Bumm!
Mir ist in mein Gespann aus Fahrrad und Kinderanhänger seitlich ein Auto hineingebraten. Der Kinderanhänger hat sich einmal um die Längsachse überschlagen, mich hat es mit dem Rad umgerissen - die Weberkupplung ist ofenbar nicht für eine Umdrehung in Längsrichtung spezifiziert
Schön: keine Personenschäden: mein „kleiner“ Sohnemann hat zwar laut geschrien bis ich ihn auf dem Arm hatte, aber das war es dann auch. Ich habe auch nichts abbekommen.
Die Schuldfrage lautet eindeutig „ich war’s nicht“.
Nun zur Schadensregulierung: am Rad sind kleine Schäden entstanden, der Anhänger hat aber an mehreren Stellen etwas abbekommen, die Reparaturkosten liegen etwas über dem Preis für eine Ersatzbeschaffung. Was wird in diesen Fällen ersetzt? Bei Autos meines Wissens ja der „Zeitwert“ für den es so eine Schwacke-Liste (?) gibt - bei Fahrradanhängern dürfte das schwieriger werden.
Hat jemand Erfahrungen, wie sowas läuft (und was ich rechnen kann ersetzt zu bekommen?)
Vielen Dank,
Sebastian