt.

„So oder so ist auch hier der Versicherung kein Vorwurf zu machen“

Ach? Was kann meine Schwiegermutter dafür, dass die jeweiligen Juweliere inzwischen tot sind und nicht mehr aussagen können?

Gruß,
Paran

Und was wollte die Versicherung bezahlen? Den Rechnungsbetrag? Und wenn nicht, mit welcher Begründung? Gab es eine Obergrenze für Wertsachen, die der Schmuck gerissen hat?

Was kann die Versicherung dafür, wenn die Juweliere inzwischen verstorben sind und warum hätten sie überhaupt aussagen sollen und was?

Aus meiner Sicht wird das ganze immer unklarer.

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Schon klar, nur ist Sven Plöger auch dafür zuständig, da er alles was z.B. mit „Sommer“ zusammenhängt bestens kennt und dem @Alex248 alle sommerfrostlichen Durchzugsgebiete in Deutschland nennen kann :grin: .
Plöger hat sicher bereits auch über das bekannte „Sommerloch“ in der ARD referiert.

Hallo,

inzwischen glaube ich, da hilft nur ein Schadensfall deinerseits > 10.000 Euro.

Das könnte einiges klären.

Schöne Feiertage (ohne Brand),
Paran

Hatte ich schon, nämlich den erwähnten Einbruch. Inkl. neuem Fensterelement und der geklauten Dinge lag der Schaden deutlich über 15.000 Euro.

Lehre aus rd. 40 Jahren Erfahrung in Leben und Beruf: eine plausible Geschichte ist nicht zwangsläufig wahr, aber eine unplausible Geschichte ist - wenn überhaupt - nicht so passiert wie sie erzählt wird.

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