Schadensersatz nach Rücktritt von Wohnungszusage

Hallo zusammen,

Was haltet ihr von folgendem Sachverhalt?
Man schaut sich eine Wohnung an und da da sie gefällt hinterlässt man seine Daten und unterzeichnet eine Erklärung, wo es darum geht, dass man keinen Schufa-eintrag hat, keine Mietschulden vorliegen etc.

Nach einiger Zeit bekommt man die Zusage, dass man die Wohnung mieten kann. Inzwischen hat man jedoch seine Meinung geändert und nach der Zusage der Genossenschaft mitgeteilt, dass kein Interesse mehr an der Wohnung besteht.
Dann bekommt man einen Brief, in dem Schadensersatz verlangt wird. Es wird behauptet, dass in der Erklärung, die unterzeichnet wurde, ein Absatz vorhanden war, der besagt, dass für den Fall, dass nach Zusage die Wohnung abgesagt wird, Schadensersatz in Höhe einer Monatsmiete zu zahlen ist.

Die Erklärung wurde weder in Kopie ausgehändigt noch wurde mündlich über diesen Abschnitt unterrichtet. Nach Ausfüllen der Daten, wurde nur ein Informationsblatt zu der Wohnung ausgehändigt wo ausdrücklich vermerkt war, dass die Bewerbung unverbindlich ist.

Hallo,
wenn Sie eine Erklärung bezügl. der Schufa sowie Ihre Daten hinterlegt haben, so kann das m.E. schon als mündlicher Vertrag angesehen werden. In diesem Fall wären sogar drei Monatsmieten fällig. Wenn Sie aber nachweisen können, daß Sie nicht ausdrücklich eine Zusage gegeben haben, ist das hinfällig.
Gruß
Melodie

Hallo Melodie,

vielen Dank für die Antwort.
Bei der Besichtigung handelte es sich um einen Sammelbesichtigungstermin. Also jeder, der prinzipiell Interesse hatte, musste diese Erklärung ausfuellen.
In dem Infoblatt zur Wohnung, welches man dann bekommen hat, steht dass die Bewerbung für beide Seiten unverbindlich ist.
Wie koennte man denn nachweisen, dass man nicht ausdrücklich eine Zusage gegeben hat?

Viele Grüße

Also, wenn ich an einer Wohnung nicht interessiert bin, fülle ich auch nichts aus, gebe keine Daten von an und erzähle nichts von Schufa. Aber wenn in dem INfoblatt steht, daß es für beide Seiten unverbindlich ist, würde ich darauf bestehen.
Gruß
Melodie

wenn ich gar nicht interessiert gewesen wäre, hätte ich das natürlich auch nicht gemacht. aber in bestimmten Städten hat man keine so grosse Auswahl. und das ausfüllen und hinterlassen der Daten, dient meist nur dazu, dass man überhaupt in die Auswahl kommt. von Seiten des Vermieters ist das ja auch noch keine zusage. und ich hatte meine Meinung zu der Wohnung dann aus persönlichen gründen geändert.
vielen dank nochmals.

Wenn der Sachverhalt so ist wie geschildert bestehen keine Ansprüche. Empfehle aber sich den Text nochmal sehr genau durchzulesen. Wenn der nichts neues Ergibt die Forderung zurückweisen.

Hallo Hardy,

vielen Dank für die Antwort.

In dem Absatz steht:
Fuer den Fall eines Rücktritts nach Zusage der Wohnung durch die Genossenschaft erkläre ich mich bereit, einen Schadensersatz in Höhe einer Monatsmiete zu leisten, sofern der Bewerber nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Dieser Absatz befindet sich bei der Erklärung auf Seite 3/4, meine Unterschrift auf Seite 4.
Ich habe diese Erklärung nicht in Kopie erhalten und habe diesen Abschnitt auch bei Unterzeichnung nicht gelesen und wurde nicht mündlich darüber aufgeklärt.
Vielleicht wurde diese Seite ja auch nachträglich einfach ausgetauscht. Das Infoblatt , welches ich erhalten habe, besagt, dass die Bewerbung für beide Seiten unverbindlich ist.

Hallo maria37,

Grundsätzlich gilt, daß eine Wohnungsbesichtigung und die ggf. damit verbundene Bekundung, sie auch anzumieten
noch nicht gleichzusetzen ist mit dem Abschluß eines Mietvertrages. Dein Vorgehen haben die anderen Bewerber für die Wohnung ebenso vollzogen, ohne gleich Mieter der
Wohnung geworden zu sein. Das entsprechende Infoblatt der
Wohnungsgenosenschaft besagt ja selbst, daß die Bewerbung
unverbindlich ist. Ich hoffe, Du hast dieses Infoblatt noch.
Du kannst der Angelegenheit gelassen entgegensehen, ich würde dir dennoch raten, dir weiteren Rat bei einem
Fachanwalt für Mietrecht bzw. einem Mieterverein einzuholen.

