Schadensersatz bei andersfarbigen Austauschfliesen in Mietobjekt

Hallo,
in einem Gerichtsurteil wird festgestellt, dass beschädigte Fliesen eines Mietobjektes durch ähnliche ersetzt werden dürfen aber der Vermieter einen Anspruch auf Schadensersatz für die uneinheitlichen Fliesen hat:

Wie bemisst sich die Höhe des Schadensersatzes? Kennt jemand Urteile darüber?

Gruß und Dank
Desperado

Der Schadensersatzanspruch besteht in Höhe der Wertminderung. Die kann man nicht pauschal berechnen. Da muss notfalls ein Sachverständiger ran.

Danke, in einem anderen Gerichtsurteil wurde eine Mietminderung von 5 % veranschlagt - jedoch handelte es sich dabei um ein Badezimmer. Im Urteil wurde die geringe Mietminderung damit begründet, dass das Badezimmer kein häufiger Aufenthaltsort ist und nur einen kleinen Teil des Mietobjektes einnimmt. Im Beispielfall geht es um ein Esszimmer und um die mit den gleichen Fliesen bestückte Küche.

Was hat das eine (Mietminderung Mieter) mit dem anderen, deiner Ausgangsfrage (Schadenersatzanspruch Vermieter) zu tun?
Wer hat denn wem Schaden zugefügt?
Und in welchem Umfang zur Gesamtfläche?

Mietminderung des Mieters = Schaden des Vermieters

Dürfte rund 20 % der Gesamtfläche des Mietobjekts sein.

Wenn der Schaden in einer Mietminderung besteht, bedarf es keines Gutachtens. Die Minderungsquoten stehen ehrlich gesagt ziemlich willkürlich im Ermessen des Gerichts.

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Und welcher Schaden ist dem Mieter entstanden?
Und wie würdest du ihn % aus dem gesamten Mietvertagsverhältnis einschätzen?

20% könnte ich wegen eines optischen Mangels nicht im Ansatz erkennen. Die müssen sehr sehr gut begründet sein.

Keiner. Aber wenn er eine Mietminderung durchsetzen kann (dafür braucht er keinen Schaden zu haben), könnte der fehlende Mietteil einen ersatzpflichtigen Schaden für den Vermieter darstellen.

Es könnte ein Schaden entstanden sein, je nachdem, wie die Räumlichkeiten genutzt werden.
Und wir wissen nicht, welche Beschaffenheiten für das Mietobjekt vereinbart sind.
20% jedenfalls sind imho bis zu 20% zu hoch.

bitte lies nochmal auf was du dich beziehst.
Das ist echt schwer zu ertragen.

grüße
lipi

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Wenn die vorherigen Mieter den Schaden verursacht haben und die künftigen Mieter aufgrund dessen die Miete kürzen können - wie kann der Vermieter den Schaden beziffern? Die potentiellen Mietkürzungen für 1, 10 oder 30 Jahre? (Die wirtschaftliche Lebensdauer wird bei Bodenfliesen mit 20 - 30 Jahren angegeben).

Das Problem im Beispielfall ist auch, dass nicht genau bekannt ist wie alt die Bodenfliesen sind.

Was?
Kannst du auch ein paar Worte der Erklärung liefern?
Ich bin gespannt…

hi,

es geht um den Austausch der Fliesen auf einer Fläche die etwa 20% der Wohnfläche entspricht.

auf die Frage

hat er geantwortet

grüße
lipi

Gute Frage. Es gilt die Schadensminderungsobliegenheit. Vermutlich wird man sagen, der Schaden darf nicht höher sein, als wenn das repariert wird. Da müsste man dann noch einen Abzug neu für alt vornehmen.

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ok, akzeptiert.

Das ist übrigens schon sehr zweifelhaft. Darum habe ich anfangs gesagt: Wenn eine Mietminderung möglich ist …

Ich glaube, nun ist aber auch alles dazu gesagt.

Weil die unterschiedlichen Fliesen bei Anmietung bekannt sein sollten, wenn eine Wohnungsbesichtigung stattgefunden hat?

Das wäre jetzt mein Ansatzpunkt, ja.

Man kann die Miete nicht kürzen, wenn der Schaden (bzw. die gebrauchseinschränkung) bereits bei Anmietung bekannt war. §536b BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html)

Der Vermieter kann also nur von vornherein billiger vermieten, muss dementsprechend also für einen Schadensersatzanspruch nachweisen, wie stark er die Miete von sich aus mindern musste, um die Wohnung vermieten zu können. Das wird schwierig.

Hinzu kommt eine Schadensminderungspflicht des Vermieters. Er kann ja wohl kaum darauf bestehen, dass der Schadensverursacher die nächsten hundert Jahre Mieteinnahmenverluste zu tragen hat. Irgendwann muss er also ohnehin renovieren, die Frage ist also, wie hoch die normale Lebensdauer von Fliesen in einer Mietwohnung ist und dann müsste man den Zeitwert ausrechnen.