Meine Schwägerin hat seit 2008 den ehemals offenen Immobilienfonds CS Euroreal im Depot. Leider wurde er im Mai 2012 geschlossen und nun rückabgewickelt. Jetzt hat sie öfter gelesen, dass zu Schadensersatzklagen geraten wird.
Kann dies wirklich eine gute Idee sein? Der Anlagebetrag betrug ursprünglich 10.000 € - vielleicht sollte sie den eventuellen Schaden einfach abschreiben. Es ist ja auch noch nicht sicher, ob und wie hoch ein Schaden ausfallen wird.
Denn sie ist ja weiterhin Kundin dieser Bank, die sicher verärgert sein wird. Wir befürchten, dass ihr Berater sie künftig ärgern könnte,ohne dass sie es merkt oder nachweisen kann, z.B. auf gute Geldanlagemöglichkeiten nicht (rechtzeitig) aufmerksam machen, damit er von ihr nicht die nächste Klage bekommt. Denn als Bank-Laie ist sie auf die Beratung in dieser Bank angewiesen.
Auch möchte sie die langjährige Hausbank nicht im Anschluss an die Klage wechseln, um nicht dort auf einer „schwarzen Liste“ zu stehen.
Andererseits möchte sie auch nicht einfach zurückstehen, falls ihr etwas zusteht. Wir wissen nicht, ob es ihr moralisch zusteht, hier als Prozesshansl aufzutreten, denn die Bank wußte ja vermutlich auch nicht, was auf sie zukommt - die Krise konnte ja keiner ahnen.
Denn ihr Berater selbst sagte immer, dass der CS Euroreal wegen der guten Ausschüttungen ein guter Fonds sei, den würde er auf keinen Fall verkaufen. Auch jetzt verliert er kein schlechtes Wort über diesen Fonds und meinte, er werde ja rückabgewickelt, so dass kein Schaden entstehen könne.
Bisher hatte sie immer einen guten Kontakt zum Berater, war sehr zufrieden und er hat ihr auch gesagt, wie z.B. er persönlich die weitere Entwicklung der Eurokrise einschätzt. Wir befürchten, dass er künftig im Gespräch kurz angebunden sein wird und nur noch die nötigsten formellen Infos gibt, um keine Angriffsfläche zu bieten.