Mal folgendes angenommen:
Mieter M wohnt 8 Jahre in einer Mietwohnung. Der Mietvertrag enthält die Renovierungsklausel mit dem „Weichmacher“: In der Regel wird zu folgenden Zeitpunkten renoviert…
Ansonsten ist vereinbart: Übernahme der Wohnung in renoviertem Zustand, Übergabe bei Mietzeitende renoviert und besenrein.
M zieht aus, V besichtigt nach 8 Jahren die Wohnung. In den letzten 3 Jahren hat M stark geraucht. Alles ist gelb: Decken, Wände, Boden, Türrahmen und Türen, alle sonst weißen Silikondichtungen, Kunststofffenster. Es stinkt wie Hölle.
Aus dem Internet weiß V, daß man Mietern das Rauchen nicht verbieten kann. Beschädigungen dieser Art gelten als „abwohnen“. Ausnahme sind exzessives Rauchen und Beschädigungen, die durch einfaches Renovieren nicht beseitigt werden können. Die Türen und Rahmen sind aus Kunststoff und lassen sich nicht renovieren (weder reinigen noch überstreichen). Sie können nur durch erneuern wieder in den Urzustand versetzt werden.
Es gibt kleinere Beschädigungen: Gurtwickler Rolladen defekt, WC hängt schief, Silikondichtung rissig, Fußboden Küche hat sich gesenkt, Silikonfungen sind rissig, Gummidichtungen in Duschtüre sind gelb und zerrissen. Die Dusche ist schwarz vor Dreck und Kalk. Duschstange, Armatur und Türe sind dreckig.
Frage: Welche Ansprüche hat der Vermieter gegen den Mieter? Viele kleinere Reparaturen hätten im Laufe der Jahre mittels Kleinreparaturregelung vom Mieter beseitigt werden können. Die Schäden wurden nie angezeigt. Wer bezahlt den Ersatz der Türen und Rahmen? Wer bezahlt die renovierung der unrenoviert übergebenen Wohnung?