Schadensfreiheitsklasse SF-Klasse Fahrzeugversicherung Übernehmen möglich?

Hallo, habe eine Frage zum Übernehmen der Schadenfreiheitsklasse bei der Fahrzeug-Versicherung.

Möchte den Rabatt von meiner Mutter übernehmen, da Sie kein Auto mehr haben will.

Ich selbst habe aber lediglich den Motorradführerschein A seit dem Jahr 2000. Kann ich dennoch bis zu SF 16, also 16 Jahre übernehmen, wenn ich nun ein Auto auf mich zulassen will (nicht fahren! - dies wird mein Sohn als eingetragener Fahrer machen), auch wenn ich die Fahrerlaubnis B gar nicht nicht habe?

Bei allen Versicherungen steht immer nur „Übernahme der FS Klasse möglich, wenn man den Führerschein auch so lange hat“ aber nicht, ob es die exakt selbe Klasse sein muss.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Grüße

Und was wäre eigentlich so schwer daran, sich einmal bei der Versicherung der Mutter zu erkundigen ?
Bzw. warum versichert nicht sowieso die Mutter das Fahrzeug, dann hat man gar keine Schwierigkeiten. Anmelden kann man es schon auf sich.
Wie man die Kosten erstattet sollte innerhalb einer Familie doch leicht abzumachen sein oder ?

Ansonsten gilt m.E. der FS A wie der FS B.
Mit der Bestimmung wird doch auf ( unterstellte) Fahrpraxis abgestellt, nicht auf das Fahrzeug und ob man auch tatsächlich in der Zeit viel gefahren ist.

MfG
duck313

Hallo,

mit Unterschrift wird bestätigt, dass derjenige, der den Schadensverlauf übernehmen will auch der ständige Fahrer des Fahrzeugs (sowie der Vorfahrzeuge) war. Wenn der/die Sachbearbeiter/in nicht pennt, wird der Verlauf nicht übernommen, da kein gültiger FS für den Fahrzeugtyp Pkw vorhanden war.

Gruß
vdmaster