Hallo,
Ein Ehepaar ist sich einig und hat nach der Trennung eine notarielle Scheidungsvereinbarung aufgesetzt und unterschrieben. In dieser sind der Versorgungsausgleich sowie Unterhaltsansprüche geregelt, es gibt somit keine Streitpunkte mehr.
Beide haben mündlich vereinbart, das einer die Kosten für diese Vereinbarung trägt und der andere die Kosten für die Scheidung.
Der Notar bestätigte bei Unterschrift, dass die Scheidung somit nur noch Formsache sei und das Ehepaar durch diese Vereinbarung erhebliche Anwaltskosten sparen würde, da es keine finanziellen Streitpunkte mehr gäbe. Man könne somit auch nur einen Anwalt beauftragen und das Ganze somit kostengünstig halten.
Wenn nun einer den Anwalt beauftragt, muss der andere tatsächlich seinen Einkommensnachweis vorlegen? Das Finanzielle ist doch schon geregelt, keiner hat irgendwelche Ansprüche an den anderen
Hat die Partei, die den Anwalt NICHT beauftragt die Möglichkeit sich bis zur Zustellung des Scheidungsantrags/dem Termin passiv zu verhalten und dem Scheidungsurteil einfach zuzustimmen (wenn alles passt) oder abzulehnen falls der andere doch plötzlich was fordert?
Kann er dann zu diesem Zeitpunkt immer noch einen Anwalt einschalten, wenn es notwendig erscheinen sollte?
Danke und Grüße
Sonja