Hallo zusammen,
ein zugegeben etwas verschwörungs-affiner Freund hat mir erzählt, er werde nun für 800 Euro einen Anwalt beauftragen, der in den USA eine Sammelklage auf einreicht, Ziel sei, dass der deutsche Kläger Schadensersatz bekomme, z.B. als Gastwirt für die duch Corona - Schutzmaßnahmen entgangenen Einnahmen.
Das klingt für mich nach einem guten Geschäft - für den Anwalt.
Wenn nur 1000 Leute sich der Sammelklage anschließen, nimmt er 80000 Euro ein. Dafür schreibt er einen Brief, die Klage wird in den USA abgelehnt, und das wars. Ich kenne mich nicht wirklich aus in dem Bereich, wittere hier aber Betrug. wie sehr ihr das?
Hallo wegfish,
ob hier ein wirklicher Betrug vorliegt weiß ich nicht. Aber der Verdacht liegt nahe.
Wenn man aber bedenkt, dass die Anwälte in den Staaten oftmals pro bono (für den Erfolg) arbeiten, wären sie schon längst wie die Heuschrecken über Deutschland hergefallen und hätten versucht hier Mandanten zu gewinnen um solche Prozesse gewinnbringend führen zu dürfen.
Dafür brauchen sie Deinen „Freund“ nicht.
Dein,
Ebenezer
Hallo,
da will sich wohl ein Verschwörungsmärchenerzähler wichtig machen. (Nein, ich meine nicht deinen Bekannten, sondern den Scherzbold, der sich das ursprünglich ausgedacht hat.) Zum einen werden ausländische Sammelklagen in den USA nicht angenommen. (Entscheid des obersten Gerichtshofes der USA.) Zum anderen ist es wohl offensichtlich unsinnig, Mediziner auf Schadenersatz zu verklagen, die Analysen und Ratschläge geben.
Stattdessen könnte man die deutsche Verwaltung verklagen, die die Regeln aufstellt, die zu den Schäden z.B. bei Restaurantbetreibern führen. Aber das wäre ja zu offensichtlich unsinnig ….
Zwei Aphorismen zu dem Thema:
„Jeden Tag steht ein Dummer auf.“
„Gier frisst Hirn.“
Grüße
Pierre
P.S.: nein, ich bin kein Anwalt. Das Netz ist aber voll mit dieser Geschichte uns es finden sich genügend Fachkräfte, die alle der selben Meinung sind.
Ich habe es so verstanden, dass ein deutscher Anwalt das Geld kassiert.
Das ganze ist kein Fake und kein Betrug, sondern ganz einfach eine Idee von Covidioten, die sie ganz ernst gemeint an andere Covidiotne verkaufen. Beide Gruppen glauben wirklich daran.
Und das ist doch auch nicht abwegiger als die Scheibenerde oder Chemtrails oder Haareschneiden nach Mondphasen.
Die Gruppe, die die 800 Euro bezahlt, glaubt sicherlich daran. Aber die Anwälte??? Mir sagt die Erfahrung, da, wohl leicht viel Geld abzugreifen ist, finden sich auch Leute, die es tun. Und das scheint mir hier der Fall zu sein.
was ich eigentlich wissen wolle - von jemandem, der sich vielleicht juristisch etwas auskennt:
Stimmt mein Verdacht, dass ein solches Klageersuchen in den USA sofort abgelehnt würde - dann wäre es leicht verdientes Geld für den Anwalt.
…steht im Link.
Das ist die Geschichte mit diesem famosen Herrn Füllmich (ein Name wie aus einem Didi-Hallervorden-Film…) https://www.volksverpetzer.de/corona-faktencheck/sammelklage/
Grüße
Pierre
Du kannst es dir aussuchen
Robert Magnus, Professor für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht an der Universität Bayreuth:
Prinzipiell hält Magnus es trotzdem für möglich, dass ein US-Gericht die Klage annehmen könnte. Dass in diesem Fall die Zuständigkeit und damit ein mögliches Urteil auch in Deutschland anerkannt werden, bezweifelt er jedoch. Sollte das nicht der Fall sein, könnte lediglich auf Besitztümer der Beklagten, die sich in den USA befinden, zugegriffen werden, sofern die Richter überhaupt für die Kläger entscheiden sollten.
Burkhard Hess, Professor am Max Planck Institute Luxembourg:
Laut einer Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshof der USA dürfen grundsätzlich keine Sammelklagen ausländischer Geschädigter wegen ausländischer Delikte in den USA angenommen werden. Zudem habe der Gerichtshof entschieden, dass auch andere US-Bundesgerichte nicht für derartige Klagen zuständig seien
Sicher ist wohl nur, dass man von dem „investierten“ Geld nichts wiedersieht. da wäre eine Spende an eine Wohltätigkeitsorganisation sinnvoller.
'Tschuldigung - das MPI heißt Max - Planck - Institut Luxemburg für internationales, europäisches und regulatorisches Verfahrensrecht
und Englisch ist keine der Amtssprachen von Luxembourg.
Schöne Grüße
MM