Schadenersatzforderung, rechtens?

Hallo Ihr Schlauen,
stellt euch bitte mal vor, ein Angestellter hätte innerhalb 18 Monaten sein Firmenauto 2mal recht gründlich geschrottet. Fehler machen wir alle, und mitunter geht es schnell.
Die Kasko zahlt beides und kündigt zum Jahresende. Nun ja.

5 Monate später, 10 Monate nach dem letzten Schaden, bekommt der Chef ein Schreiben. Er möchte mitteilen, welche Möglichkeiten es gibt, den Angestellen einen Schadenersatz in Rechnung zu stellen und welche Fristen möglicherweise zu beachten wären.

Nun ist dieser Angestellte bereits über 20 Jahre in der Firma und wie damals nicht mal selten, hat er keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Es ging ja die ganze Zeit ohne.

Womit müsste der Arbeitsnehmer rechnen? Was meint ihr?

LG BB

Hallo!

Irgendwie verstehe ich hier wohl was nicht ?

Wer schreibt dem Chef ?
Und was soll der vom Angestellten für einen Schadenersatz fordern oder angeben,ob er einen solchen fordern könnte ?

Hätte man die Unfälle grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht, so hätten die Versicherung ja gar nicht bezahlt.

wo ist jetzt noch der Schaden ?

Klar mich (uns) mal auf !

Sorry, wenn ich mich nicht ganz richtig ausgedrückt hab.
Das Schreiben kommt von der damaligen Versicherung, die beide Schäden übernehmen musste.

Der Chef soll keinen Schadenersatz fordern, die Versicherung bittet um die Daten, das Schreiben klingt, als würde diese sich an den Angestellten wenden wollen.

Klar gehts Versicherungen nicht grad gut, mit Kundengeldern ist ja kein Geld mehr zu verdienen. Aber so gehts doch auch nicht, oder?

Hi,

ich finde diese Seite ganz hilfreich: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html#tocitem2

Grüße
miamei

Hallo,

wenn es ich richtig verstehe, möchte die Versicherung herausfinden, ob für den Schaden am eigenen Fahrzeug der Fahrer haftbar wäre.
Vermutlich möchte sie dann, dass der Arbeitnehmer den Schaden zumindest teilweise bezahlt , um dann selber die Leistungen zurückzufordern.

Sowas habe ich allerdings noch nie gehört - allenfalls bei Vorsatz oder sehr grob fahrlässigem Verhalten.

Eine Arbeitnehmerhaftung bei leichter Fahrlässigkeit wird es nicht geben. Wenn der Fahrer leicht fahrlässig den Unfall verursachte, dann soll man das bitte auch genau so - mit anwaltlicher Hilfe - der Versicherung mitteilen.
Falsche Formulierungen - auch irrtümliche, unwissentliche - sind zu vermeiden. Daher der Tip mit dem Anwalt.

Wobei ich es halt kaum glauben kann, dass bei mehr als leichter Fahrlässigkeit (die dazu führen würde, dass der Fahrer dem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig wird - zumindest teilweise) die Vollkasko nicht mehr zahlen müsste.

Meines Wissens ist es genau anders herum: Die Vollkasko zahlt primär, der Arbeitnehmer das, was als Schaden übrig bleibt (z.B. die Selbstbeteiligung).

Da es sich um ja um Zigtausend Euro handeln dürfte, würde ich den Wisch von der Versicherung einfach mal einem Anwalt vorlegen!

Hallo,

die Haftungsbeziehung zwischen (Kasko-) Versicherung und Arbeitgeber sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind grundsätzlich völlig getrennt. Die Haftungsregeln sind in wichtigen Teilen unterschiedlich.

Ggü. dem AN ist der AG in der Nachweispflicht, daß und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo und guten Abend,
um zum Anwalt zu gehen, müsste sicher der AN erstmal was in den Händen haben. Das Schreiben der Versicherung legte der Chef auf dem Platz des AN, jetzt ist es aber nicht mehr da.
Von daher kann AN erstmal nichts machen und läßt es auf sich zu kommen.

Ich danke trotzdem für eure Meinungen und wünsche ein schönes Pfingstfest.

LG BB