Schäden an Laminat in Mietwohnung. Wer trägt die K

Hi allerseits,

wir ziehen in Kürze aus unserer alten Wohnung aus. Grundsätzlich ist nach 4,5 Jahren Miete alles in Ordnung und uns ist klar, was renoviert werden muss.

Potentieller Streitpunkt könnte das Laminat werden. In der gesamten Wohnung (außer Bad) liegt Laminat. Im Arbeitszimmer gibt es einen größeren Schaden von einem Schreibtischstuhl. Der Vermieter wird wahrscheinlich diesen Schaden ersetzt haben wollen. Aber ich sehe mehrere Punkte, die mich von einer Zahlung abhalten.

  1. In meinen Augen ist das Laminat minderwertig. Soweit ich weiß müsste mindestens Belastungsklasse 23 verlegt werden, um Wohnraumtaugliches Laminat zu haben. Muss der Vermieter nachweisen, dass er solches Laminat verlegt hat?

  2. In meinen Augen ist das Laminat nicht fachgerecht verlegt worden. Es fehlen an vielen Stellen Übergangsleisten (z.B. unter der Haustür und der Bad-Tür - hier fängt das Laminat einfach an). Zudem vermute ich, dass der Boden nicht sachgemäß vorbereitet wurde - an vielen Stellen ist der Boden wellig - eine Tür hängt zu tief und kratzt stellenweise in den Boden. Kann ich das zu meinem Vorteil verwenden?

  3. Laut Gesetzt hat ein Laminatboden eine Haltbarkeit von 10 Jahren. Das bestreite ich. Die Faktoren von 1) und 2) sind in meinen Augen deutliche Anhaltspunkte für eine viel kürzere Haltbarkeit. Wie kann ich das sachlich anbringen? Kann ich das?

  4. Das Laminat liegt auch in der Küche - unversiegelt und teilweise ohne Fußleiste. Diese war bei Einzug schon nicht vorhanden. Das ist in meinen Augen nicht Nutzungsgerecht, bzw. der Vermieter muss in einer Küche damit rechnen, dass Wasser auslaufen kann. Korrekt?

Vielen Dank und beste Grüße! :smile:

MfG

Hallo,

ich würde halt den Vermieter vorab mal freundlich auf den Mangel hinweisen und erkundigen wie Ihr Euch einigen könntet.
Wenn die Forderungen allzu forsch wären auf teilweise normale Abnutzung hinweisen.
Wobei der starke Abrieb eher keine normale Abnutzung wäre!

  1. Mir wäre nicht bekannt dass eine derartige Mindestqualität erforderlich wäre, finde auch nichts dergleichen im Netz.

  2. Die Toleranzen bei normalem Estrich sind größer als man denkt! Vor allem hättest Du Mängel zeitnah dem Vermieter melden müssen (bin mir sicher dass der Mietvertrag eine solche Klausel enthält).

  3. Ein Laminat hält locker 10 Jahre! Habe für Vermietung 1998 den billigesten Laminat verbaut. Später beim Umbau fiel mir sogar ein Ziegel drauf. Und der liegt heute noch drin (bewohne ihn nun selbst)

  4. Laminat wird nicht versiegelt. Bei bestimmten für Mieter nicht erkennbaren Schäden könnte es sein dass hier anerkannt würde dass der Boden eher ungeeignet ist. Welcher Schaden ist hier?
    Wasser kann schon auslaufen wenn man es gleich wieder wegputzt!

Das fehlen der Leisten, Übergänge usw. war offensichtlich schon bei Vertragsunterzeichnung bekannt und damit wohl akzeptiert.

Wenn ich an der Stelle des VM wäre, würde ich auf eine Entschädigung bestehen. Zu allererst ist es in meinen Augen egal, welche Qualität das Laminat hat, zumal es bei Einzig verlegt war. Vielmehr würde ich als VM die Rollen deines Schreibtischstuhles bemängeln, da nicht alle Rollen für Laminat geeignet sind, zumal man ausserdem grundsätzlich eine Schutzmatte nutzen sollte.
Ich würde mir jetzt überlegen, wie man sich beidseitig gütig einigen kann.
Vor Gericht hätten deine nachträglichen Begründungen wenig Chancen!
LG

Hi!

Danke für die schnelle Antwort! Grundsätzlich gibt es noch keine Forderungen und wir sind auch ganz handzahm. :smile: Ich möchte mich nur vorab informieren, um nicht in irgendwelche offenen Messer zu laufen.

Bei meinen Gedanken gehe ich einfach mal davon aus, dass ich einem Richter erklären muss, warum was wie ist.

