Hallo,
folgendes Problem habe ich:
Am 23.05.2021, also vor einem Jahr, habe ich meine bis dahin bewohnte Wohnung meinem Vermieter übergeben.
Es wurde ein sehr genaues Übergabeprotokoll geführt, worin Mängel aufgeführt sind die über eine besenfreie Übergabe hinaus gehen. Nachbesserungsarbeiten wurden nicht gefordert.
Ich habe also auf eine Schadenersatzforderung gewartet, jedoch ist diese nicht gekommen.
Jetzt ist es so das ich heute die fällige Nebenkostenabrechnung inklusive der Schadenersatzforderung bekommen habe.
Jetzt meine Frage(n):
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Ist es zulässig eine Nebenkostenabrechnung mit einer Schadenersatzforderung zu vermischen?
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Wie lange ist die Frist, bis der Vermieter die Schadenersatzforderung an mich gestellt haben muss?
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Darf der Vermieter nach dem Übergabeprotokoll entdeckte Schäden, die nicht versteckt sind/waren, nachträglich aufführen und berechnen?
Über hilfreiche Antworten bin ich dankbar