Scheidung in Afrika

Meine Tochter lebt seit 5 Jahren in Südafrika und ist dort verheiratet und hat ein Kind.
Sie will jetzt die Ehe auflösen und nach Deutscland mit dem Kind zurückkehren.

Was muß sie beachten , welche Papiere muß sie mitbringen um sich z.b. bei Ämtern anzumelden, sozie etc. Sie hat einen Deutschen Pass und der Kleine ebenfalls.

Welche Aussagen oder Papiere muß sie vom Ehemann abfordern?

Wie sieht das Scheidungsrecht in SA aus, mit was muß se rechen??

Bin für jeden Tipp dankbar.

Rainer

Hallo Rainer!

Vorab: Darüber kann ich Dir, als Ledige gar nichts sagen.
Nur, dadurch, daß du in einem deutschen Forum bist, glaube ich kaum, daß du alle Infos, die Du brauchst, auch erhalten wirst. Evtl könnte Dir Elke (Eklastik) etwas darüber sagen.

ABER: (und das ist was ich sagen wollte) an Deine Stelle würde ich mich an das Südafrikanische Botschaft in Berlin wenden. Oder aber, Deine Tochter konnte sich in die deutsche Botschaft in Kapstadt erkündigen. Da kriegst Du auch die ofizielle Auskunft und die erforderlichen Anträgen. (oder was für Hilfe hast Du Dir von WWW erhofft???)

Ich finde, wie gesagt, daß einen deutschen Forum ist nicht unbedingt der richtigen Ort für so einen Auskunft.

Auf jeden Fall wünsche ich Euch viel Erfolg und alles Gute,
Helena

Hi Rainer,

da helena direkt auf mich verwiesen hast (danke :smile: ) –
ich kann ihr aber nur Recht geben, hier wird dir kaum
jemand helfen können.
Ich habe zwar in Südafrika geheiratet, aber bin nicht
geschieden.
Zum einen wäre zu klären, ob deine Tochter in Südafrika
einen Deutschen oder einen Südafrikaner geheiratet hat.
In beiden Fällen wäre die nächste Frage, ob diese Heirat
auf einem deutschen Konsulat anerkannt wurde und
daraufhin eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt
wurde.

Wie es dann weiter geht, weiß ich auch nicht. Als einzigen
Trost (?) kann ich dir sagen, dass eine Scheidung in ZA
leichter zu bekommen ist (und weniger kostet) als in
Deutschland.

Was deine Enkelin betrifft - so kommt hier die
Frage, ob sie einen deutschen UND einen südafrikanischen
Pass hat. Behalten darf sie beide, momentan bis sie 23
ist, dann wird sie sich entscheiden müssen, welche Nationalität
sie aufgeben will.

Aber helena hat ganz recht: eure Ansprechpartner sitzen

  1. auf dem deutschen Konsulat entweder in Pretoria
    oder Kapstadt (was immer näher ist)
    und
  2. bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin (wobei
    wahrscheinlich das deutsche Konsulat in Südafrika besser
    über eure Fragen Bescheid weiß, weil sie ja die Scheidung
    in Deutschland anerkannt haben wollen - damit die Scheidung
    in Südafrika anerkannt wird, dazu kann theoretisch jedes
    „department of interior“ dort Bescheid geben.

Gruß
Elke