Schadensersatz, weil ich Besichtigungstermine verweigere?

Hallo, unsere Wohnung, in der wir in Miete wohnen, soll verkauft werden. Nun verlangt der Makler, der die Wohnung selbst noch nie gesehen hat und in 250 km Entfernung wohnt, dass wir die Besichtigungen für Interessenten durchführen. Er droht uns mit Schadensersatzforderungen, falls wir die Besichtigungen verweigern.
Weiß jemand, ob das rechtilich abgesichert ist und solche Forderungen gestellt werden dürfen?

Hallo,

grundsätzlich Schadensersatz zu verlangen, dass ihr einzelne Besichtigungstermine verweigert, wird sicherlich nicht gehen, aber dass ihr grundsätzlich verweigert kann höchstwahrscheinlich zu zumindest zu Schadensersatzansprüchen des Vermieters führen.

Hier steht einiges zum Besichtigungsrecht von Interessenten: https://www.immonet.de/service/mieterrecht-eigentuemerwechsel.html

Hier ein weiterer Link, auch mit Gerichtsurteilen: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/verhalten-mieter-besichtigung/#1

Gruß
Christa

Hallo,

das können Makler und Besitzer nicht verlangen.
Ihr müsst lediglich Besichtigungen im normalen Rahmen und nach Terminabsprache zulassen, aber keine Führung durch die Wohnung etc. anbieten.

Die Entfernung des Maklers von der Wohnung ist allein sein Problem.

Gruß,
Paran

Das ist entweder ein Missverständnis oder aber eine absolute Frechheit des Maklers.
Ihr habt Besichtigungstermine zuzulassen, in zumutbarer Anzahl und zu zumutbaren Zeiten.
Die Besichtigung „durchführen“, also was zur Wohnung erzählen, einzelne Gruppen zu bilden - das ist selbstverständlich Aufgabe dessen, der verkaufen will.
Wenn der Makler tatsächlich genau DAS von EUCH verlangt, dann könnte man ihn fragen, was man sonst noch für ihn erledigen soll, vielleicht mit seinem Hund Gassi gehen oder seine Schuhe putzen?

Wie gesagt, ihr müsst in Grenzen zulassen, dass Besichtigungen durchgeführt werden. Die Durchführung obliegt dem Verkäufer.

So habe ICH das verstanden. Aber wenn ich lese, was du schreibst, kann durchaus denkbar sein, dass der Makler das wie deine zweite Variante ansieht (vielleicht auch deshalb der Hinweis, dass er 250 km entfernt wohnt). In diesem Fall würde ich dem höflich aber bestimmt mitteilen, dass er mich gern haben kann. :smiley: Alternativ kann er mir gerne auch ein Angebot für ein Stundenhonorar unterbreiten, wenn ich für ihn die Besichtigungen durchführen soll (und sich meine Tätigkeit nicht nur darauf beschränkt, Interessenten in die Wohnung zu lassen). In diesem Zusammenhang verweise ich aber nochmal auf meinen ersten Link, denn eben auch das Zulassen von Besichtigungen ist nicht grenzenlos verpflichtend.

Das kann ja auch recht lukrativ sein. Gruppen bilden würde ich dann aber nicht! Wenn schon, wird jeder Interessent einzeln abgefertigt. Nicht vergessen, begonnene halbe Stunde zählt voll!
:stuck_out_tongue_winking_eye: