Schallschutz am Fertighaus

Hallo,
wir wohnen nun seit 6 Monaten in einen Fertighaus eines Marktführers. Wir haben leider bedenken, welche den Schallschutz betrifft. Wir hören in den Wohnräumen jedes Wort von draußen. Laut Hersteller ist ein Wert von 44db angeben.
Wir sind am überlegen durch einen Gutachter diese Sachlage zu überprüfen.
Ist dieses überhaupt noch möglich nachträglich am Schallschutz zu verbessern ? Oder der Anbieter bei einen Mangel.

Vielen Dank für eure Mühe.

hi,

ohne jetz weiter google zu befragen würde ich mal behaupten mit den -44 dB versteht man eine Unterhaltung.
Der Fehler könnte also am niedrigen Wert selbst liegen.
Da ist jetz eine gute Portion Schätzung dabei. Als Richtwert fand sich eine 24cm Massivwand welche mit -52 dB angegeben war. Eine Tabelle bei Knauf beginnt erst bei 50 dB als niedrigsten Wert.

Die Fenster und Rollläden können Schwachstellen sein.

grüße
lipi

Unmöglich bis extrem teuer !

Habt ihr den Schallschutznachweis aus der Baugenehmigung ?
So wie ein Neubau eine Statik, einen Wärmeschutznachweis braucht so auch einen Schallschutznachweis in dem bestätigt(berechnet) wurde, ob die Mindestanforderungen eingehalten wurden.
Diese Mindestwerte sind aber heutzutage kaum ausreichend.

Was habt ihr denn im Bauvertrag zum Thema „Schallschutz“ vereinbart ?
Man bekommt das was man vereinbart und wenn nicht hat man Nachbesserungsansprüche oder noch weitergehende Rechte bis zur Rückabwicklung des Vertrages wenn nicht nachgebessert werden kann.

Was sagt denn die Baufirma zu eurer Beschwerde es sei zu laut ?
Ein Gutachten eines Ingenieurbüros für Bauphysik und Akustik kann man sicher machen lassen (Kostenfrage). Dazu braucht man aber auch alle Bauunterlagen des Hauses in denen die Konstruktion und das Material (Art, Dicke usw.) beschrieben sind. Was man nicht ohne weiteres erkennen kann sind Baufehler, also fehlerhafte Ausführung bei Anschlüssen z.B. Die sind ja verdeckt und ohne Öffnung von Wänden nicht zu finden.

Das Gutachten würde ich aber nur beauftragen, wenn man auch im Bauvertrag bestimmte Schallschutzeigenschaften vereinbart hatte. Die Mindestanforderungen der DIN 4109 wird es wohl immer einhalten, denn mind. die musste man ja gegenüber dem Bauamt nachweisen.

MfG
duck313

Hallo,

kommt darauf an, woran es liegt. Sind Löcher als Teil der Belüftungsanlage in den Wänden? Falls ja, können schalldämmende Einsätze verwendet werden, die schon einen erheblichen Effekt haben. Unabhängig von der Schalldämmung sind die ohnehin empfehlenswert, weil sonst unterhalb der Löcher im Winter schicke Kaltluft"wasser"fälle und -seen entstehen. Beim Einbau dieser Einsätze ist aber beachten, daß ggfs. die Heiz- und Belüftungsanlage ggfs. neu eingestellt werden muß.

Gruß
C.