Angenommen, Vermieter macht fristgerecht nach Auszug Schadensersatz wegen verdeckter Mängel (Vorbehalt in Protokoll festgehalten) tropfenden Armaturen und ähnlichen kleineren Schäden in nicht mitvermieteter Küche geltend. Diese sind durch neuen Mieter und belegbar, der diese rechtzeitig meldet. Die bewußt niedrig gehaltene Gesamtforderung bezügl. der Kautionsverrechnung wegen Nicht-Meldung des Schadens liegt unter 200 Euro. Der alte Mieter bestreitet alles und droht über Mieterbund mit Klage. Als Vermieter Anwalt einzuschalten ist bei dem Streitwert unsinnig - daher die Frage, wie damit umgehen, wenn man sich nicht alles gefallen lassen will. Danke im voraus für Meinungen und Anregungen.
Hallo,
die nicht-mitvermietete Kueche gehoert wem? Vermutlich dem alten Mieter und dieser verkauft sie an den neuen Mieter. Dabei hat der Vermieter gar kein Vertragsverhaeltnis mit beiden, die Kueche betreffend.
Hallo, gehört dem Vermieter, wurde aber nur zur Nutzung überlassen und Instandhaltung traf Mieter (somit war die Miete deutlich geringer)
Wenn die Forderungen berechtigt sind zahlen, sind sie´s nicht, VM auf die dann wahrscheinlich ausbleibende, vollständige Kautionssumme verklagen. oder welch anderer, legaler Weg schwebt Dir da vor?
Ich sehe nämlich keinen. ramses90
Es ist umgekehrt, der Vermieter wir zu Unrecht angeklagt, daher die Frage ob man sich als Vermieter den Stress antun soll wegen der Summe, oder das Risiko eines evtl. unglücklichen Urteils in Kauf nehmen soll…da man ja nie weiß wie entschieden wird…
Ich sehe nicht ganz, welche Mängel hier überhaupt vom Ex-Mieter zu tragen wären. Geschweige denn, wie eine Meldung denn hätte bewirken sollen, dass der Schaden plötzlich nicht mehr besteht. Und warum nun plötzlich der Mieter die Behebung bezahlen sollte.
Deshalb ganz klarer Rat: lass es sein und gib dem Ex-Mieter das Geld zurück.
Naja, es gibt halt ein paar Regelungen - eigentlich in jedem Mietvertrag, die besagen, dass Schäden gemeldet werden müssen, was nicht heißt, dass der Mieter diese zahlt. Aber der Vermieter muss rechtzeitig bescheid wissen und kann diese dann - natürlcih in einigen Fällen wenn es keine Kleinreparatur ist, auf eigene Kosten beseitigen.
Eben. Wie willst du jetzt dann eine Zahlungspflicht konstruieren? Die kann ja ausschließlich daher kommen, dass ein Schaden entstanden ist, der durch frühzeitige Meldung des Mieters verhindert worden wäre.
Im Gegenteil, dadurch, dass jetzt alle Schäden auf einmal beseitigt wurden, hast du sogar einen Kostenvorteil - der Handwerker musste nur einmal kommen.
„Ich hatte einen Schaden, du hast es mir nicht früher gesagt, also musst du jetzt zahlen“ ist schlicht Unsinn. Erst dann, wenn durch die Nichtmeldung ein größerer Schaden entstanden ist kannst du daraus eine Ersatzpflicht basteln - unter Anrechnung dessen, was die Beseitigung des ursprünglichen Schadens gekostet hätte. Und natürlich musst du das auch minutiös belegen können.
Ja, es ist alles minutiös belegbar…das mit dem größeren Schaden, was in der Antwort gesagt wird, ist denk ich mal Auslegungssache…wann ist etwas ein größerer Schaden…
Ähm - indem die Beseitigung nach dem Auszug mehr kostet als die Beseitigung gekostet hätte, wenn der Schaden zeitnah gemeldet worden wäre?
Genau DAS musst du nachweisen, wenn du bei der Forderung an den Exmieter bleibst. UNd genau DARAUF bezieht sich das „minutiös“.
Da du immer noch nicht rausgelassen hast, was das denn für zusätzliche Schäden sein sollen bin ich hier jetzt erst mal raus. Ist ja dein Problem, nicht meins.