Viel Erfolg, bustobaer

Fordere die Kopie an , und weise die Gesellschaft darauf hin, dass dies nicht ausdrücklich vereinbart war.
Gebe der Gesellschaft einen Namen Deines Rechtsanwaltes, und verweise sie auf weitere Korrespondenz mit dem Anwalt hin.

Die blenden sicher nur, also sei ebenfalls ein Blender.

ich glaube kaum das es zu einem rechtstreit kommt.

Vielen Dank für die Antwort. Ja das Infoblatt habe ich noch.

Dann werde ich mal ein Schreiben aufsetzen :smile:

na wunderbar, oder wie soll man sollche methoden nennen…
meines wissens darf nur schadensersatz erhoben werden wenn die wohnung dann zu besagtem zeitpunkt nicht vermietet werden kann, die wohnung wurde nur für sie freigehalten? oder gab es da mehrere bewerber die das gleiche unterschrieben haben?
genau kann das aber nur ein anwalt / mieterverein (kostet nicht viel) sagen da ich solche hintertüren bei einer vermietung verurteile.
Wichtig ist egal was einem erzählt wird erst lesen und dann unterschreiben und falls was nicht klar ist nachfragen!
viel erfolg, rückmeldung wies ausgegangen ist würde mich freuen
viele grüsse
margret

Hallo Margret,

vielen Dank für deine Antwort.

Es war ein Sammelbesichtigungstermin. Jeder, der prinzipiell an der Wohnung interessiert war, hat solch eine Erklärung unterzeichnet und abgegeben. Es waren sehr viele Bewerber da, wieviele davon am Ende etwas abgegeben haben, kann ich natürlich nicht sagen.
Mir wurde gesagt, dass in beim Vorstandstreffe darüber entschieden wird, wer die Wohnung am Ende erhält. In so fern wurde sie nicht für mich reserviert oder dergleichen.
Ich kann nur sagen, dass die Wohnung auf deren Internetseite nicht mehr verfügbar ist, ob sie definitiv vermietet ist, weiss ich nicht.

Aber das war mir eine Lehre. Von nun an werd ich immer alles lesen und auch eine Kopie für mich verlangen.

Viele Grüße!

sorry,

kann die frage so nicht beantworten. gab es den zusatz im schreiben, welches Sie unterschrieben haben?? falls ja, rate ich dazu, mit dem, was Sie unterschrieben haben, den mieterverein bzw einen mietrechtsanwalt anzufragen. ich weiß jedoch nicht, ob dieses schreiben überhaupt irgendeine rechtsgültigkeit haben kann!! vermutlich eher nicht.
mfg,
udo

würde mich aber wehren, wo kommen wir denn hin wenn das jeder vermieter praktizieren würde
geh zum anwalt oder mieterverein bei solchen hintertüren kann man alleine zu viel falsch machen und muss dann doch zahlen was nicht sein sollte denk an bkh beratungskosten hilfe wenns zum anwalt geht, kann der dir sagen ob ihr darauf anspruch habt, und nicht abwehren lassen
würd mich freuen über den ausgang zu hören
drück ganz doll die daumen
vfiele grüsse margret

Vielen Dank für die Antwort. Ich werde wohl erstmal einen Widerspruch aufsetzen. Das Schreiben was ich unterzeichnet hatte, wurde mir ja nie ausgehändigt. Und diesen Zusatz mit dem Schadensersatz hatte ich nicht gelesen und wurde auch nicht darüber informiert, sonst hätte ich meine Daten gar nicht erst hinterlassen. Für mich war das eine unverbindliche Bewerbung um eine Wohnung.

Da hat die Genossenschaft meines Erachtens schlechte Karten.

Du solltest es in jedem Fall gut aufbewahren, denn sollte
die Wohnungsgenossenschaft Klage erheben, so hast du ein sicheres Indiz für dein richtiges Verhalten in dieser Angelegenheit in Händen.

Gruß, bustobaer

Vielen Dank für die Antwort. Ja das Infoblatt habe ich noch.

Hallo Maria,

da versucht ne Tippse Dich zu foppen!

Hast Du einen Mietvertrag unterschrieben? Ich denke nein!
Kein Vertrag, kein Schadenersatz!

Lg

hubu

Moin
Das ist Quatsch! Lasse dir erst mal die Unterlagen Zeigen ob Du es wirklich unterschrieben hast, wenn ja halte ich das ganze für sittenwidrig, denn wenn Du es nicht unterschrieben hättest, so wärest Du zur Auswahl nicht zugelassen worden. Damit bist Du einseitig benachteiligt worden. Ich würde es nie bezahlen und vor Gericht gehen.

Gruß connection