  1. Wenn der Vermieter Laminat verlegt, das nicht für Wohnräume geeignet ist (siehe Belastungsklasse die draufsteht) muss er damit rechnen, dass es mit normaler Wohnbelastung nicht klarkommt - und kann mir einen eventuellen Schaden nicht anlasten. Korrekt?

  2. Okay - aber der Mangel schadet ja nicht dem Wohnen an sich. Er hat nach 4 Jahren nur dazu geführt, dass man die Spur von der Tür jetzt halt sieht. Zudem könnte ich in einem evtl. Rechtsstreit einen Nachweis über eine fachgerechte Verlegung fordern, die solche Abnutzungen bei sachgemäßem Umgang ausschließen würde. Unebener Estrich muss in meinen Augen von einem Fachmann beurteilt werden können, und dann muss er entweder die Tür kürzen oder den Boden ausgleichen. Oder sehe ich das rechtlich falsch?

3 + 4) Versiegelung okay. Schaden erstmal so nicht erkennbar, evtl. hinter der Küche Wasser. Wäre ja denkbar, dass da ein paar Tropfen hinlaufen - zumal die Küche echt billig war. Sollte das Laminat sich in der Ecke auflösen, weil über Jahre alle 3 Stunden ein Tropfen Wasser runtergekommen ist - das wäre ja ein Mangel der bei Fliesen nicht aufgekommen wäre.

Das Fehlen der Leisten will ich ja gar nicht ankreiden - ich hab nur Angst, dass der Vermieter mir daraus resultierende Schäden (die es wahrscheinlich nicht gibt) ankreiden will.

Wie gesagt: Erstmal habe ich Angst vor hohen Folgekosten und möchte vorab abschätzen können, ob es sich lohnen würde, mit dem Vermieter zu streiten. :smile:

MfG

Hallo verehrte/r User/in,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Meine Stellungnahme:
Da ich den Inhalt (Kleingedrucktes) Ihres Miet-Vertrages nicht kenne, kann ich Ihnen auch keine konkreten Auskünfte geben, außerdem bin ich kein Fussbodenverleger…
Im übrigen fallen Ihnen die betr. Mängel ja reichlich spät auf…
Sie sollten sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

Hallo,

Sie wussten bei Einzug, dass Laminat in der Kueche liegt und beschweren sich nach 4,5 Jahren darüber? Haben Sie die fehlenden Leisten irgendwann dem Vermieter mitgeteilt oder stoerte es Sie bisher nicht?

Sie haben einen Schaden verursacht, vermutlich durch eine fehlende Bodenschutzmatte, und moechten dafür nicht aufkommen?

Entschuldigung, aber die Fragen kann ich daher nicht beantworten.

Lieben Gruss

Danke für die Antwort und den Hinweis - das werden wir auf jeden Fall so machen.

Noch hat keiner Ansprüche erhoben - hoffentlich passiert das auch nicht. Aber um gewappnet zu sein, frage ich sicherheitshalber lieber nach. :wink:

Dass die Mängel bestehen ist ja nicht schlimm - selbst wenn es mir vorher aufgefallen wäre, würden sie ja bei Auszug bestehen. Mir persönlich fallen die Mängel kaum auf und störend sind sie auch nicht - daher hätte ich sie so auch nicht behoben.

Meine Frage ist aber vielmehr: Wären meine Einwände (angenommen sie wären korrekt und stichhaltig formuliert und argumentiert) sinnvoll vor Gericht anzubringen?

Besten Dank. :smile:

Hallo,

Ich beschwere mich nicht, ich möchte mich lediglich darüber informieren, ob ich gegen evtl. Schäden etwas in der Hand habe.

Ob Schäden aufgetreten sind (in der Küche) ist noch nicht klar - wenn dann wegen falschem Bodens in der Küche und mangelhafter Verlegung.

Für Schäden, die ich tatsächlich verursacht habe, trete ich natürlich ein. Gutes, korrekt verlegtes Laminat sollte mit einem Schreibtischstuhl (der nur 2 Jahre da stand und im Schnitt maximal 1 Std. pro Tag genutzt wurde) eine Zeit lang ohne Spuren klarkommen.

Also nein, es geht nicht um indirekt unterstelltes Schmarotzertum, sondern um sinnvoll durchdachte Zukunftsplanung.

Von den berechtigten negativen Gedanken abgesehen möchte ich darauf hinweisen, dass es genug Vermieter gibt, die es auch verdient hätten einen Schaden zu unrecht zu bezahlen.

