Hallo Kleks:Zunächst muß ich betonen, daß ich kein Anwalt bin und dies somit auch keine Rechtsberatung ist, aber ich schreibe hier gerne meine meinung dazu.
Offensichtlich ist ein bürgerlicher handelskauf zustande gekommenm (2 private parteien)das heißt,du als verkäufer schuldetest die ware, so wie vereinbart und hast geleistet, bzw. nachweislich versucht zu leisten. der käufer war verpflichtet Annahme zu gewährleisten und hat dies nicht erfüllt. Dies ist eine Vertragsstörung, welche der Käufer verschuldet hat, er ist in Verzug. Es besteht also hieraus m.E. die Möglichkeit, den Käufer schriftlich in Annahmeverzug und nach ablauf einer frist in Zahlungsverzug zu setzen und mit nennung einer angemessenen Frist (nicht unter 14 Tagen,…besser 3 -4 Wochen/genaues datum im brief nennen! /, zumal der ja scheinbar oft verreist ist) zur Abnahme und Zahlung aufzufordern. Aufgrund der 2 mal vergeblichen Lieferversuche würde ich empfehlen, in einem sachlichen Brief mitzuteilen, daß er die Ware verbindlich gekauft hat, dir das Geld xx euro Schuldet+die entsprechenden zusätzlichen NN-Kosten, bzw. was vereinbart war…das paket steht entweder zur abholung gegen Zahlung für ihn bereit(er ist jetzt abholpflichtig), bzw. du würdest erneut nach Zahlungseingang incl. noch folgender Versandkosten bei dir versenden. Wichtig ist, daß der käufer erst nach ablauf der gesetzten frist kein recht mehr hat, die ware zu bekommen, dies würde ich auch mitteilen, daß du ab datum xx anders verfügen wirst, es sei denn er teilt sich mit.(macht Einrede)und leistet die überweisung. oder stell Ihm einfach zur auswahl, entweder betrag portokosten oder gesamtbetrag zahlen,und erkläre falls nur portokosten überwiesen werden, der vertrag danach nichtig ist.
Viel erfolg bei der umsetzung, nicht vergessen alle belege aufzuheben, um ggf. bei rechtsstreit beweisen zu können.
schön, wenn ich hiermit erstmal weiterhelfen konnte,
mit freundlichen grüßen
zu Ich gehe davon aus, Ich habe im Internet eine Kleinanzeige geschaltet. 2 Tage
später meldete sich jemand der gerne mein Gerät kaufen würde.
Auf seinen Wunsch habe ich das Packet per Nachnahme
verschickt. Eine Woche später kam das Packet zurück, weil der
Empfänger das Packet nicht angenommen hat. In einer E-mail
erklärte er, dass er zu dem Zeitpunkt wegen seiner Arbeit
unterwegs war. Nichts böses anhnend habe ich das Packet erneut
abgeschickt, aber auch das kam zurück.
Ich habe ihn aufgefordert den Betrag, der durch die zwei
Nachnahmesendungen angefallen ist, an mich zu überweisen. Doch
bis jetzt (ca. 4 Tage) kam noch keine Antwort.
Wie kann ich mein Geld nun von ihm einforden?
Hoffe ihr könnt mir helfen