Schafstall Stallbau ohne Baugenehmigung

Hallo lieber Experte,
wir wollen für unsere Schafe einen Stall bauen, also einen mit Fundamenten und Holzaufbau, in dem sie sich nachts und im Winter aufhalten können.

Wir wohnen in Baden-Württemberg. In der Landesbauordnung hab ich folgendes gelesen:

Verfahrensfreie Vorhaben:
c) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die einem land- oder forstwirtschaftli-chen Betrieb dienen und ausschließlich zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen oder Geräten o-der zum vorübergehenden Schutz von Menschen und Tieren bestimmt sind, bis 100 m2 Grundfläche und einer mittleren traufseitigen Wandhöhe bis zu 5 m,

Aber ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man einen 100 m³ großen Stall ohne Genehmigung bauen darf!? Stimmt das tatsächlich so? Ich hab da was von höchstens 16 m³im Kopf, oder war das nur bei Gartenhäusern??? Fragen über Fragen…

Wäre schön, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

Vielen Dank schon im Voraus!
MfG
Sandra

Liebe Sandra,
ich bin nur in der Schleswig-Holsteinischen Bauordnung versiert, aber vielleicht ist es bei euch ähnlich.
Die wichtige Frage lautet: Seid ihr Landwirte und bestreitet auch den größten Teil eures Lebensunterhaltes durch Erträge aus der Landwirtschaft?
Verfahrensfrei sind die Unterstände für Tiere ja nur, wenn sie " einem land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb dienen", also einem sogenannten Privilegierten.
Wenn nicht, sieht es schlecht aus.
Ich gehe jetzt davon aus, dass der Stall irgendwo auf einer Wiese errichtet werden soll.
Falls das Grundstück innerhalb eines Dorfes liegt, könnte der Bau etwas werden, aber mit Baugenehmigung (wenn ihr nicht privilegiert seid).
Ruf doch mal bei eurer Bauaufsicht an und frage einfach.
Lieben Gruß
Parin

Es kommt zunächst Mal darauf an, ob ihr privilegierter Landwirt seid oder nicht. Wenn nicht, dann ist allenfalls eine "Gerätehütte mit bis zu 10m² Grundfläche verfahrwensfrei. Wenn das Stallbauvorhaben einem als solchem anerkannten landw. Betrieb dienen soll, muss das Genehmigungsverfahren nach der LBO durchgezogen werden. Also prüft euren Status und lest dann die einschl. Vorschriften gem. LBO (Landesbauordnung Ba-Wü.zur Erhellung. Gruss GP 72119