Folgender Sachverhalt:
Bei einer Wohnungsübergabe gab es eine Nachfrist von 14 Tagen, um bestimmte Mängel zu beseitigen. Diese Mängel wurden aber nur zum Teil behoben, da die Anwältin einige Mängel nicht als Schönheitsreparaturen eingestuft hat. Es wurde dem Vermieter auch so mitgeteilt und fristgerecht wurden eiinige Schönheitsreperaturen erledigt. Erst nach 12 Monaten wurde Kaution zurückerstattet ( auch nur durch anwaltliche Hilfe). Die Kaution wurde nicht aufgerechnet, sondern in vollem Umfang ausbezahlt. Nun wird der Vermieter noch aufgefordert die außergerichtlichen Anwaltskosten zu ersetzen, da der Vermieter schon im Verzug war.
Nun die Frage: Darf der Vermieter jetzt noch Schadensersatzansprüche stellen, obwohl die Verjährung von 6 Monaten eingetreten ist? Soweit ich weuß, hätte er auch nach 6 Monaten noch aufrechnen können, aber nun ist die Kaution ausgezahlt und damit scheint der Zug abgefahren zu sein. Oder?