Schaden im Versorgungsschacht

Hallo ihr, wir besitzen seit etwa 2 Jahren eine Altbauwohnung in der vor etwa 10 Jahren ein nachträglicher Versorgungsschacht eingebaut wurde vom EG bis zum Dachgeschoss. Jetzt ist vor ca. einer Woche aufgefallen das die Heizungsrohre in diesem Versorgungsschacht vertauscht sind (Zulauf und Ablauf), allerdings nur auf unserer Etage zu unserer Wohnung. Kann mir jemand sagen ob das jetzt Sondereigentum (unsere Kosten) oder Gemeinschaftseigentum ist? Schließlich muss dafür die ganze Wand in unserer Wohnung zum Schacht geöffnet werden plus Heizungsbauer. Gerne auch mit Link zum Gesetz. Vielen lieben Dank vorweg

Das ist Gemeinschaftseigentum, da es eine zusammenhängende Heizungsanlage ist.

Hallo, ich würde sagen, dass das eine Sache des Gemeinschaftseigentums ist, denn das ganze Haus hat ja die Heizung bekommen,oder? Sprich doch mit dem Verwalter und schaut auch die damals geschriebenen Protokolle an, wie dieser Schacht abgerechnet wurde. Viel Glück. Gruß Uli

Leitungen im Gemeinschaftsbereich (Versorgungsschacht) sind regelmäßig die Angelegenheit der Gemeinschaft. In gleiche rWeise sind die Abzweigungen in die Wohnungn und die darin befindlichen Leitungen die Sache des Wohnungseigentümers. Eine anderlautende Regelung können Sie ggfs. in Ihrer Teilungserklärung nachlesen.

Hallo Ratsuchender,

das ist eine Frage die ich so nicht beantworten kann und möchte. um Ihnen eine verwertbare Antwort zu geben fehlen zu viele Details und das eigene Bild auf die Lage vor Ort. Ich möchte Ihnen nahelegen die Teilungserklärung genau zu lesen! Was ist Sondereigentum? Was ist Gemeinschaftseigentum?

In der Regel ist es so, alles bis zu denn gemeinsam genutzten Versorgungsleitungen ist Sondereigentum (der jeweilige Eigentümer ist zuständig) und alle gemeinsam genutzten Versorgungsleitungen, also ab Zuleitung/Ableitung in/von der Wohnung (die Eigentümergemeinschaft ist zuständig).

Die genaue Regelungen sollten Sie in der Teilungserklärung finden.

Je nach Größe und Ausmaß des Schadens (Kosten), sollten Sie jedoch abwägen sich anwaltlichen Rat einzuholen.

Ihre Frage nach einem Link zum Gesetz kann ich nur allgemein auf das WEG Wohnungseigentumsgesetz verweisen.

http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/index.html
(Das sollte jeder Wohnungseigentümer mindestens 1 mal gelesen haben.

In der Hoffnung wenigstens eine kleine Hilfestellung geleistet zu haben wünsche ich Ihnen eine erholsame und besinnliche Weihnachtszeit.

Versorgungsschacht ist Gemeinschaftseigentum, ebenfalls natürlich die Heizungsrohre und daher ist die Reparatur der Heiuzungsrohre Sache der Eigentümer. Allerdings können Sie als Wohnungseigentümer nicht die Gemeinschaft für die Reparaturen an Ihrem Sondereigentum haftbar machen, weil der kein Verschulden zuzurechnen ist, also nicht schuldhafter Verursacher ist.Lesen Sie dazu unter www.dittmann-wohnungsverwalter.de. Da allerdings die andere Seite Ihrer Wand zum Versorgungsschacht gehört, könnten Sie mit den Eigentümern (evtl. über den Verwalter) sich über Übernahme eines Teilbetrages vielleicht einigen. Hoffe, dies hat geholfen, juliuszwo

Normalerweise sind die Steigleitungen Gemeinschaftseigentum ( sonst könnte man die ja wegnehmen ) und die Querleitungen, die in die Wohnung gehen, sind Sondereigentum.
Grüße
Aira92