Hallo die Scheidung ist durch jetzt sollte im nachhinein der Hausrat geregelt werden.
Der Hund wurde in der Ehe angeschafft.
Jetzt hat A den Hund einfach ohne wissen von B verschenkt. A hatte nie richtig Bezug zum Hund. B kümmerte sich immer um den Hund.
A wollte B damit einfach weh tun.
Da der Hausrat noch nicht geregelt ist geht das doch nicht einfach das so zu machen.
wo ist der Hund?
Man kann nichts verschenken, ohne dass man das uneingeschränkte Eigentum inne hat.
Also: auf zum Hund, die Sache klären, die Hälfte des Wertes des Hundes (Vorder- oder Hinterteil?) in bar dabei haben und auf Herausgabe des Hundes bestehen.
Die rechtlichen Fragen und Paragraphen können die Juristen hier klären …
Wenn das Fellknäul sich aber dort wohlfühlt, wo es gerade ist - Im Sinne des Hundes: Tier geht’s gut
Dafür müßten die Juristen - und alle anderen auch - wissen, wem das Tier gehört. Deine Antwort ist aber in jedem Falle falsch. Entweder das Tier gehört A oder es gehört B oder es gehört beiden zur gesamten Hand, quasi als Teil des ehelichen Hausstandes. Gehörte er A, ist die Schenkung wirksam. Gehört er B oder A und B zusammen, war die Schenkung unwirksam. Hat man den Hund dann wieder, kann man aber nicht einfach mit der Übergabe des halben Hundewertes in bar das alleinige Eigentum erlangen. Dazu braucht es entweder einen Kaufvertrag über die Hälfte des Miteigentumsanteils oder aber die Auflösung des Gemeinschaftseigentumes.
Bevor aber sich der Fragesteller nicht weiter dazu äußert, kommen wir nicht weiter.
Kaufvertrag zumindest nicht schriftlich, kann ja auch durch konkludentes Handeln zustande gekommen sein. Da die Kosten bisher von beiden bestritten wurden (wie war es beim Kauf?) ist davon auszugehen, daß er beiden gemeinschaftlich gehört. Also kann B kurzerhand hingehen und den Hund zurückverlangen.