Angenommen die Waschmaschine des A gerät im Waschkeller eines Mehrfamilienhauses in Brand. Daraufhin versucht der A die Waschmaschine mit Wasser und einem Feuerlöscher mit Löschpulver zu löschen. Die hinzugezogene Feuerwehr unterstützt den A.
Die Waschmaschine des B steht in der nähe der Maschine des A (15-20 cm Abstand). Durch die Löscharbeiten wurde die Maschine des B von außen nass und vollständig mit Löschpulver verschmutzt. Weitere äußere Schäden sind, nach Reinigung der Außenverkleidung nicht zu sehen.
Aufgrund der äußerlichen Verschmutzung und der Löschwasseransammlung unter der Maschine vermutet der B weitere nicht sichtbare Schäden an der Maschine und will diese daher ohne Prüfung nicht mehr nutzen.
Kann der B den Vorfall seiner Hausratversicherung melden und von Ihr Verlangen, dass Sie eine Überprüfung durch den Kundendienst des Geräteherstellers zahlt? Oder muss der B den Kundendienst selbst zahlen und erst bei einer Beschädigung der Maschine die Versicherung informieren?
was meint ihr?