Schalousiebänder ect. Fristen

Hallo. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus aus den 90gern. Habe bereits im Januar der Hausverwaltung einige „Mängel“ bzw. Störfaktoren aufgeführt. Die Hausverwaltung ist leider neu, wobei es dazu kam, das sich Dinge Reklamation über Wochen bereits hinziehen mit der Begründung man müsse sich in die Materie erst reinarbeiten… Dann wieder die zuständige Sachbearbeiterin wäre einige Wochen krank. Darum meine Fragen an Euch.

  1. Kann man einer Hausverwaltung eine Frist zur Bearbeitung von Reklamation geben? Und wenn es nur eine Frist zur Antwort der Angelegenheit gibt.
    A) Seit Wochen warte ich auf die Antwort das ich eine eigene Papiermulltonne haben will.
    B) Seit Wochen warte ich auf den Nachweis der Ablehnung meiner Kaution
    C) Vor Wochen wurde von der alten Hausverwaltung damit gedroht das alle bezahlen müssten wenn nicht regelmäßig der Hausflur gewischt wird.
    Es wird Gewischt, aber die Rechnung für evtl Wisch Dienste war nicht ok… Es war eine rechtliche Androhung dessen ich nicht einverstanden war.

Ich lebe zwar schon zwei Jahre in der Wohnung und habe mir die Wohnung nie so präzise angeschaut. Jedoch habe ich Türen die? naturbelassen? Sind. Also man kann sie nicht streichen, da sie eine gewisse Holzmaserung aufweisen. Sie haben aber hohe Abnutzungserscheinung. Kratzer, ausgeblichenes Holz, schlagmacken. Ist aber nicht von mir. Hausverwaltung meinte Vermieter würde keine neue Türen bezahlen, nur wenn sie nicht mehr funktionieren würden… Ich habe Fotos gemacht und verlangt das sie dem Vermieter zur persönlichen Begutachtung vorgelegt werden. Müssen sie diese an den Vermieter weiter leiten?

Muss der Vermieter auch Rolladengurte und Abdeckung dessen bezahlen wenn diese bereits stark vergilbt sind?

Danke

Das sollte heißen auf Nachweis der Anlegung meiner Kaution.

Schreib noch einen Brief in dem Du auf Deine vorangegangenen Schreiben verweist und setze der HV eine Frist bis wann sie zu antworten hat.
Die eigene Papiermülltonne wird Dir sicherlich abschlögig beschieden und die zu haben steht Dir auch nicht zu.
Warum haste die „Mängel“ nicht vor dem Einzug in die Wohnung vom VM richten lassen?
Rolladengurte, die vergilbt aber funktionstüchtig und nicht ausgefranst sind, stellen im Mietrecht keinen Anspruch auf Austausch dar, ebenso die Türen.

ramses90

[Beitrag editiert, OT-Anmerkungen entfernt, Mod. X-Strom]

Und was hat Verwaltung mit der Kaution zu tun ?
Hast Du die nicht, wie üblich, an den Vermieter gezahlt ?

Und in Mehrfamilienhäusern gibt es üblich keine Einzelmülltonnen sondern schon aus Platzgründen Sammeltonnen. Und wenn das dort so ist, hast du auch kein Recht auf eine extra Tonne.
Sollte die Sammeltonne nicht ausreichen und schon nach der Hälfte der Zeit überquellen, dann muss der Vermieter/Verwaltung Zusatztonnen beschaffen.

MfG
duck313

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