Schadenersatz bei Wasserschaden Mietwohnung

Hallo Ihr Lieben :blush:
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich, denn ich bin leider ratlos.

Vor einigen Wochen gab es in unserem Mehrfamilienhaus einen Abwasserschaden. Abwasser kam irgendwie wieder hoch, sodass auch leider unser Kellerabteil nicht trocken blieb. Die meisten Sachen, die wir dort zwischengelagert hatten, sind leider nicht verschont geblieben. Sogut wie alles hat das Abwasser abbekommen und stinkt fürchterlich. Den Schaden haben wir selbstverständlich dem Vermieter gemeldet; leider rührt der sich überhaupt nicht. Er hat uns über seinen Anwalt sogar mitteilen lassen, dass unser Keller überhaupt nicht betroffen wäre (stimmt natürlich nicht). Was können wir tun, um den Schaden ersetzt zu bekommen?
Die betroffenen Sachen haben wir zum Glück noch nicht entsorgt, sodass man ganz leicht beweisen kann, dass uns dieser Schaden tatsächlich entstanden ist.

Zusätzlich stinkt das ganze Objekt seit Wochen nach Abwasser, weil der Vermieter sich auch nicht darum kümmert alle betroffen Räume (darunter 2 Leerstände) reinigen zu lassen.

Wir sind übrigens auch nur noch bis Ende September hier, da wir vor einigen Monaten fristgerecht gekündigt haben.

Wisst ihr weiter?

Hi Maggielain,

das hilft Dir zwar nicht bei Deiner Frage weiter. Aber ist das hier vielleicht bei euch in der Gegend passiert? Dann wüsstest Du wenigstens den Grund, warum da plötzlich Abwasser hochkam …

Schöne Grüße
Stefaie

Nun das würde sich ja wohl leicht beweisen lassen

Den schaden deiner Hausradversicherung Melden. (Manche Elementrversicherungen haben da auch einen Passus und übernehmen den Hausrat )

Kompliziert ist es den Vermieter die Karte der Haftung zuzustecken, in der Regel fällt so ein Schaden unter allgemeines Lebensrisiko und man trägt ihn selber. Ausser der Wassereinbruch ist durch ein Mangel oder Mangelhafter vorsorge (z.b. Wartung Rückstauklappe) entstanden, den der Vermieter auch kannte, dann macht er sich Schadensersatzpflichtig.

Der Vermieter muß in jedem Falle für die Wiederherstellung der Mieträume sorgen, d.h. Trockenlegung, Reinigung usw. Für die beschädigten Gegenstände trägt er nur dann Verantwortung, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Letzteres kann auch dann vorliegen, wenn die örtliche Abwassersatzung das Vorhandensein von Rückstausicherungen vorschreibt und diese nicht vorhanden oder nicht hinreichend gewartet war.

Des weiteren kann man sich an seine Hausratversicherung wenden, wenn man eine um Rückstauschäden erweiterte Hausratversicherung abgeschlossen hat.

Wie das alles bei Dir aussieht, kann man mangels Informationen nicht beurteilen.

Gruß
C.

1 Like