Schäden durch Handwerker - was muss konkret wie geregelt werden?

Guten Tag!
Es geht um Fenstaustausch durch Handwerker, beauftragt vom Vermieter.
M. W. muss der Vermieter grundsätzlich für Schäden der Handwerker einstehen,
aber ich bitte Euch konkret um Eure Tipps zu diesen Punkten:

  1. Die alten Fenster hatten eine weiträumige Holzumrahmung, an die sich dann Rauhfasertapete anschloss.
    Aber die neuen Fenster haben nur eine sehr schmale Holzumrahmung mit entsprechenden freien Flächen, die bislang nur zugespachtelt sind bzw. mit fasrigen Platten gefüllt sind. Durch das Rausreißen der alten Holzumrahmung ist die Rauhfasertapete sehr unregelmäßig beschädigt.
    Müssen die Handwerker nun um die neuen, sehr schmalen Holzrahmen herum die ehemaligen Holzflächen neu mit Rauhfaser versehen mit möglichst gutem Übergang zur umgebenden Rauhfasertapete oder gar das ganze betreffende Wandstück neu mit Raufaser und weißer Farbe versehen?
    Oder können sie einfach die neuen Flächen nur weißen und der Mieter hat dann Pech, dass sowohl die verschiedenen Weißtöne (alt-neu) als auch die „zerrissenen“ Übergänge Rauhfaser-glatte, neue Flächen sehr unschön sind?
  2. Die Handwerker haben bei der Badewanne die übliche weiße Beschichtung am oberen Rand an einer Stelle (0,5x1 cm) bis auf den schwarzen Untergrund abgeschlagen.
    Welche Reparaturmaßnahme ist da üblich?
  3. Die Handwerker haben Farbreste auf dem PVC-Boden hinterlassen.
  4. Die Handwerker haben nicht nur den PVC-Boden der Whg., sondern auch die Stufen des Treppenhauses stark verschmutzt. Kann der Mieter da eine „Endreinigung“ erwarten?
    Oder muss er sogar selber putzen, obwohl der Fensteraustausch ja eine Maßnahme des Vermieters ist?
    PS: Dies soll kein Handwerker-Bashing sein!
    Frdl. Gruß!
  1. Kacheln im Bad, Küche fehlen!

Du meinst die Wanne ist emailliert ?
Was nun schwarz rausguckt ist die Grundschicht, das wird dann bald rosten.

Es gibt Reparatur-Sets um die Emaile auszubessern. Ganz unsichtbar wird es nicht werden. Aber unauffällig schon.

Mal zu den „Schäden“ oder Schönheitsmängeln.
Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, er muss sie beheben lassen (und natürlich auch bezahlen, soweit die Handwerker das nicht selbst tragen müssten)

melde die Mängel und bitte deinen Vermieter es nachbessern zu lassen. Sicher kennt er die Mängel gar nicht, wenn er selbst die Arbeiten nicht am Schluss abgenommen hatte, also vor Ort war.

Bei den Fenster hat es offenbar nun weniger Bekleidung um die Fenster, die decken weniger wand ab und es schaut nun untapeziertes oder ungestrichenes raus. Gut, optisch unschön.
Besprich das mit dem Vermieter.
Da du ja sicher sowieso zu Schönheitsreparturen (Malerarbeiten) verpflichtet bist, wird er dir die ganze Wand wohl nicht streichen oder nachtapezieren. Aber man wird sehen, wie und was passieren soll.

MfG
duck313

Mach Fotos von den ganzen Schäden. Weiter siehe duck.
Raufaser kann man nahezu unsichtbar reparieren indem man die Seite, die an die zu reparierende Stelle kommt, nicht schneidet sondern reißt! Nach dem Streichen sieht man davon dann nichts mehr. ramses90

Hallo,
bedenke bei allen Problemchen auch, es gab neue Fenster. Die sind huebsch und muessen auch besser waermegedammt sein als die alten Fenster. Vermutlich auch laermgedaemmter. Die Wohnung ist bei kleinen Nachteilen langfristig besser geworden, vermutlich auch billiger mit weniger Heizkosten.
Gruss Helmut

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