Schadenersatzanspruch - ja, nein - und wenn ja, gegen wen?

Hallo zusammen,

Firma TG hat einen Glasfaseranschluss beim Anbieter T.
Der Anbieter T beauftragt im Zuge des weiteren Netzausbaus des Landkreises die Firma M mit Tiefbau- und Glasfaserverlegearbeiten.

Mitarbeiter von M beschädigen das Glasfaserkabel zu TG.

Der Firmenstandort von TG besteht aus einem Büro, das nur teilzeitbesetzt ist. Diese Teilzeitkraft ist arbeitsunfähig erkrankt, zwei weitere TZ-Kräfte arbeiten im Homeoffice. Firma TG bemerkt den Internetausfall, weiß noch nichts vom Kabelschaden und beauftragt den Techniker X mit „Mach Internet heile“.
X stellt fest, dass der Anschluss tot ist und meldet eine Störung bei T.
X fährt am nächsten Tag nochmals dorthin und erstellt eine Ersatzverbindung über einen anderen Anschluss der Firma TG, der sich in einem 300m entfernten Haus befindet. Auch T schickt an diesem Tag einen Techniker, der dann feststellt, dass der Anschluss tot ist.
X wird nach dem Wochenende darüber informiert, dass der Zugang zum Server nicht funktioniert und fährt ein drittes Mal dahin. Erst dann sagt ihm das Systemhaus, dass die beim Fernzugriff eine bestimmte Methode benutzt haben und X die Ersatzverbindung daher umkonfigurieren muss.

Tage später wird X von einem Techniker der T gerufen und schließt das Büro auf (Mitarbeiter von TG wohnen weit entfernt, haben noch einen anderen Beruf und können nicht mal eben dahin). Jetzt wird festgestellt: Firma M hat das Kabel glatt durchtrennt.

X wird noch einmal dahin fahren müssen, um die Notverbindung zurückzubauen und die ursprünglichen Routerkonfigurationen wieder aufzuspielen.

X wird der Firma TG eine Rechnung von ca. 700€ netto schicken.

Netzbetreiber T hat schon gesagt: Nicht unsere Schuld - und außerdem hat Ihr Anschluss ja sowieso nur eine garantierte Verfügbarkeit von 97% im Jahresdurchschnitt. Sie haben gegen uns keine Ansprüche!

Tiefbauer M sagt: Wir haben ein Kabel der T beschädigt, wir regeln das mit T. Folgeschäden, die bei einem Kunden von T auftreten, sind nicht unser Problem, dafür haften wir nicht. Wir sind ja sowieso nur der Erfüllungsgehilfe der T, wenden Sie sich doch an die T.

Und nun?

M hat direkt neben einem Glasfaserverteiler ein Loch gegraben und wusste, dass dort viele Glasfaserkabel liegen. M hat ganz offensichtlich nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen.

Anbieter T verursacht den Schaden, bzw. lässt ihn verursachen durch einen Subunternehmer. Firma TG hat keinen Einfluss bei der Wahl des Subunternehmers, also ist T der Ansprechpartner.

Wäre juristisch zu klären, ob 10 Tage (ca. 3%) fehlende Verfügbarkeit im Block akzeptiert werden muss. Dein Bericht lässt nicht erkennen, wie lange die Störung dauerte.

Hallo,

also ich sehe da wenig Chancen.

Wenn in den AGB 97% Verfügbarkeit übers Jahr genannt wird ist da ja noch eine Menge Luft das zu reparieren. Wenn der Kunde mehr als das benötigt, hätte er zu anderen Produkten greifen müssen. Jetzt die Kosten für die Workarounds des betroffenen Kunden „umzulegen“ wird kaum funktionieren.

Gruß,
Steve

Moin,

also ich sehe den entscheidenden Fehler im Ablauf: Zunächst hätte Störungsstelle von T informiert/beauftragt werden müssen („mach’s heile“). Das ist zunächst der Vertragspartner…

Aber mit der T… sich anlegen? Halte ich für aussichtslos in dem Fall

Ich sehe keinen Fehler, wenn davor ein Techniker beauftragt wird, einen Fehler im Haus zu suchen / auszuschließen. Der hat erkannt, dass der Fehler nicht im Haus liegt und dann korrekt T informiert.

Das ist immer dasselbe Spiel.
Ruf da an und erfahre „Wenn es nicht am Anschluss liegt, ist das kostenpflichtig!“
60€ für die Anfahrt,
100€ pro Stunde, Mindestbetrag 25€ für bis zu 15 Minuten - 85€ sind also immer weg.

In diesem Fall ist das aber nicht relevant, da X für den ersten Besuch nichts berechnet, da er sowieso vor Ort war.

Aller Voraussicht nach vom 02.03.22 15 Uhr bis 14.03.22 17 Uhr.

Dass T keine 100% garantiert und Störungen passieren können ist klar.
Wenn da einfach mal was (von alleine oder wegen höherer Gewalt) gestört ist, möchte ich aber strikt unterscheiden von einem „grob fahrlässigen Buddeln mit einem Spaten direkt neben bekannten Kabeln“, so der T-Techniker, und weiter „man könnne fast denken, das sei absichtlich geschehen - so dämlich kann man gar nicht sein.“