Schadensersatz für den verkäufer bei privatkauf

Ich habe im Internet eine Kleinanzeige geschaltet. 2 Tage später meldete sich jemand der gerne mein Gerät kaufen würde. Auf seinen Wunsch habe ich das Packet per Nachnahme verschickt. Eine Woche später kam das Packet zurück, weil der Empfänger das Packet nicht angenommen hat. In einer E-mail erklärte er, dass er zu dem Zeitpunkt wegen seiner Arbeit unterwegs war. Nichts böses anhnend habe ich das Packet erneut abgeschickt, aber auch das kam zurück.
Ich habe ihn aufgefordert den Betrag, der durch die zwei Nachnahmesendungen angefallen ist, an mich zu überweisen. Doch bis jetzt (ca. 4 Tage) kam noch keine Antwort.

Wie kann ich mein Geld nun von ihm einforden?

Hoffe ihr könnt mir helfen

Hallo Kleks:Zunächst muß ich betonen, daß ich kein Anwalt bin und dies somit auch keine Rechtsberatung ist, aber ich schreibe hier gerne meine meinung dazu.

Offensichtlich ist ein bürgerlicher handelskauf zustande gekommenm (2 private parteien)das heißt,du als verkäufer schuldetest die ware, so wie vereinbart und hast geleistet, bzw. nachweislich versucht zu leisten. der käufer war verpflichtet Annahme zu gewährleisten und hat dies nicht erfüllt. Dies ist eine Vertragsstörung, welche der Käufer verschuldet hat, er ist in Verzug. Es besteht also hieraus m.E. die Möglichkeit, den Käufer schriftlich in Annahmeverzug und nach ablauf einer frist in Zahlungsverzug zu setzen und mit nennung einer angemessenen Frist (nicht unter 14 Tagen,…besser 3 -4 Wochen/genaues datum im brief nennen! /, zumal der ja scheinbar oft verreist ist) zur Abnahme und Zahlung aufzufordern. Aufgrund der 2 mal vergeblichen Lieferversuche würde ich empfehlen, in einem sachlichen Brief mitzuteilen, daß er die Ware verbindlich gekauft hat, dir das Geld xx euro Schuldet+die entsprechenden zusätzlichen NN-Kosten, bzw. was vereinbart war…das paket steht entweder zur abholung gegen Zahlung für ihn bereit(er ist jetzt abholpflichtig), bzw. du würdest erneut nach Zahlungseingang incl. noch folgender Versandkosten bei dir versenden. Wichtig ist, daß der käufer erst nach ablauf der gesetzten frist kein recht mehr hat, die ware zu bekommen, dies würde ich auch mitteilen, daß du ab datum xx anders verfügen wirst, es sei denn er teilt sich mit.(macht Einrede)und leistet die überweisung. oder stell Ihm einfach zur auswahl, entweder betrag portokosten oder gesamtbetrag zahlen,und erkläre falls nur portokosten überwiesen werden, der vertrag danach nichtig ist.
Viel erfolg bei der umsetzung, nicht vergessen alle belege aufzuheben, um ggf. bei rechtsstreit beweisen zu können.

schön, wenn ich hiermit erstmal weiterhelfen konnte,

mit freundlichen grüßen

zu Ich gehe davon aus, Ich habe im Internet eine Kleinanzeige geschaltet. 2 Tage

später meldete sich jemand der gerne mein Gerät kaufen würde.
Auf seinen Wunsch habe ich das Packet per Nachnahme
verschickt. Eine Woche später kam das Packet zurück, weil der
Empfänger das Packet nicht angenommen hat. In einer E-mail
erklärte er, dass er zu dem Zeitpunkt wegen seiner Arbeit
unterwegs war. Nichts böses anhnend habe ich das Packet erneut
abgeschickt, aber auch das kam zurück.
Ich habe ihn aufgefordert den Betrag, der durch die zwei
Nachnahmesendungen angefallen ist, an mich zu überweisen. Doch
bis jetzt (ca. 4 Tage) kam noch keine Antwort.

Wie kann ich mein Geld nun von ihm einforden?

Hoffe ihr könnt mir helfen

Hallo,
normalerweise versucht die Post oder ähnliches ja zuzustellen und wenn er nicht da ist, dann bekommt er Nachricht wo er es abholen kann. Vielleicht hättet ihr euch besser absprechen sollen, wann er da ist und es entgegen nehmen oder abholen kann. Wenn er es natürlich nicht haben will, dann lehnt er die Annahme einfach ab. Ich glaube nicht, dass du viele Möglichkeiten hast deine Auslagen wieder zu bekommen, da ihr keinen Vertrag abgeschlossen habt und du keine rechtlich handhabe hast. Hoffe damit geholfen zu haben.

VLG

warte noch ein bisschen

Hallo,

na ich glaube, der Käufer hat kein Geld. Fordere ihn doch auf, jetzt nach 2 vergeblichen Versuchen, erst das Geld auf Dein Konto zu überweisen und dann sendest Du das Paket ab. Ich glaube aber, weil er nicht mehr antwortet, will er vom Kauf zurücktreten. Da kann man nichts machen.

Gruss Emi