Hallo zusammen,
Was haltet ihr von folgendem Sachverhalt?
Man schaut sich eine Wohnung an und da da sie gefällt hinterlässt man seine Daten und unterzeichnet eine Erklärung, wo es darum geht, dass man keinen Schufa-eintrag hat, keine Mietschulden vorliegen etc.
Nach einiger Zeit bekommt man die Zusage, dass man die Wohnung mieten kann. Inzwischen hat man jedoch seine Meinung geändert und nach der Zusage der Genossenschaft mitgeteilt, dass kein Interesse mehr an der Wohnung besteht.
Dann bekommt man einen Brief, in dem Schadensersatz verlangt wird. Es wird behauptet, dass in der Erklärung, die unterzeichnet wurde, ein Absatz vorhanden war, der besagt, dass für den Fall, dass nach Zusage die Wohnung abgesagt wird, Schadensersatz in Höhe einer Monatsmiete zu zahlen ist.
Die Erklärung wurde weder in Kopie ausgehändigt noch wurde mündlich über diesen Abschnitt unterrichtet. Nach Ausfüllen der Daten, wurde nur ein Informationsblatt zu der Wohnung ausgehändigt wo ausdrücklich vermerkt war, dass die Bewerbung unverbindlich ist.