Hallo lieber Experte,
wir wollen für unsere Schafe einen Stall bauen, also einen mit Fundamenten und Holzaufbau, in dem sie sich nachts und im Winter aufhalten können.
Wir wohnen in Baden-Württemberg. In der Landesbauordnung hab ich folgendes gelesen:
Verfahrensfreie Vorhaben:
c) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die einem land- oder forstwirtschaftli-chen Betrieb dienen und ausschließlich zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen oder Geräten o-der zum vorübergehenden Schutz von Menschen und Tieren bestimmt sind, bis 100 m2 Grundfläche und einer mittleren traufseitigen Wandhöhe bis zu 5 m,
Aber ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man einen 100 m³ großen Stall ohne Genehmigung bauen darf!? Stimmt das tatsächlich so? Ich hab da was von höchstens 16 m³im Kopf, oder war das nur bei Gartenhäusern??? Fragen über Fragen…
Wäre schön, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Vielen Dank schon im Voraus!
MfG
Sandra