Schaden in Wohnung - Hausverwaltungswechsel -wer ist zustöndig?

Hallo liebe Community,

wir haben einen Schaden an einem Toilettenspülkasten in unserer Mietwohnung. Diesen haben wir nicht selbst verursacht. Ursprünglich war nur der Spülknopf kaputt und sollte ausgetauscht werden. Es fanden insgesamt 3 Termine statt, da sich bei jedem Termin herausstellte, dass der Aufwand nun doch größer wäre und weitere Teile des Spülkastens erneuert werden müssten. Dies zog sich über 4(!) Monate hinweig, da die von der Hausverwaltung beauftragte Firma immer denselben unfähigen Monteur schickte. Nun sollte ein 4. Termin vor Weihnachten stattfinden. Es tauchte alllerdings niemand auf. Wir beschwerten uns bei dem Dienstleister und der Hausverwaltung, es passierte jedoch wieder nichts.
Die Wohnalnage wurde nun zum 01.01.2022 an eine andere Hausverwaltung übergeben. Dieser Umstand war schon seit Herbst bekannt. Der neuen Hausverwaltung haben wir den Schaden gemeldet und sie sagt nun, dass sie nicht zuständig wären, weil das ein alter Schaden ist, denn die vorherige Verwaltung beseitigen muss, da damit bereits angefangen wurde.

Ist das rechtens? Der alte Vermieter hat es 1.) nicht auf die Ketten bekommen und ist 2.) nicht mehr für uns zuständig.

Wer ist hier nun in der Verantwort den Schaden zu beheben?

Danke und ein frohes neues Jahr für euch!

Ich würde mal freundlich beim Vermieter anklopfen.

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Gibt es einen neuen Vermieter, oder wieso ist der alte nicht mehr zuständig? Dann wäre der neue zumindest der erste Ansprechpartner …

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