Schadet es Ziegen, wenn sie angeleint den ganzen Tag in der Sonne stehen?

Servus,

das Tüdern von Ziegen ist in D nicht verboten. In dem von Dir berichteten Fall ging es vermutlich um ununterbrochenes Tüdern, d.h. Haltung ohne Stall und Auslauf, oder um eine ungeeignete Anbindevorrichtung (z.B. Kette ohne Gelenke).

Wenn Du Näheres zum geschilderten Fall sagen könntest, insbesondere auch einen konkreten Bezug zu geltenden Rechtsnormen geben könntest, wäre der Frage viel gedient. Weißt Du da was?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

das Tüdern von Ziegen ist in D nicht verboten. In dem von Dir
berichteten Fall ging es vermutlich um ununterbrochenes
Tüdern, d.h. Haltung ohne Stall und Auslauf, oder um eine
ungeeignete Anbindevorrichtung (z.B. Kette ohne Gelenke).

Die Ziege wurde bis auf das anpflocken immer gut gehalten, hatte also einen großen Stall, wo sie nachts und bei schlechtem Wetter war. Sie hatte zusätzlich immer Heu und natürlich Wasser. Sie wurde so angebunden das sie nie in der direkten Sonne stand. Es war eine dünne Kette ob die ein Gelenk hatte weiß ich nicht -ich habe aber nie gesehen das die Kette verknotet war oder sich verdreht hat. Der Landwirt hat quasi alle geforderten Auflagen schon vorher Erfüllt. Die Ziege war eher ein Haus als Nutztier und es wurde sogar spazieren gegangen.

Wenn Du Näheres zum geschilderten Fall sagen könntest,
insbesondere auch einen konkreten Bezug zu geltenden
Rechtsnormen geben könntest, wäre der Frage viel gedient.
Weißt Du da was?

Ich weiß leider nicht mehr als ich schon geschrieben habe. Aber ich denke das man das Tierschutz gesetzt schon so auslegen kann das man Ziegen/Tiere nicht anpflocken darf, zumindest würde ich es so interpretieren. Ich weiß aber auch das das anpflocken oft gängige Praxis ist ohne das die betreffenden Besitzer jemals Probleme bekommen. Vielleicht haben wir hier auch einen besonders tierfreundlichen Amtsveterinär der das Tierschutzgesetz zugunsten der Tiere auslegt.

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen

(1) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die
Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zuerlassen über Anforderungen

  1. hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeit oder der Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere,
  2. an Räume, Käfige, andere Behältnisse und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Tieren sowie an die Beschaffenheit von Anbinde-, Fütterungs- und Tränkvorrichtungen

Hi,

Kurz: So gut wie allen Berufsständen wird es überlassen, wie
sie professionell arbeiten - bloß den Landwirten glaubt jeder
erklären zu können, dass sie alles verkehrt machen.

Bei der Eisenbahn ist das genauso. Die darf keine Verspätung haben, weil sie anscheinend in einer eigenen Parallelwelt ohne den geringsten Einfluß von außen unterwegs ist.

Kennst Du das Buch „König Arsch“ von Martin Wehrle? Es handelt von der angeblichen Servicewüste Deutschland. Beim Thema Eisenbahn kam mir die Galle hoch: Selten hab ich so einen polemischen, uninformierten, ja bösartigen Scheißdreck gelesen wie dort. Der Mann hat sich offenbar vor dem Schreiben nicht mir irgendwelchen Recherchen belastet.

Mit der Lektüre dieses Buches hab ich das Grundvertrauen in die Schreibende Zunft in Deutschland restlos verloren.

Gruß S

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Landwirte und Tierschutz
Hallo,

Das stimmt - er glaubt, bereits im „Anleinen“ von Ziegen eine
grausliche Untat zu wittern. Und das ist es - für sich
genommen - eben nicht.

Das schließt du genau woraus? Ziegen sind von Natur aus Wanderfresser. Sie sind bekannt dafür, ein Gelände nicht sauber abzuweiden, sondern sich das zu suchen, was ihnen mundet.

Lediglich um das zu verhindern, hat der Mensch das Anpflocken erfunden. Es nutzt ihm zweifelsohne. Das besagt aber noch lange nicht, dass es der Ziege nichts ausmacht, ihren normalen Bewegungs- und Fressvorgang nicht ausleben zu dürfen. Es beweist schon zweimal nicht, dass die Ziege nicht Durst leidet, wenn das Futter zu wenig Wasser enthält und die Temperaturen heiß sind.

Es sei denn, man führt als Beweis an, dass die Ziege nicht tot umfällt. Anders äußern kann sie sich nämlich nicht.

Ich stell mir grade vor, wie das aussähe, wenn andere Berufe
auf Schritt und Tritt so argwöhnisch von allen möglichen
Siebengescheiten beäugt und kontrolliert würden wie die
Bauern:

Wenn es um das Wohlergehen von Lebewesen geht, wäre das ganz sicher nötig. Und die Tatsache, dass du hier Dinge wie den Teig eines Brotes mit dem Empfinden eines Tieres gleichsetzt, spricht Bände.

Kurz: So gut wie allen Berufsständen wird es überlassen, wie
sie professionell arbeiten - bloß den Landwirten glaubt jeder
erklären zu können, dass sie alles verkehrt machen.

Es gab und gibt unter den Landwirten schon immer solche, denen das Wohl ihrer Tiere am Herzen lag und solche, denen das schnurz war.

Früher wusste man viele Dinge nicht besser. Es ist noch nicht allzu lange her, da sprach man Tieren sogar ein Schmerzempfinden ab. In Sachen Kastration von Nutztieren versucht man das heute noch, weil es bequemer und billiger ist.

Das hat nichts mit Sachverstand zu tun, sondern nur mit optimierten Kosten-Nutzen-Rechnungen. Klar, dass man sich da ungern reinreden lässt. Tierschutz ist lästig und teuer und mindert den Gewinn.

Schöne Grüße,
Jule

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Hai!

Kurz: So gut wie allen Berufsständen wird es überlassen, wie
sie professionell arbeiten - bloß den Landwirten glaubt jeder
erklären zu können, dass sie alles verkehrt machen.

Glaub es oder nicht aber die Landwirte haben da keinen Sonderstatus.

Tag ein Tag aus erklären mir Hobbyleute meinen Beruf, TV und PC das kann ja jeder und die blöden studierten haben doch gar keine Ahnung. Was sind schon Studium und 20 Jahre Berufserfahrung gegen 10 Jahre Stammtisch.

Der Plem

Hallo

Kurz: So gut wie allen Berufsständen wird es überlassen, wie sie professionell arbeiten - bloß den Landwirten glaubt jeder erklären zu können, dass sie alles verkehrt machen.

Das Professionelle bezweifelt doch gar keiner, nur dass Landwirte tierschutzorientiert sein sollen, und dass Maßnahmen, die schon seit hundert Jahren ohne sichtbaren Schaden gut funktionieren in der Landwirtschaft, deswegen schon zwingend für das Tier nicht mit Leiden verbunden sind, das wird bezweifelt.

Viele Grüße

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meines wissens nach ist das anpfocken von ziegen seit 2-3 jahren nicht mehr zulässig! hier gibt es einen keinen wanderzoo der seine ziegen immer an 5m ketten angepfockt hatte aber seit ein paar jahren muss er sie in einem gehäge halten wo sie spiel- und klettermöglichkeiten so wie einen unterschlupf haben.
im zweifeleinfach mal das örtliche veterinäramt arufen und fragen. :wink: