Schadenfreiheitsrabatt bei Fahrzeug

Hallo, ein guter Freund besitzt einen Campingbus, der für 100 Mio. per KFZ Haftpflicht versichert ist, keine Kaskoversicherung.

Gemäß kürzlich erhaltener neuer Beitragsrechnung für 2013 wurde sein Beitragssatz von 100 % (wieso eigentlich? Er war, abgesehen von zwei kleinen Remplern im letzten Jahr, jahrzehntelang unfallfrei gefahren), für das nächste Rechnungsjahr auf 285 % erhöht. Das schlägt sich natürlich erheblich im Beitrag nieder.

Ein anderer Freund, der auch mal etwas mit Versicherungen zu tun hatte meint, der übliche Steigerungssatz sei zunächst auf 125 %, dann auf 150%…

Wie ist denn da die Lage? Kennt sich da jemand unter unseren Spezialisten aus, oder, wo findet man hierzu tragfähige Literatur oder eine gute Internetadresse?

Danke für jede Info Antal

Hallo antal,

Gemäß kürzlich erhaltener neuer Beitragsrechnung für 2013
wurde sein Beitragssatz von 100 % (wieso eigentlich? Er war,
abgesehen von zwei kleinen Remplern im letzten Jahr,
jahrzehntelang unfallfrei gefahren),

Bei der Frage der Hochstufung ist nicht die Höhe der Schäden („kleine Rempler“) entscheidend, sondern lediglich die Anzahl. Und zwei Schäden in einem Jahr führen zu einer insgesamt höheren Einstufung als z.b. je ein Schaden in zwei Jahren.
Ob vielleicht auch in den Vorjahren ein, zwei solcher „kleiner Rempler“ passiert sind und so den Beitragssatz auf 100% gebracht haben, sollte sich mit einem Anruf bei der Versicherung klären lassen.

für das nächste
Rechnungsjahr auf 285 % erhöht. Das schlägt sich natürlich
erheblich im Beitrag nieder.

Ein anderer Freund, der auch mal etwas mit Versicherungen zu
tun hatte meint, der übliche Steigerungssatz sei zunächst auf
125 %, dann auf 150%…

Der zweite Freund übersieht, dass der erste Freund ein „Campingfahrzeug“ und nicht einen „PKW“ versichert hat.
(Ganz davon abgesehen, dass auch bei „PKW“ seine Aussage „erst 125, dann 150%“ viel zu pauschal und damit schlichtweg falsch ist.)

Wie ist denn da die Lage? Kennt sich da jemand unter unseren
Spezialisten aus, oder, wo findet man hierzu tragfähige
Literatur oder eine gute Internetadresse?

In der Tat ist es so, dass sich das Campingfahrzeug für 2012 vermutlich in der SF 0 (= 100%) befunden hat. Bei zwei Schäden im besagten Jahr erfolgt eine Hochstufung für 2013 in die Malusklasse M (= 285%).

Bedingungsgemäß hat sich die Versicherung somit vermutlich korrekt verhalten.

Es besteht jedoch eventuell noch die Möglichkeit einen oder gar beide Schäden zurück zu kaufen. Wenn es sich i.d.T. nur um „kleine Rempler“ mit geringem Schadenaufwand handelt, ist dies eine prüfenswerte Alternative, weil dann keine oder nur eine geringere Hochstufung erfolgt.
Hier sollte schnellstmöglich Kontakt zum Versicherer aufgenommen und nachgefragt werden (die Sachbearbeiter dort sollten innerhalb einer Minute ermitteln können, ob sich ein solcher Rückkauf lohnt - und ob er noch möglich ist.).

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

Hallo

Ein anderer Freund, der auch mal etwas mit Versicherungen zu
tun hatte meint, der übliche Steigerungssatz sei zunächst auf
125 %, dann auf 150%…

Von denen laufen leider viel zu viele in der Welt rum.
Bestimmt mal „Vermögensberater“ gewesen…

Wie ist denn da die Lage? Kennt sich da jemand unter unseren
Spezialisten aus, oder, wo findet man hierzu tragfähige
Literatur oder eine gute Internetadresse?

Was Loroth geschrieben hat ist zu 100% richtig. Rückstufung erfolgt in Malusklasse „M“. Der Schadenrückkauf ist sogar gesetzlich verankert, allerdings nur binnen einer Frist von 6 Monaten. Viele Versicherer zeigen sich aber im Interesse der Kundenbindung gesprächsbereit.

Grüße
Claude Burgard

Was Loroth geschrieben hat ist zu 100% richtig. Rückstufung
erfolgt in Malusklasse „M“. Der Schadenrückkauf ist sogar
gesetzlich verankert, allerdings nur binnen einer Frist von 6

was heißt das konkret Claude: 6 Monate wovon, wonach?

Monaten. Viele Versicherer zeigen sich aber im Interesse der
Kundenbindung gesprächsbereit.

Und wenn die Frist von 6 Monaten (was zunächst das immer mal sei) überschritten ist, was hat sich dann geändert, was ist anders?

Danke für den Tip.

