Ein Fahranfänger will ins mobile Leben einsteigen.
Erstbesitz ist die Klasse B, es wurde kein begleitetes Fahren gemacht.
Die Möglichkeit, von anderen Personen Rabatte übertragen zu bekommen, die diese dann ja endgültig verlieren würden, besteht nicht.
Wenn nun ein Elternteil das KFZ für den Fahranfänger als Zweitwagen über sich versichert, ist es dann richtig, das die damit erworbenen Rabatte nach wenigen Jahren auf den Fahranfänger übertragen werden können, so das dieser das KFZ selbst versichern könnte und sagen wir mal, mit 85% einsteigt?
Der Erstwagenrabatt der Eltern bleibt dabei aber unberührt?