Schadensklasse erben?

Liebe/-r Experte/-in,

meine Oma kann nicht mehr fahren und möchte mir ihr Auto schenken. ich bin 32 , Führerschein seit ca 13 Jahren hatte aber noch nie ein Auto angemeldet.
Kann ich die Schadensfreiheitsklasse(?) von meiner Oma irgendwie erben/übernehmen. Wenn ja unter welchen Umständen. Ich wohne in einer anderen Stadt.

Vielen Dank schonmal
benni

Hallo Benni,

prinzipiell sind hier 2 Dinge wichtig:

  1. Die meisten Versicherer übertragen nur noch an Verwandte ersten Grades, also an Kinder oder Eltern. Bei Enkeln sieht das ziemlich schlecht aus. Vielleicht kann sich ja ein Elternteil von dir zunächst zwischenschalten, den Rabatt übernehmen und für dich einen Zweitwagen versichern. Zum Jahreswechsel könntest du dann den Rabatt vom Elternteil in eine eigene Versicherung übernehmen.

  2. Du kannst nur so viel von Omas Rabatt übernehmen, wie du dir selbst hättest erfahren können, in der Zeit, in der du den Führerschein hast. Wenn Oma z. b. die Schadenfreiheitsklasse 20 hat, dann würdest du bei einer Übertragung „nur“ die Schadenfreiheitsklasse 13 gutgeschrieben bekommen. Aber das macht im Preis nicht so unheimlich viel aus und ist immer noch besser als bei Null anzufangen.

Hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Gruß aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo und besten Dank für die Anfrage.

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften kann der Schadenfreiheitsrabatt nur auf Verwandte ersten Grades übertragen werden. Einige Gesellschaften bieten hier bessere Rahmenbedingungen an. Ihre Großmutter kann Ihnen aber maximal die SF 12 übertragen. Vielleicht wäre es da ratsam, den rabatt eventuell noch auf Ihre Mutter oder Ihren Vater zu übertragen. Sollten Sie Interesse an einer näheren Bertaung haben, informieren Sie sich doch auf unserer Homepage http://www.saw-assekuranz.de/

MfG

Stephan Brückner

Hallo Benni,

grundsätzl. geht das. Wenn es darstellbar ist, dass Sie das / die Auto(s) Ihrer Oma trotz Wohnung in anderer Stadt fahren konnten, können Sie den SFR übertragen bekommen. Allerdings werden nur soviel SF-Jahre angerechnet, wie Sie sich ab Führerscheinausstellungsdatum hätten selbst erfahren können.

Gern kann ich weitere Infos geben und auch entspr. Vergleiche / Vorschläge erstellen.
Bei Bedarf kontaktieren Sie mich bitte, am besten telefonisch. Alle Daten auf meiner website: www.jens-sternberg.de

VG Jens

Hallo,

ja Sie können die Rabatte übernehmen!!!

Wie und zu welchen Bedingungen das möglich ist werde ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch erklären!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter

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SIGNAL IDUNA Gruppe
Hauptagentur Thomas Wolter
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www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Registrierungsnummer D-T9YL-TXO5O-33

Guten Tag,

bitte bei der Versicherung der Oma das Formular TB 28 anfordern und das ausfüllen, von der Oma und Dir unterschrieben dann an die Vers. zurücksenden.

M.f.G. Clarin

Sehr geehrte Damenund Herren,

hier könnten max. nur Ihre 13 Jahre, Führerscheinbesitz angerechnet werden, wenn Sie bestätigen könnten, dass Sie die ganze Zeit auch das Auto gefahren haben!
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
S.Lukas