Hallo,
Besteht ein Anspruch auf Rückerstattung der Kaufgebühren, wenn Lebensmittel mit hohen Schadstoffbelastungen getestet wurden?
Wo kann man ihn ggf. geltend machen?
Vielen Dank.
Hallo,
mir ist nicht ganz klar, was Du meinst. Hast Du das von Dir erworbene Produkt in ein Labor getragen und dort untersuchen lassen oder meinst eine Veranstaltung von Ökotest & Co.? Und was verstehst Du unter „hoch“? Verstoß gegen Grenzwerte oder einfach nur höher als üblich oder erwartet?
Gruß
C.
hier findest du die informationen:
https://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/liste/alle/deutschlandweit/10/0
unter „details“ sind die rücknahmekonditionen normalerweise aufgeführt.
e.c.
Echt jetzt ?
Was bitte sind „Kaufgebühren“? Meinst Du den Kaufpreis?
Grundsätzlich muss man zwischen der Überschreitung gesetzlicher Grenzwerte und dem darüber hinausgehe Produktangaben unterscheiden. Letztere werden dann dahingehend unterschieden, in wie weit sie bei einem üblichen Käufer Einfluss auf den Kauf nehmen.
Bei Überschreitung gesetzlicher Grenzwerte erfolgt im Rahmen der Produkthaftung ein Produktrückruf mit Rückgabemöglichkeit und Erstattung oder Austausch und die Läden sowie Onlineshops müssen diesen Rückruf aushängen.
Bei den anderen Fällen ist es Entscheidung des Herstellers, wie er damit umgeht. Üblich sind Produktrückrufe ohne Aushang für die Verbraucher.
Sollte der o. g. Einfluss auf die Kaufentscheidung bejaht werden können, so ergibt sich zumindest theoretisch ein Rückgabeanspruch gegenüber dem Verkäufer in Rahmen der Sachmängelhaftung & Co. Das ist allerdings einerseits selten und andererseits noch schwerer durchsetzbar, als bei „normalen“ Sachmängeln.
Effektiver ist es da oft, sich ohne Rechtsanspruch einfach an den Herstellerservice zu wenden und sich sachlich beschweren.
Das sind aber in der Regel nur die „gesetzlichen“ Rückrufe.
Ja, Stiftung Warentest hat Tees und Oeko-Test z. B Kurkuma-Pulver mit extremen Schadstoffen gefunden. Sowas kann man ja nicht mehr zu sich nehmen. Da müsste es doch eine Regelung geben, oder?
Bei den Fällen, von denen ich weiß, ging es um erhöhte Bleiwerte, die aber weder gesundheitsgefährdend waren noch irgendwelche Grenzwerte überschritten.
Natürlich kann man. Dafür gibt es ja Grenzwerte. Es ist ja auch nicht so, dass es Menschen gäbe, die extrem viel Kurkuma zu sich nähmen und die dadurch dann doch einer unvertretbaren Belastung ausgesetzt wären.
Die Regelung lautet: wenn es nicht gesundheitsgefährdend ist oder Grenzwerte überschritten werden (der ggfs. Produktversprechen gebrochen werden („frei von Konservierungsmitteln“)), dann ist es zum Verzehr geeignet und entspricht der vereinbarten Qualität. Wer es nicht mehr verzehren will, darf es auf eigene Rechnung wegwerfen.
Gruß
C.
Es geht leider doch auch um das „krebserregende Benzo[a]pyren - ausgerechnet in einem Bio-Produkt („Sonnentor Kurkuma gemahlen“, 2,99 Euro). Was in der Konsequenz ein „ungenügend“ zur Folge hat.“ (https://www.n-tv.de/ratgeber/Oko-Test-prueft-Kurkuma-Pulver-Pestizide-und-mehr-fast-alle-fallen-durch-Schadstoff-Pruefung-article23411341.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE).
Und beim Tee u. a. um „Pyrrolizindinalkaloide … Diese Pflanzengifte gelten als leberschädigend und möglicherweise krebserregend“ (https://www.test.de/gruener-tee-und-matcha-im-test-4914954-0/).
Und dennoch bleibt es dabei: keine Grenzwerte überschritten, keine konkrete Gesundheitsgefahr. Oder habe ich etwas überlesen? Nur, weil etwas nicht so gesund ist, wie sich das Konsument erhoffte, ist das ja kein Mangel, der den Kunden zum Rücktritt vom Kauf berechtigen würde. Siehe auch: fettes, minderwertiges Fleisch, Alkohol, Zigaretten.
Danke, ich möchte aber zu Bedenken geben, dass sowas durchgehen zu lassen, doch die Welt kaputt macht. Es ist noch nicht sehr lange her, dass hierzulande Giftmischer auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden. So weit muss man ja nicht gehen. Aber damit dem Übel ein Ende bereitet wird, sollte es doch klarere Regeln geben, oder?
Gibt es ja - siehe oben. Aus genau dem Grunde gibt es Grenzwerte und Listen von Inhaltsstoffen.
Es gibt klare Regeln. Nennt sich Gesetz. Daraus ergeben sich auch deine Ansprechpartner, wenn dir die Regeln nicht gefallen.
Ansonsten kann man nur wiederholen:
- welche gesetzlichen Gernzwerte wurden überschritten?
- welches tatsächlich vorhandene Produktversprechen wurde nicht erfüllt?
Zu Sonnentor Kurkuma gibt es für die betroffene Charge auch schon einen Produktrückruf an den Handel: https://biohandel.de/assets/documents/Stellungnahme-Sonnentor-Kurkuma.pdf
Hier wiederhole ich nochmal meinen Rat, dich an den Hersteller zu wenden. Habe dabei die Verpackung griffbereit, denn Du wirst höchstwahrscheinlich nach der darauf gedruckten Chargennummer bzw. dem Produktionsdatum gefragt, um festzustellen, ob deine Ware überhaupt davon betroffen ist. Alternativ gehe zu dem Geschäft, in dem Du das Produkt gekauft hast. Ggf. hängt dort der Rückruf aus.
Zum Tee hast Du keinen Produktnamen genannt.