Hallo,
eine Bekannte ist vor ein paar Wochen, in eine Bank zum Geldautomaten und wollte Geld abheben. Sie stand vor dem Geldautomaten und es steckte eine EC Karte darin. PIN der Karte war eingegeben. Sie konnte sämtliche Kontodaten einsehen. Ich weis nicht was für ein Affe sie gebissen hat, aber Sie hat von dem fremden Konto 100€ abgehoben und die Karte nach der Auszahlung aus dem Automaten genommen und neben den Automaten gelegt. Es ist Wochen lang nichts passiert. Bis vor ein paar Tagen. wird sie von einem einzelnen Polizisten( der im Streifenwagen gerade vorbei gefahren ist) nach ihren Personalien gefragt. Sie hat dem Polizisten ihren Ausweis gegeben , der hat ihre Daten notiert. Sie hat den Polizisten mehrfach gefragt warum sie kontrolliert würde. Nach längerem zögern hat dieser ihr gesagt es ginge um Scheckkartenbetrug und sie würde von dem Kollegen hören.
Ich würde gerne Wissen, wie die ganze Sache weitergeht? Oder wird das ganze wegen Geringfügigkeit eingestellt?Danke!
Hallo,
ich denke nicht, dass das Verfahren bereits jetzt eingestellt wird. Der Polizist wird die Bekannte, die beim Auszahlungsvorgang gefilmt worden sein dürfte, erkannt haben. Das Verfahren wird erst jetzt richtig losgehen. Sie wird zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen werden, bei der sie erklären kann, ob der Vorwurf zutrifft und was sie dazu bewegt hat. Ob der Staatsanwalt die Sache dann einstellt oder einen Strafbefehl beantragen wird, kann ich nicht sicher voraussagen.
Sie täte gut daran, bereits jetzt den Schaden wieder gut zu machen, der Bank die 100 € zu bringen und zu erklären, sie möge diese dem Geschädigten wieder gutschreiben.
Viele Grüße
Michael
Hallo Markus,
hier handelt es sich um einen Computerbetrug der mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird. Eine Einstellung ist deshalb unwahrscheinlich.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Kontrolle des Polizeibeamten etwas mit dem Vorfall am Geldautomaten zu tun hat.
Natürlich ist bei der Geldabhebung Fotomaterial zustande gekommen wodurch die Identität Ihrer Bekannten bekannt wurde.
Sie müssen warten bzw. Ihrer Bekannte kann auch eine Selbstanzeige machen.
Hallo,
also wenn die Geschichte wirklich stimmt, Deine Bekannte unvorbestraft ist und sogleich ein Geständnis ablegt und sich entschuldigt, dann gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren - vielleicht gegen Zahlung einer Geldbuße - einstellen wird.
Viele Grüße
OpiWahn