Hallo, habe eine Frage zum Übernehmen der Schadenfreiheitsklasse bei der Fahrzeug-Versicherung.
Möchte den Rabatt von meiner Mutter übernehmen, da Sie kein Auto mehr haben will.
Ich selbst habe aber lediglich den Motorradführerschein A seit dem Jahr 2000. Kann ich dennoch bis zu SF 16, also 16 Jahre übernehmen, wenn ich nun ein Auto auf mich zulassen will (nicht fahren! - dies wird mein Sohn als eingetragener Fahrer machen), auch wenn ich die Fahrerlaubnis B gar nicht nicht habe?
Bei allen Versicherungen steht immer nur „Übernahme der FS Klasse möglich, wenn man den Führerschein auch so lange hat“ aber nicht, ob es die exakt selbe Klasse sein muss.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Grüße