Guten Tag!
Es geht um Fenstaustausch durch Handwerker, beauftragt vom Vermieter.
M. W. muss der Vermieter grundsätzlich für Schäden der Handwerker einstehen,
aber ich bitte Euch konkret um Eure Tipps zu diesen Punkten:
- Die alten Fenster hatten eine weiträumige Holzumrahmung, an die sich dann Rauhfasertapete anschloss.
Aber die neuen Fenster haben nur eine sehr schmale Holzumrahmung mit entsprechenden freien Flächen, die bislang nur zugespachtelt sind bzw. mit fasrigen Platten gefüllt sind. Durch das Rausreißen der alten Holzumrahmung ist die Rauhfasertapete sehr unregelmäßig beschädigt.
Müssen die Handwerker nun um die neuen, sehr schmalen Holzrahmen herum die ehemaligen Holzflächen neu mit Rauhfaser versehen mit möglichst gutem Übergang zur umgebenden Rauhfasertapete oder gar das ganze betreffende Wandstück neu mit Raufaser und weißer Farbe versehen?
Oder können sie einfach die neuen Flächen nur weißen und der Mieter hat dann Pech, dass sowohl die verschiedenen Weißtöne (alt-neu) als auch die „zerrissenen“ Übergänge Rauhfaser-glatte, neue Flächen sehr unschön sind? - Die Handwerker haben bei der Badewanne die übliche weiße Beschichtung am oberen Rand an einer Stelle (0,5x1 cm) bis auf den schwarzen Untergrund abgeschlagen.
Welche Reparaturmaßnahme ist da üblich? - Die Handwerker haben Farbreste auf dem PVC-Boden hinterlassen.
- Die Handwerker haben nicht nur den PVC-Boden der Whg., sondern auch die Stufen des Treppenhauses stark verschmutzt. Kann der Mieter da eine „Endreinigung“ erwarten?
Oder muss er sogar selber putzen, obwohl der Fensteraustausch ja eine Maßnahme des Vermieters ist?
PS: Dies soll kein Handwerker-Bashing sein!
Frdl. Gruß!