Hallo!
Zweitwagenregelung ist davon nicht betroffen. Das ist doch eine reine Kundenbindungsmaßnahme. Man gewährt einen Preisnachlass auf den Zweitwagen wenn er auch bei der Gesellschaft versichert wird.
Selbst wenn man dem Zweitwagen die gleiche SF wie dem Erstwagen zubilligt, so sind es dennoch 2 Verträge.
Gesetzliche Regelungen kann es bei rein privatrechtlichen Verträgen nicht geben. Deshalb wäre es möglich, eine Versicherung macht das anders, wenn sie einen Kunden findet, der sich darauf einlässt.
Schau in deine Vertragsunterlagen, in die AGB. Da steht alles drin.