Schaden durch Waschmaschinenbrand des Nachbars - Hausratversicherung?

Angenommen die Waschmaschine des A gerät im Waschkeller eines Mehrfamilienhauses in Brand. Daraufhin versucht der A die Waschmaschine mit Wasser und einem Feuerlöscher mit Löschpulver zu löschen. Die hinzugezogene Feuerwehr unterstützt den A.

Die Waschmaschine des B steht in der nähe der Maschine des A (15-20 cm Abstand). Durch die Löscharbeiten wurde die Maschine des B von außen nass und vollständig mit Löschpulver verschmutzt. Weitere äußere Schäden sind, nach Reinigung der Außenverkleidung nicht zu sehen.

Aufgrund der äußerlichen Verschmutzung und der Löschwasseransammlung unter der Maschine vermutet der B weitere nicht sichtbare Schäden an der Maschine und will diese daher ohne Prüfung nicht mehr nutzen.

Kann der B den Vorfall seiner Hausratversicherung melden und von Ihr Verlangen, dass Sie eine Überprüfung durch den Kundendienst des Geräteherstellers zahlt? Oder muss der B den Kundendienst selbst zahlen und erst bei einer Beschädigung der Maschine die Versicherung informieren?

was meint ihr?

Natürlich kann man seiner Hausratversicherung den Schaden melden. Ob er dann auch reguliert wird ist eine andere Frage :wink:

Eine Hausratversicherung schützt vor finanziellen Schäden u.a. durch Brand/Feuer. Dies setzt in der Regel eine offene Flamme voraus. Ich unterstelle mal, dass das gegeben war, es muss nicht unbedingt an der eigenen Maschine sein.

Desweiteren setzt es einen Schaden an einer versicherten Sache am versicherten Ort (durch die versicherte Gefahr (Feuer) oder der damit verbundenen Gefahrenbekämpfung (Löschen) voraus.

Auch da unterstelle ich mal, dass die Waschmaschine versichert ist… Natürlich ist die Verunreinigung und das Nasswerden von aussen ein Schaden und eine Überprüfung durch einen Fachbetrieb vor einer Wiederinbetriebnahme angezeigt.

Dann gibt es noch ein paar Formalien (gibt es überhaupt eine Hausratversicherung und wurde die auch rechtzeitig bezahlt etc :wink:)

Ich würde sagen im Sinne der Frage lautet die Antwort:  1. Ja 2. Nein :wink: Ob das der Sachbearbeiter auch so sieht weiss ich nicht.

Aber wie immer mein Rat: Telefonhörer in die linke Hand und mit der rechten die Nummer der eigenen Versicherung wählen und fragen was zu tun ist … :wink:

(und im übrigen nicht immer soon Kopp machen sondern mit der Versicherung kooperieren und freuen, dass nicht mehr passiert ist, so ein Kellerbrand zerstört auch schnell das ganze Haus und Leben)

Gruß Dirk

Zur Klarstellung: Die Rede ist natürlich immer von der Hausratversicherung des B.

Angenommen die Waschmaschine des A gerät im Waschkeller eines
Mehrfamilienhauses in Brand. Daraufhin versucht der A die
Waschmaschine mit Wasser und einem Feuerlöscher mit
Löschpulver zu löschen. Die hinzugezogene Feuerwehr
unterstützt den A.

Die Waschmaschine des B steht in der nähe der Maschine des A
(15-20 cm Abstand). Durch die Löscharbeiten wurde die Maschine
des B von außen nass und vollständig mit Löschpulver
verschmutzt. Weitere äußere Schäden sind, nach Reinigung der
Außenverkleidung nicht zu sehen.

Aufgrund der äußerlichen Verschmutzung und der
Löschwasseransammlung unter der Maschine vermutet der B
weitere nicht sichtbare Schäden an der Maschine und will diese
daher ohne Prüfung nicht mehr nutzen.

Kann der B den Vorfall seiner Hausratversicherung melden und
von Ihr Verlangen, dass Sie eine Überprüfung durch den
Kundendienst des Geräteherstellers zahlt?

Wenn überhaupt, ist ein Schaden durch Löschwasser entstanden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Schäden über die eigene Hausratversicherung
abgedeckt sind. Dazu sollte man die Vertragsbedingungen studieren.

