Schadensfreiheitsrabatt auf Zweitwagen übertagbar?

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Kfz-Versicherung:
Ein Mann hat mit seinem PKW den Schadensfreiheitsrabatt von 30 % erreicht. Nun legte er sich einen Zweiwagen zu und will ihn bei derselben Versicherung versichern. Muss er für den Zweitwagen die volle „Anfängerprämie“ i.H.v. 130 % zahlen oder auch nur die bereits erreichten 30%? Den so niedrigen Rabatt hat der Fahrzeughalter durch sein Fahrverhalten bekommen und nicht das Auto, sodass er auch auf das zweite Auto übertragbar sein müsste, denke ich. Weiß jemand Bescheid? Wo kann man evtl. im Internet darüber nachlesen?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten,

liebe Grüße

Walter

Hallo,
übertragen kann man immer von einem Auto auf das andere. Nur würde dann der bisherige Erstwagen als Zweitwagen eingestuft.
Die meisten Versicherer haben jedoch individuelle Sonderregelungen. Z. B. kann ein Zweitwagen unter bestimmten Vorraussetzungen gleich in eine etwas bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Teilweise ist es tatsächlich sogar möglich, den Rabatt zu verdoppeln. Häufig müssen dazu viele Voraussetzungen vollständig erfüllt sein - z. B. dass beide Fahrzeuge nur vom Versicherungsnehmer gefahren werden.

Fazit: Eine mehrfache Anrechnung einer Versicherungszeit ist per se nicht möglich. Allerdings gibt es viele unterschiedliche Sonderregelung. Dazu am besten beim gewählten Versicherer nachfragen, da sich diese Regelungen von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.
Und auch wichtig: Nicht nur auf die Einstufung, sondern vor allem auf den Preis achten. Teilweise zahlt man mit der schönsten Sondereinstufung bei Versicherer A mehr als ohne Sondereinstufung bei Versicherer B.

Hallo Bernd,
vielen Dank für Ihre umfassenden Informationen. Entschuldigung für meine verspätete Rückmeldung, ich lag plötzlich 2 Wochen in Krankenhaus.
Viele Grüße,
Walter

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