Beste Grüße

Hallo nochmal,
Zitat:
*Meine Frage ist aber vielmehr: Wären meine Einwände (angenommen sie wären korrekt und stichhaltig formuliert und argumentiert) sinnvoll vor Gericht anzubringen?*–
Das kommt immer auf den mehr oder weniger bescheuerten Amtsrichter an - also was solls ?
MfG USKO

hallo,
um es kurz zu machen: die beschädigung vom stuhl kann sich der vermieter ersetzen lassen, wenn sie über eine normale, der nutzungsdauer angemessene gebrauchspur hinausgeht, den kratzer unter der tür eigentlich nicht, jedoch hätten sie ihm das aber als mangel anzeigen müssen, um den schaden zu verhindern. mit fehlenden sockelleisten hat das alles nix zu tun. und komplett ein neues laminat kannn er sich sowieso nicht bezahlen lassen. die frage zu den normalen gebrauchspuren füllt vermutlich inzwischen ganze gerichtsarchive.
warten sie doch am besten einfach erstmal die übergabe ab, bevor sie gedanklich schon die klingen kreuzen…
viele grüße
salomo

Hallo,

zunächst erst mal wieder - wie meistens - ein Blick in den Mietvertrag! Steht dort irgendetwas zur Qualität, zum Alter usw. des Laminats, zu den Ersatzpflichten drin?

Wenn nein:
Grundsätzlich haftet der Mieter für Schäden, die er verursacht hat. Die Schäden im Arbeitszimmer waren aber eventuell „vorprogrammiert“, weil das Laminat sicherlich nicht fachgerecht verlegt worden ist.Andererseits ist es die Frage, ob Ihr Bürostuhl die für das Parkett vorgeschriebenen Rollen „W“ hatten.Hat Ihr Vermieter Sie darauf eventuell nicht hingewiesen, dann haben Sie gute Karten.

Die fehlenden Leisten hätten Sie beim Einzug reklamieren können bzw. einen entsprechenden Vermerk in den Mietvertrag aufnehmen lassen können.Keinesfalls sind Sie jetzt beim Auszug dafür ersatzpflichtig. Es erhärtet aber Ihre Vermutung der nicht-fachgerechten Verlegung.

Lassen Sie sich GENAU das Produktdatenblatt für Ihr Parkett zeigen. Dies bekommt man immer - selbst wenn man bei OBI oder im Internet kauft. Dort ist genau aufgeführt, wie lange die Garantie des Herstellers läuft, wie belastbar es ist, welche Stuhlrollen benutzt werden dürfen usw. usw.Möglicherweise unterliegt das Laminat ja noch der Herstellergarantie. Dann müsste Ihr Vermieter dem Hersteller gegenüber seinen Anspruch geltend machen und ihm gegenüber die fachgerechte Verlegung nachweisen.

Also: warten Sie ab, ob Ihr Vermieter überhaupt über den Schaden spricht. Wenn ja, dann bringen Sie Ihre 4 Punkte vor und fragen, wie lange die Herstellergarantie noch läuft. Lassen Sie sich dann die technischen Unterlagen zu dem Laminat zeigen.

Ich denke, Sie haben gute Chancen, kostenfrei aus dieser Sache raus zu kommen.

Viel Glück wünscht Heihei

Hi allerseits,

wir ziehen in Kürze aus unserer alten Wohnung aus.
Grundsätzlich ist nach 4,5 Jahren Miete alles in Ordnung und
uns ist klar, was renoviert werden muss.

Potentieller Streitpunkt könnte das Laminat werden. In der

Was kümmern dich die anderen von dir genannten Stellen, die angeblich nicht ordnungsgemäß verlegt worden sind?
Du schreibst selbst, dass es einen größeren Schaden im Bereich des Schreibtischstuhles gibt. Hier wäre vielleicht eine Unterlage sinnvoll gewesen, denn ein solcher Stuhl wird sehr oft hin und her bewegt, Während das übrige Laminat die Belastung durchaus aushält, gibt es immer Zonen, die besonders beansprucht werden.
Ich bin Vermieter, aber mir ist nicht bekannt, dass da ein Grad von 23 verlegt werden muss etc.
Einen Prozess anzustrengen und darauf hinzuweisen, welche Bereiche nicht ordentlich verarbeitet bzw. versiegelt sind, würde sinnlos sein. Der Richter interessiert sich nur für den Bereich des Schreibtischstuhle, wo die Beschädigungen aufgetreten sind.
Um möglichst einigermassen friedlich aus der Sache zu kommen, würde ich anbieten, einen Teil oder Summe X zu tragen, damit der Schaden in diesem Bereich oder diesem Zimmer behoben werden kann.
Ansonsten müsste ein Gutachter die Sache klären, das kann Jahre dauern.

Vielen Dank für die gute Antwort. Der erste, der die Frage richtig versteht und ernst nimmt. :smile:

Hallo Vermieter,

Ich gehe davon aus, dass der Schaden nur auftreten konnte, weil der Boden nicht sachgemäß verlegt wurde. Somit läge die Schuld nicht bei mir.