Oder muss der B den
Kundendienst selbst zahlen und erst bei einer Beschädigung der
Maschine die Versicherung informieren?

Warum ? solche Schäden sind normalerweise nicht über die Hausratversicherung abgedeckt.

Wenn ein Schaden an der Waschmaschine des B entstanden ist, wurde dieser durch den A verursacht. Also müsste A für den Schaden aufkommen
Evt. hat ja A eine Privathaftpflichtversicherung die dafür aufkommt.

Gruß Merger

Hallo „B“,

die eigene Hausratsversicherung hat mit dem Ganzen nichts zu tun.
Wenn jemand für Kosten aufkommen muß, dann ist das die Versicherung von A.
Ich würde Frau / Herrn A schriftlich meine Bedenken (freundlich) mitteilen und sagen, dass ich die Maschine unter Vorbehalt in Betrieb nehme. Solte in Kürze ein Schadenan der Maschine von B entstehen, der mit großer Warscheinlichkeit auf den Brand zurückzuführen ist, dann muß A oder seine Versicherung den Schaden zahlen.

MfG

Hans.H.T.

Hallo,
Vorsicht….der gemeinsam genutzte Waschkeller gehört i.d.R. nicht zum „Versicherungsort“ -damit kein Versicherungsschutz über die Hausrat…
Gruß J.K.

Hallo,
aktuelle VHB §6 3c sagt etwas anderes. Unter der Voraussetzung, dass der Raum „verschließbar“ ist, gelten gemeinschaftlich genutzte Räume als Versicherungsort.
Viele Grüße
Andreas

B kann den Vorfall seiner Hausrat melden und abwarten, was diese sagt. Wahrscheinlich wird sie grundsätzlich ablehnen, weil das geschilderte Szenario kein in der Hausrat versicherten Tatbestand darstellt.

Es ist eher ein Fall für die Privathaftpflicht von A. Dazu spricht er beim Betreuer / Vermittler des Vertrages vor. Dafür ist der da und hat det. Vertragskenntnis.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

selbstverständlich ist der geschilderte Fall Sache der Hausratversicherung B!

Die Haftpflichtversicherung A kommt erst ins Spiel, falls ein Regress möglich ist.

Hier sind einige Antworten völlig falsch!

Gruß
tycoon

Hier sind einige Antworten völlig falsch!

Das stimmt,und in erster Linie die Deinige.Feuerlöschkosten sind niemals zwingend Bestandteil der allgemeinen Hausratbedingungen,können aber natürlich,je nach Tarif,mitversichert sein.

Grüße,sapine

Hallo,

wer redet denn von Feuerlöschkosten?

Es geht um den Folgeschaden durch Löschwasser.

Der Fall ist vollkommen eindeutig!

Wenn du anderer Meinung bist, bitte ich um nähere Erklärung.

Gruß
tycoon

Hallo Tycoon,

Hallo,

wer redet denn von Feuerlöschkosten?

Es geht um den Folgeschaden durch Löschwasser.

Der Fall ist vollkommen eindeutig!

na… wenn der Fall für dich so eindeutig ist, nenne uns doch bitte mal eine Rechtsquelle!

Gruß Merger

1 Like

Der Fall ist vollkommen eindeutig!

na… wenn der Fall für dich so eindeutig ist, nenne uns doch
bitte mal eine Rechtsquelle!

Es geschehen noch Zeichen und Wunder:Stern von mir für Merger…

Gruß Merger

Grüße,sapine

Hallo,

ich hatte eig. am 26.11. darum gebeten zu erläutern, warum hier denn wohl nicht gezahlt werden sollte!

Die Waschmaschine ist zweifelsfrei über die Hausrat versichert.
Der gemeinsame Waschkeller gehört zweifelsfrei zum Versicherungsort.
Es hat zweifelsfrei ein Feuer gegeben.
Die Waschmaschine wurde (eventuell) durch Löschwasser beschädigt.

Warum sollte der Schaden denn wohl nicht bezahlt werden?

Ich lasse mich ja gern eines besseren belehren, aber da kam bis jetzt nix.

Gruß
tycoon