Schadensfall, Rechnung an Versicherung- wie?

Brauchen dringend eure Hilfe:

Wie schon oben erwähnt hatten wir auf unserer Baustelle (Selbstständig als Baudienstleister) einen Schaden, den wir alleine behoben haben. Unsere Versicherung hat einen Sachverständigen geschickt, diesen haben wir einen Kostenvoranschlag erstellt und dann mit den Reparaturarbeiten begonnnen und behoben. Jetzt sollen wir „an uns adressiert“??? eine Rechnung ohne MwSt. erstellen und diese der Versicherung schicken- hat jemand damit Erfahrung?? Wie soll die Aussehen?? Was muss ich beachten?? Kennt jemand eine Musterrechnung?? Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe!!

Hallo Unbekannter,

Ich weis ja nicht was Du damit meinstund was Du willst ? Nach meinem Wissensstand weis ich nicht was Du Rpariert hast noch was das für ein Schaden war? Material+ Arbeitsleistung , das ist doch einfach? Als Selbstständiger Baudienstleister hast Du doch ein Rechnungsprogramm,nehme ich stark an und verstehe nicht Deine Frage ? Wer Hilfe braucht sollte doch bitte mal konkrete Angeben machen, sonsz kommt man noch in den Knast wenn man Dir da was vorschlägt ohne zu Wissen um was es geht ?
LG Lossi

Es ist doch ganz einfach?! Sie schreiben eine „Eigenrechnung“. Sie nehmen Ihr Briefpapier, adressieren sich selbst als Rechnungsempänger und lassen die Mehrwertsteuer weg, da diese ja ein durchlaufender Posten wäre.

Ehrlich gesagt hab ich da keinen Plan von. Ich würde sagen ihr erstellt ganz normal eine Rechnung wie für nen Kunden, lasst die Mwst weg und schreibt eure Adresse in die Anschrift.
Hoffe ihr findet noch wen der Euch da besser helfen kann.
LG

Hi,

da Ihr den Schaden selbst behoben habt, benötigt die Versicherung natürlich einen Kostennachweis über Eure Arbeit. Also erstellt wie für einen fremden Kunden eine Rechnung und sendet diese an die Versicherung. Der Kostenvoranschlag dient Euch ja als gute Grundlage zur Erstellung der Rechnung.

Grüße

Thorsten

Guten Tag.

Gerne würde ich Ihnen helfen, jedoch bin ich auf Schadenregulierung nicht spezialisiert.

Meine Gebiete sind eher die private Krankenversicherung und die Altersvorsorge.

Mit freundlichen Grüßen
Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)

Hallo carisma671,
die Vorgehensweise ist schon ok. Es geht hier der Versicherung lediglich um einen buchhalterischen Nachweis für deren Geldauszahlung. Sie können das so machen ohne Bedenken zu haben.

hallo carisma671,

halt ne rechnung ohne mehrwertsteuer ! wie halt ne rechnung aussieht. als fa. sollte ich wissen, wie man rechnungen stellt !
gruß orovivo

Hallo orovivo,

grundsätzlich weiß ich auch, wie Rechnungen geschrieben werden- schreibe ja täglich welche, aber ich musste noch nie eine „Eigenrechnung“ schreiben und wollte grundsätzlich wissen, wie diese aussehen soll und mit welcher gesetzlichen Grundlage ich die MwSt. nicht ausweisen brauche (13b UstG???). Es hört sich halt komisch an, dass ich eine Rechnung an mich adressieren soll, obwohl ich von der Versicherung das Geld erhalte!!

Vielen Dank!! So werde ich das auch machen!! Trotzdem verstehe ich noch nicht, warum ich es an mich Adressieren muss!!??!

Es ist doch ganz einfach?! Sie schreiben eine „Eigenrechnung“.
Sie nehmen Ihr Briefpapier, adressieren sich selbst als
Rechnungsempänger und lassen die Mehrwertsteuer weg, da diese
ja ein durchlaufender Posten wäre.

Weil sie ja auch der „Anspruchsteller“ sind. Hätte eine fremde Firma den Schaden repariert würde die Ihnen ja auch eine Rechnung als Anspruchsteller stellen.
Auf die Versicherung wird nie eine Rechnung ausgestellt.
Da Sie einnmal Anspruchsteller und einmal ausführende Firma sind müssen Sie sich ebend selbst eine Rechnung schreiben.

Also, dann würde ich es so machen:

Unsere Firma XY
Straße
PLZ

Unsere Firma XY
Straße
PLZ

Rechnungsnr. Datum

Rechnung (Posten von Kostenvoranschlag übernehmen)

Gesamt: Summe ohne MwSt. (gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage??)

Vielen Dank für Ihre Geduld!!

hallo carisma671,

ok. einverstanden. (erhalte nur ständig blödsinnige anfragen. mußt du verstehen, dass man da mal ein wenig wirsch antwortet.)
Schreib die Rechnung wie gewohnt mit Ausweisung der Mehrwertsteuer.
Die Mehrwertsteuer muß sichbar als Mehrwertsteuer mit Summe vorhanden sein. die versicherung wird sie dann automatisch von der gesamtrechnung abziehen.

gruß orovivo

Tut mir Leid. Da kann ich nicht weiter helfen.
Sowas absurdes hab ich noch nie gehört.
Gruß
pearl91

hallo carisma671,

hier geht es vermutlich um zwei dinge:

  1. ist der leistungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt, erstattet die versicherung immer nur netto. es sei denn, nach dem kostenvoranschlag folgt eine ordentliche rechnung mit steuerausweis, dann wird der steueranteil nachgezahlt.
  2. bei bauleistungen gibt es ja die steuerfreistellung bei bau(sub-)unternehmerleistungen. kann auch damit zusammenhängen.

eine eindeutige klärung ist so nicht möglich. einfach mal bei der versicherung anrufen, was der hintergrund für die anforderung einer netto-rechnung ist.

mehr kann ich auch nicht dazu beitragen, maxxler71

Das ist eine ganz normale Rechnung, wo nur netto aufgeschreiben ist. Es steht ja drauf, dass Vorsteuerabzug besteht. Bei uns geht das ohne besondere Formulare und besondere Erkklärungen.

hallo carisma671,
sorry für die späte antwort - ist mir durchgegangen.
hoffe es erreicht dich noch und hilft.

gefordert wird quasi eine eigenrechnung. du kannst dir selbst ja keine mehrwertsteuer berechnen. ich würde aber das auf alle fälle kurz vorher mit dem steuerberater abklären. solltest du oder der steuerberater bedenken haben versuche das auf grundlage des Kostenvoranschlages netto ausgezahlt wird. notfalls kann der sachverständige ja nochmal vorbei kommen und sehen dass der schaden behoben wurde. in schwarzarbeit ist dieser ja sicher nicht behoben worden.
in deinen eigentlichen Stundenlöhne falls mitarbeiter beschäftigt sind, sind lohnnebenleistungen eingerechnet. diese könnten auch entfallen auch wenn man für sich selbst arbeitet.
grüsse
marago

sorry wenn ich mich erst jetzt melde aber ich war im krankenhaus

die versicherung braucht eine „netto-rechnung“; weil
sie die angelegenheit so behandelt wie ein ordentlicher kaufmann der steuer an das finanzamt zahlt

die rechnung genau so schreiben wie sonst, halt nur ohne ausweisung der mehrwertsteuer

im weiteren…ist es auch moeglich die versicherung anzurufen und konkret nachzufragen wie die rechnung aussehen soll

keine angest die beissen nicht…die kochen auch nur mit wasser

frdl. guresse