Da noch keinerlei Forderungen bekannt sind, werde ich erstmal abwarten. :smile:

Besten Dank für die Rückmeldung.

Hallo,

die Nutzklasse für Laminat ist nicht vorgeschrieben.
Die Vorschäden, die bei Einzug vorhanden waren, müssten im Übernahmeprotokoll stehen.
Sonst wird es schwierig, nachzuweisen das du nicht die Schäden verursacht hast.
Die schleifende Tür hättest du schon vorher dem Vermieter mitteilen müssen.Als Mieter hast du die Pflicht, Schäden abzuwenden.
Die Beschädigung durch den Schreibtischstuhl wirst du ersetzten müssen. Allerdings nur den Zeitwert, nicht den Neuwert.
Frag bei deiner Haftpflichtversicherung nach, ob die den Schaden begleichen.

Es gibt für Schreibtischstühle Softrollen, die für Laminat geeignet sind, oder transparente Matten, die untergelegt werden.

Viele Grüße
Llissy

Danke für das Lob - ja, ich nehme (fast) alle Anfragen ernst - also noch mal VIEL GLÜCK und guten Umzug. Wenn noch Fragen auftauchen - ich bemühe mich.

Schönen Abend noch wünscht Heihei

Vielen Dank für die gute Antwort. Der erste, der die Frage
richtig versteht und ernst nimmt. :smile:

Hallo,
ich kann dir bei solchen komplexen Fragen und Problemen nur empfehlen, dich entweder an den Mieterverein zu wenden oder direkt den Anwalt deines Vertrauens hinzuzu ziehen. Alles andere macht keinen Sinn, denn man muss die Schäden vor Ort sehen und dann bewerten.
ich sehe mcih aus der Distanz leider dazu nicht in der Lage…sorry.
trotzdem viel Erfolg
gruss Daylighter

Hallo,

dazu wage ich keine Aussagen. Ich kann Sie nur auf folgende Links verweisen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lamina… und http://www.mieterbund.de/1041.html.

Jede dieser Gerichtsurteile sind immer Einzelentscheidungen. Es ist nicht vorherzusagen, wie ein Richter in Ihrem Fall entscheidet.

Generell wäre gegen Ihre Argumentation allerdings einzuwenden, dass Sie die Schäden schon länger kannten und den Vermieter nicht darauf hingewiesen haben.

Gruß Elfriede

Hallo,

  1. gibt es überhaupt Laminat der nicht für Wohnraum geeignet ist?
    Wür welchen zweck wäre denn ein nicht für Wohnraum geeigneter Laminat überhaupt?
    Habe heute nachmittag gelesen für Wohnraum wären Klassen 21, 22 und 23.

  2. Ein 20cm Loch in der Decke würde dem Wohnen auch nicht schaden…
    Es ist halt trotzdem ein Mangel der nicht von normaler Abwohnung stammt.
    Die Tür hat sicher sicher später erst gesetzt, oder hat sie von Anfang an geschleift? Ich würde als Vermieter sofort akumetieren dass Du Deiner Pflich Mängel umgehend anzuzeigen nicht nachgekommen bist!
    Ich finde die Bemängelung halt etwas spät, das ist ja schon früher aufgefallen. Das hätte dann schriftlich festgestellt und mitgeteilt werden sollen.

  3. Üblicherweise sollte es auch hinter der Küche trocken sein. Ich schau da schon mal rein in- und wieder. Und das würde auch FLiesen erheblich schaden! Gerade die Silikonfugen halten gerade bei neuem Estrich nicht lange!

Ob sich ein Streit lohnt würde ich danach abwägen was er für die Mängel fordert. Wenn tatsächlich die Nutzungsdauer eines Laminates 10 Jahre ist dann ist nach 4,5 Jahren ja schon fast die Hälfte abgewohnt. D.h. es wären max. die halben Kosten der Neuverlegung fällig.
Und da ja auch nicht alles kaputt ist sollte es deutlich drunter bleiben.
Ich würde nur nicht erst bis zur Übergabe warten sondern vorher um einen Besuch bitte wg. kleinerer Defekte am Fußboden und wie das geregelt werden könnte. Kannst ja sagen dass es an der Tür liegt die schleift und am unebenen Boden.
Wg. Drehstuhl hilft das nichts.

Gruß
David

Hallo

Wegen Verstoss gegen FAQ:1129 leider keine Antwort möglich!
Im Miet rechtsbrett dürfen wie in anderen Rechtsbrettern auf Ich-Fragen bzw. nicht abstrahierte Fallschilderungen keine Rechtsauskünfte gegeben werden. Siehe Netiquette und FAQ:1129 - die sind nicht nur im Forum sondern auch bei Expertenanfragen zu beachten.