Hi,
kann man einen Bankenscheck, der innerhalb con 2 Jahren hätte eingereicht werden müssen, auch noch nach 5 Jahren zur Auszahlung bringen?
Oder muss man die angesparte Summe (Geldbetrag auf dem Scheck) als verloren sehen?
Wer kann BANK von Euch lieben Community-Mitgliedern?
Wer schuldet das Geld ? Die Bank oder der Scheckaussteller ? Und vor allem wofür. Warum man es nicht gleich einlöste frage ich lieber gar nicht erst.
Schon die 2 Jahre kommen mir seltsam vor, üblich gelten Schecks nur wenige Tage bis Wochen, danach muss sie die Bank nicht mehr einlösen. Der Zahlungsanspruch an sich bleibt aber bestehen, aber gegen den Scheckaussteller.
Und ob man gegen den Aussteller der Summe einen Anspruch auf Auszahlung nach 5 Jahren hat müsste man aus dem Anspruch entnehmen. Vermutlich ist die 3 jährige Regelverjährung eingetreten.
MfG
duck313
Das Scheckgesetz kennt Vorlagefristen von acht, 20 und 70 Tagen. Wie kommt die Angabe von „2 Jahren“ zustande? Und was ist mit der Bezeichnung „Bankenscheck“ gemeint? Diesen Begriff gibt es zwar, aber es ist unklar, ob er hier richtig verwendet wurde. Kurz gesagt: es wäre hilfreich, wenn der Sachverhalt etwas klarer dargestellt würde.
Gruß
C.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Dame wohl im Ausland redidiert.
Etwas mehr Informationen, bitte.
Servus,
das kommt drauf an.
Je nachdem, von wem der Scheck zum Ausgleich welcher Forderung gekommen ist, kann es in so einem Fall, wenn deutlich ist, dass der Scheck nicht mehr dem Aussteller belastet werden wird, möglich sein, dass man den Betrag schlicht vom Aussteller (vielleicht gar mit einer weniger antiquierten Methode) bekommt. Man muss da allerdings mit ihm reden, weil die zugrunde liegende Forderung nach fünf Jahren verjährt sein dürfte, d.h. eine Zahlung nach so langer Zeit wahrscheinlich aus Kulanz stattfände.
Schöne Grüße
MM
Hallo duck313,
Du hasta Recht. Das Ganze wikt seltsam.
Ich habe so eine stressige Zeit durchstehen müssen, da war mit „normalerweise“ nicht zu leben.
Deswegen kam ich ja doch Auch erst auf diese Community con Wer-Weiss-Was?
Also den Scheck habe ich noch. Damals ging die Auszahlung nicht. Nun befinde ich mich in Südspanien und der Scheck ist von der Deutschen Bank. Weisst du, wo man sich in solchen Zusammenhängen hinwenden kann?
Gibt es nicht eine Stelle, so man dieses Thema vortragen kann?
Einen Gruss an Dich!
Guter Hinweise, den ich gleich mal kommentieren kann. 2014 war ich un Frankfurt direkt bei der Deutschen Bank und Sie informierten mich, dass die Vorlagezeit 2 Jahre seien.
Tjoa, es mag sein, daß das einer gesagt hat, es mag auch sein, daß Du Dich verhört hast oder Dich die Erinnerung trügt, aber Tatsache ist und bleibt, daß es NUR die von mir genannten Vorlagefristen gibt (nachzulesen in §29 Scheckgesetz) und die sind seit wenigstens 30 Jahren unverändert. Wahrscheinlich standen die sogar in der ursprünglichen Fassung von 1933.