Schadensersatz nach Rücktritt von Wohnungszusage

Hallo,

war das Schreiben das Ihr unterzeichnet habt nicht zufällig ein Vorvertrag? Dann wären die Schadensersatzansprüche nämlich gerechtfertigt. Wenn nicht habt Ihr nichts zu befürchten, denke die Genossenschaft möchte hier ein bisschen Geld dazu verdienen.

MfG
murmeltier

hallo murmeltier,

danke für ihre Antwort. da waere die frage wodurch sich ein Vorvertrag kennzeichnet? die Erklärung, die ich (aber auch jeder andere Interessent) unterzeichnet habe, war ein Formular, in dem man seine Daten eintragen musste und dafür unterschrieben hat, dass kein Schufa-eintrag, keine mietschulden etc. vorliegen. also im Grunde eine übliche Praxis bei einer Besichtigung mit Ausnahme dieser schadenersatzklausel (welche ich aber auch nicht gelesen habe). zu keinem Zeitpunkt der Besichtigung oder auch später habe ich erklärt, dass ich die Wohnung definitiv mieten werde. ich habe lediglich mein Interesse an ihr ausgedrückt.

viele Grüße!

Hallo,

klingt vielleicht jetzt ein bisschen „blöd“, aber man sollte immer alles durchlesen bevor man etwas unterschreibt (auch das Kleingedruckte oder ähnliches!). In dem Moment wo Sie unterschreiben, geben Sie eine Willenserklärung ab, in Ihrem Fall quasi die Schadensersatzansprüche der Genossenschaft bei nicht zustande kommen eines Mietvertrags. ich würde diese Firma trotzdem einmal dem Mieterbund bzw. Verbraucherzentrale melden.

Hallo,
ich bin zwar kein Experte, halte aber den angeblichen Schadenersatz für nicht richtig.
Es wurde kein Mietvertrag unterschrieben!

Welcher Schaden sollte den entstanden sein?

Ich finde aber eine gute Masche :smile:
Eine Wohnungsbesichtigung machen und alle Leute unterschreiben lassen, die diese Wohnung gerne nehmen würden.

Danach einen nach dem anderen anschreiben das er die Wohnung haben kann. Als Wohnungsgenossenschaft würde ich da hoffen das möglichst viele absagen. Einnahmen ohne etwas zu tun!

Gruß

Ich gehe mal davon aus, dass die Genossenschaft das unterschriebene Dokument vorzulegen. Sollte da tatsächlich etwas derartiges drinstehen, wird es wahrscheinlich schwierig dagegen vorzugehen. Sie hätten ja die Wahl gehabt schon vor Zusage der Wohnung Bescheid zu geben, dass Sie kein weiteres Interesse mehr haben. Es ist allerdings auch anzunehmen, dass es noch weitere Interessenten gab, sodass ein tatsächlich entstandener Schaden erst von der Genossenschaft nachgewiesen werden muss.