Unmöglich bis extrem teuer !
Habt ihr den Schallschutznachweis aus der Baugenehmigung ?
So wie ein Neubau eine Statik, einen Wärmeschutznachweis braucht so auch einen Schallschutznachweis in dem bestätigt(berechnet) wurde, ob die Mindestanforderungen eingehalten wurden.
Diese Mindestwerte sind aber heutzutage kaum ausreichend.
Was habt ihr denn im Bauvertrag zum Thema „Schallschutz“ vereinbart ?
Man bekommt das was man vereinbart und wenn nicht hat man Nachbesserungsansprüche oder noch weitergehende Rechte bis zur Rückabwicklung des Vertrages wenn nicht nachgebessert werden kann.
Was sagt denn die Baufirma zu eurer Beschwerde es sei zu laut ?
Ein Gutachten eines Ingenieurbüros für Bauphysik und Akustik kann man sicher machen lassen (Kostenfrage). Dazu braucht man aber auch alle Bauunterlagen des Hauses in denen die Konstruktion und das Material (Art, Dicke usw.) beschrieben sind. Was man nicht ohne weiteres erkennen kann sind Baufehler, also fehlerhafte Ausführung bei Anschlüssen z.B. Die sind ja verdeckt und ohne Öffnung von Wänden nicht zu finden.
Das Gutachten würde ich aber nur beauftragen, wenn man auch im Bauvertrag bestimmte Schallschutzeigenschaften vereinbart hatte. Die Mindestanforderungen der DIN 4109 wird es wohl immer einhalten, denn mind. die musste man ja gegenüber dem Bauamt nachweisen.
MfG
duck313