Schadenersatzansprüche des Mieters bei befristetem Mietvertrag

Hallo, wir haben ein Einfamilienhaus zur Zeit befristet vermietet und als Befristungsgrund wie auch geplant die anschließende Eigennutzung angegeben. Inzwischen sind wir aber unsicher geworden, ob wir uns am dortigen neuen Wohnort wohlfühlen werden. Wenn wir also zunächst dort einziehen (d.h. das Haus ausreichend möblieren und dort den Großteil unserer Zeit verbringen), aber nach einiger Zeit, z.B. einem halben Jahr merken, dass es ein Fehler war, kann ja der Wunsch entstehen, wieder zurück in die Heimat zu ziehen. Man macht ja sowas nicht, um sich dann unwohl zu fühlen… Kann der Mieter in so einem Fall dann einwenden getäuscht worden zu sein und deswegen Schadensersatzansprüche wegen Umzugskosten oder Mehrkosten beim Anschlussmietvertrag geltend machen?

Hallo,

zu der Frage gibt es doch jede Menge Material:

Gruß,
Steve

Danke, das war super hilfreich!!!