Gruß Antal

Oh Entschuldigung. Da habe ich den Satz wohl nicht gänzlich zu Ende geschrieben wie er vor meinem geistigen Auge stand :smile:

Die beiden Schäden (die Rempler) können jeweils innerhalb einer Frist von 6 Monaten NACH Schadenschließung (i.d.R. nach der Zahlung von der Versicherung) zurückgekauft werden.
D.h. man zahlt dem Versicherer einfach die Schadenzahlung an den Unfallgegner zurück.
Solange es sich wirklich um kleine Schäden handelt, kann das unterm Strich günstiger sein als die Höherstufung in Kauf zu nehmen.

Nach Ablauf von 6 Monaten entfällt die Verpflichtung des Versicherers den Rückkauf anzunehmen. Auf Kulanzbasis lässt der Versicherer hier aber häufig mit sich reden.

Grüße aus dem Saarland
Claude Burgard

abgesehen von zwei kleinen Remplern im letzten Jahr,

Mit dem Ausdruck „kleine Rempler“ muß man vorsichtig sein. Mir werden regelmäßig kleine Rempler gemeldet, die dann Reparaturkosten in vierstelliger Höhe nach sich ziehen.

Der Hinweis auf den Schadenrückkauf hast Du schon bekommen. Wir bieten diesen Rückkauf automatisch an, wenn es für den Kunden vorteilhaft ist. Das Ausbleiben dieses Angebotes ist für mich ein Hinweis, dass die kleinen Rempler relativ teuer beseitigt werden mußten.

wo findet man hierzu tragfähige Literatur oder eine gute Internetadresse?

Wozu, wenn ein Anruf bei der Versicherung alle Fragen beantwortet ?

Tja, liebes Nordlicht, der erste Rempler ist mit dem besagtn Campingsbus passiert, beim Rückwärtseinparken mit dem Kugelkopf der Anhängerkupplung die Frontschürze des hinter mir Parkenden touchiert. Es blieb eine kleine Delle der Größe max. des ersten Daumengliedes, ca. 5 mm tief. Kein Lackschaden. Was der Widerpart dann in der Werkstatt fotografiert hat oder hat fotografieren lassen, in allerübelster schwarz-weiß Qualität, läßt überhaupt nichts erkennen. Klar, sollte es ja wohl auch nicht (übrigens, gibt es Software zur drastischen Verschlechterung von vorher ordentlichen Bildern?). Rechnung, wie Du erwähnst, vierstellig.

Na ja, und klar, wenn der sich dann den ganzen Vorbau renovieren läßt, oder sonstwas?

Und der zweite „Rempler“: an einem geparkten Fahrzeug „vorbeigeschlichen“, hat offenbar dessen Rückblickspiegel touchiert, wovon nichts mitzukriegen war. Auf der Seitentür hat sich eine Schmierspur von etwas abgeriebenem Kunststoff abgelagert. So schwach, daß die wegpoliert werden kann.

Soll trotzdem 1000 Euro kosten.

DAS nennen wir „kleine Rempler“.

Gruß Antal

Hallo,

Hallo, ein guter Freund besitzt einen Campingbus, der für 100
Mio. per KFZ Haftpflicht versichert ist, keine
Kaskoversicherung.

Gemäß kürzlich erhaltener neuer Beitragsrechnung für 2013
wurde sein Beitragssatz von 100 % (wieso eigentlich? Er war,
abgesehen von zwei kleinen Remplern im letzten Jahr,
jahrzehntelang unfallfrei gefahren), für das nächste
Rechnungsjahr auf 285 % erhöht. Das schlägt sich natürlich
erheblich im Beitrag nieder.

Könnte es sein, dass dieser Freund nicht alles erzählt hat ?

Wenn jemand jahrzehntelang unfallfrei ein Campingfahrzeug fährt, müsste er sich in SF-Rabattstufe 10 befinden.
Bei 2 Schäden im Jahr kommt er in SF-Klasse 1.
Erst bei 3 oder mehr Schäden erhält er SF-Klasse M.

Gruß Merger

Soll trotzdem 1000 Euro kosten.

Das hatte ich vermutet.

Könnte es sein, dass dieser Freund nicht alles erzählt hat ?

Danke lieber Merger, für diese Auskunft. Ich werde noch mal konkret und gezielt nachfragen.

Wenn jemand jahrzehntelang unfallfrei ein Campingfahrzeug
fährt, müsste er sich in SF-Rabattstufe 10 befinden.
Bei 2 Schäden im Jahr kommt er in SF-Klasse 1.
Erst bei 3 oder mehr Schäden erhält er SF-Klasse M.

Aber, wenn dem so ist, so wäre das doch Anlaß und Grund, die Versicherung zu wechseln?

Gruß Antal

Soll trotzdem 1000 Euro kosten.

Das hatte ich vermutet.

Ich hab mich ein wenig umgehört und habe den Eindruck, es gibt überhaupt keine Schäden unter 1000 Euro?

Gruß Antal

Bei 2 Schäden im Jahr kommt er in SF-Klasse 1.

Erst bei 3 oder mehr Schäden erhält er SF-Klasse M.

Aber, wenn dem so ist, so wäre das doch Anlaß und Grund, die
Versicherung zu wechseln?

Gruß Antal

Hallo,

Vielleicht habe ich das jetzt falsch verstanden!?
Ich interpretiere, dass du meinst, wenn eine Versicherung in eine schlechte SF/Malus-Klasse einstuft, dann Versicherung wechseln!??
Das würde nicht funktionieren, da die SF/Malus-Klasse übertragen wird!

Gruß cooler