Hi allerseits,
wir ziehen in Kürze aus unserer alten Wohnung aus. Grundsätzlich ist nach 4,5 Jahren Miete alles in Ordnung und uns ist klar, was renoviert werden muss.
Potentieller Streitpunkt könnte das Laminat werden. In der gesamten Wohnung (außer Bad) liegt Laminat. Im Arbeitszimmer gibt es einen größeren Schaden von einem Schreibtischstuhl. Der Vermieter wird wahrscheinlich diesen Schaden ersetzt haben wollen. Aber ich sehe mehrere Punkte, die mich von einer Zahlung abhalten.
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In meinen Augen ist das Laminat minderwertig. Soweit ich weiß müsste mindestens Belastungsklasse 23 verlegt werden, um Wohnraumtaugliches Laminat zu haben. Muss der Vermieter nachweisen, dass er solches Laminat verlegt hat?
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In meinen Augen ist das Laminat nicht fachgerecht verlegt worden. Es fehlen an vielen Stellen Übergangsleisten (z.B. unter der Haustür und der Bad-Tür - hier fängt das Laminat einfach an). Zudem vermute ich, dass der Boden nicht sachgemäß vorbereitet wurde - an vielen Stellen ist der Boden wellig - eine Tür hängt zu tief und kratzt stellenweise in den Boden. Kann ich das zu meinem Vorteil verwenden?
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Laut Gesetzt hat ein Laminatboden eine Haltbarkeit von 10 Jahren. Das bestreite ich. Die Faktoren von 1) und 2) sind in meinen Augen deutliche Anhaltspunkte für eine viel kürzere Haltbarkeit. Wie kann ich das sachlich anbringen? Kann ich das?
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Das Laminat liegt auch in der Küche - unversiegelt und teilweise ohne Fußleiste. Diese war bei Einzug schon nicht vorhanden. Das ist in meinen Augen nicht Nutzungsgerecht, bzw. der Vermieter muss in einer Küche damit rechnen, dass Wasser auslaufen kann. Korrekt?
Vielen Dank und beste Grüße!
MfG