Hallo,
welche Informationen sind in einem Scheckheft zu hinterlegen?
Unser Fahrzeug wurde von uns gebraucht gekauft. In der Händlergarantie ist aber ein Getriebeschaden entstanden, der uns nicht nachgewiesen werden will.
Schöne Dank schon einmal.
Hallo,
welche Informationen sind in einem Scheckheft zu hinterlegen?
Unser Fahrzeug wurde von uns gebraucht gekauft. In der Händlergarantie ist aber ein Getriebeschaden entstanden, der uns nicht nachgewiesen werden will.
Schöne Dank schon einmal.
Hallo!
Das volkstümlich Scheckheft genannte Heftchen ist ein Wartungsnachweis. Es beginnt mit Angaben zur Fahrzeugidentifikation, Name des Ersterwerbers und Händlers sowie Datum der Übergabe, gefolgt von einigen Seiten zu Gewährleistung und Garantiebedingungen. Danach folgen die Nachweise der in bestimmten Abständen durchzuführenden Wartungsarbeiten, angefangen bei Sichtkontrollen, bis zum Austausch diverser Betriebsflüssigkeiten, Filter und Riemen. Die durchgeführten Wartungspunkte werden mit einem Häkchen versehen, km-Stand und Datum eingetragen, Stempel und Unterschrift - fertig. Reparaturen (etwa Austausch des Getriebes) fallen nicht unter Wartung und werden deshalb im Wartungsnachweis nicht eingetragen.
Zur Dokumentation von Reparaturen sollte man Rechnungen aufbewahren zu den Fahrzeugunterlagen legen.
Gruß
Wolfgang
Besten Dank für die Erläuterung. So in etwa hatte ich das auch verstanden. Das mit dem Getriebe war für mich nicht ganz eindeutig, jetzt bin ich schlauer.
Da sich der Getriebewechsel im Garantiebereich ereignete, verweigerte man einen Nachweis über den Wechsel.
In den letzten 10 Monaten, in denen wir dieses Fahrzeug nun besitzen, waren wir bereits 5-6 Mal im Autohaus. Uns eine Rechnung zum Getriebe oder einen Nachweis das es ausgeatusch wurde, vorzuenthalten, lässt die Sache verdächtig wirken.
Moin,
in meinem Scheckheft stehen ganz andere Angaben, aber egal.
In dem, welches Du meinst, steht aber weder eine Getriebenummer noch wird ein Getriebetausch (egal ob vom Hersteller oder vom Besitzer bezahlt) eingetragen. Zumindest gehe ich davon aus, dass das für alle Fahrzeughersteller gilt.
Und wenn das mal auf Garantie getauscht wurde, dann wird der Vertragshändler dem Autobesitzer auch keine Rechnung darüber geben. Da kann es höchstens einen Werkstattauftrag geben. Aber ob da wirklich genau steht, ob das Getriebe gewechselt oder nur irgendwas repariert wurde, glaube ich nicht.
Beste Grüße
Guido
Wolfgang, das mag vorkommen, ist aber das falsche Prozedere.
Auch nicht vorgesehene Wechsel von Motoren, Getrieben oder auch nur Getriebe- oder Diff.-Öl sollten im Serviceheft vermerkt sein.
Genauso wie Zahnriemen- und WaPu-Wechsel.
Dieses sieht sich der Mechaniker an und er sollte die Servicehistorie des Wagens erkennen können.
Übrigens heisst das nicht „Scheckheft“, sondern „Checkheft“ oder eben „Serviceheft“.
Im „Scheckheft“ gab es in den 80ern mal „Schecks“. Mit dem Auto erhält man solche üblicherweise leider nicht…
M.