Scheidung jetzt geht es um den Hund

Hallo die Scheidung ist durch jetzt sollte im nachhinein der Hausrat geregelt werden.

Der Hund wurde in der Ehe angeschafft.
Jetzt hat A den Hund einfach ohne wissen von B verschenkt. A hatte nie richtig Bezug zum Hund. B kümmerte sich immer um den Hund.
A wollte B damit einfach weh tun.
Da der Hausrat noch nicht geregelt ist geht das doch nicht einfach das so zu machen.

Hallo,

Und wem gehört der Hund? A oder B oder Beiden?

Gruss
Jörg Zabel

B weil A kein Interesse hatten an diesen Hund

Interesse begründet nicht das Eigentum an einer Sache.
Eigentum erwirbt man z.B. durch Kauf oder Schenkung.

Wer also ist der Eigentümer des Hundes? Wer hat bezahlt, wer steht im Kaufvertrag?

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wo ist der Hund?
Man kann nichts verschenken, ohne dass man das uneingeschränkte Eigentum inne hat.
Also: auf zum Hund, die Sache klären, die Hälfte des Wertes des Hundes (Vorder- oder Hinterteil?) in bar dabei haben und auf Herausgabe des Hundes bestehen.
Die rechtlichen Fragen und Paragraphen können die Juristen hier klären …
Wenn das Fellknäul sich aber dort wohlfühlt, wo es gerade ist - Im Sinne des Hundes: Tier geht’s gut

Dafür müßten die Juristen - und alle anderen auch - wissen, wem das Tier gehört. Deine Antwort ist aber in jedem Falle falsch. Entweder das Tier gehört A oder es gehört B oder es gehört beiden zur gesamten Hand, quasi als Teil des ehelichen Hausstandes. Gehörte er A, ist die Schenkung wirksam. Gehört er B oder A und B zusammen, war die Schenkung unwirksam. Hat man den Hund dann wieder, kann man aber nicht einfach mit der Übergabe des halben Hundewertes in bar das alleinige Eigentum erlangen. Dazu braucht es entweder einen Kaufvertrag über die Hälfte des Miteigentumsanteils oder aber die Auflösung des Gemeinschaftseigentumes.

Bevor aber sich der Fragesteller nicht weiter dazu äußert, kommen wir nicht weiter.

Gruß
C.

Er gehört beiden. Der Hausstand ist noch nicht geklärt.

Also stehen Beide im Kaufvertrag oder wer ? Beide stehen in der Versicherung des Hundes. Zahlen gemeinsam die Hundesteuern, den Tierarzt usw.

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Kaufvertrag gibt es nicht.
A zahlt Steuern
B ist bei den Tierregistern gemeldet
B zahlt versicherung
Tierarzt wurde bis jetzt geteilt.

Wer hat denn damals gesagt: „Du bist jetzt mein Hund“ oder meinetwegen „ich möchte diesen Hund kaufen“ oder „wir möchten diesen Hund kaufen“?

Wir möchten diesen Hund kaufen

Kaufvertrag zumindest nicht schriftlich, kann ja auch durch konkludentes Handeln zustande gekommen sein. Da die Kosten bisher von beiden bestritten wurden (wie war es beim Kauf?) ist davon auszugehen, daß er beiden gemeinschaftlich gehört. Also kann B kurzerhand hingehen und den Hund zurückverlangen.