Guten Tag,
nachdem es aufgrund mehrfacher Einverständnis von Person A zur Gewohnheit wurde, dass Person B sich das Auto von Person A geliehen hat, hat sich Person B das Auto im Juni 2012 für eine kurze Strecke von wenigen Kilometern geliehen und dabei jedoch nicht Person A gefragt, sondern dessen Tochter, welche einwilligte. Er ging dabei von einer Einverständnis von Person A aus, da es ja zur Gewohnheit wurde.
Auf dieser kurzen Strecke kam es nun zu einem Schaden, bei dem jedoch nur das eigene Auto beschädigt wurde. Da Person B noch in der Ausbildung ist, konnte er den Schaden nicht direkt zurückzahlen und versicherte, den Schaden zurückzuzahlen, sobald es finanziell möglich sei.
Nach einigen Monaten (im Oktober) ließen die gegenseitigen Sympatien nach und Person A befürchtete, das Geld von Person B nicht wieder zu sehen, woraufhin diese sich bei einem Anwalt meldete, der die Reparaturkosten von Person B einforderte. Person B wies dabei in einer Antwort darauf hin, dass er finanziell nicht in der Lage sei.
Nach einer weiteren Forderung mit der Drohung vor Gericht zu gehen, versuchte Person B, die nötige Summe aufzubringen und verkaufte sein eigenes KFZ im Wert von etwa drei Viertel des Streitwerts und überwies die Summe Anfang November des Jahres.
Im April dieses Jahres forderte Person A nun den Rest des Streitwerts mit letzter Drohung vor Gericht zu gehen.
Ist diese neue Forderung (bzw. die allgemeine Forderung) nun rechtens, da rein theoretisch gesehen, Person A davon ausgehen musste, dass es zu einem Unfall kommen kann, wenn sie das Auto verleiht oder gilt die Teilzahlung als Akzeptanz der Forderung und muss Person B nun den Rest zahlen?
Oder gibt es in dieser Zeitspanne sogar schon den Fall der Verjährung?
Viele Dank!