Verlockende Falle
Einen guten Abend allerseits,
also, folgender Fall:
Hallo.
Herr A (Wohnsitz Deutschland, Staatsangehörigkeit: Deutsch)
war in Russland, verliebte sich in eine Russin, heiratete sie
dort, und brachte sie anschliessend, ebenso ihren 15 jährigen
Sohn, nach Deutschland, wo die Ehe als solche auch anerkannt
wurde.
Und immer noch fallen die A’s auf so was rein. Tja, wer dem
russischen Charme einer heißblütigen Olga über die Vor-Ort-
Kennenlernnacht hinaus nicht wiederstehen kann, landet vorm Altar.
Ich hörte es gäbe eine 2 Jahresfrist nach Ablauf dessen
die Ehefrau automatisch in Deutschland eingebürgert wird, bzw.
sie die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt und somit
rechtlich mehr Vorteile geniesst, was bei einer Scheidung von
Bedeutung für den Herrn A wäre.
Automatisch nicht, auf Antrag und es sind 3 und 2 Jahre.
Wenn der Einbürgerungsbewerber seit 3 Jahren im Inland lebt und die Ehe seit 2 Jahren besteht.
Ich hörte ebenso, dass man bei einer Scheidung vor Ablauf der
2 Jahresfrist sich ohne Abfindung, Alimente und sonstigen
Dingen von der Frau trennen kann, sie sozusagen zurück ins
Heimatland zurückmuss.
Zurück wird sie wohl so müssen, da sie ja lediglich eine befristete Aufenthaltungsgenehmigung auf 3 Jahre hat.
Was die Versorgungsansprüche angeht, so gelten hier die inländischen Gesetze wie sonst auch. Sollte es dort Zeitbefristungen geben, wäre das so. Mal nachlesen.
Oder gibt es deutsche Rechtsregeln, die solche ausländischen
Ehe-Partner schützt „abgeschoben“ zu werden?
Keine gesonderten. Probelmatisch wird es, wenn inzwischen ein Kind geboren und ein Sorgerecht für das Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit besteht.
Tipp : Die ersten Jahre immer verhüten oder nur Olgas
auswählen, wenn diese nicht mehr gebären können, wegen med.
Eingriffe.
Aber Achtung! Traue keiner Aussage oder russ. med. Unterlagen.
Lass dies immer von einem Arzt in Deutschland kontrollieren!
Der Herr A wird von der Frau attackiert und gedemütigt,
Sonst hätte Olga ihn wohl kaum erwählt!
Es ist das russische Hochszeitsmodell oder wie man sagt
„Wer wird Millionär auf Russisch“
Es endet immer gleich. A ist sein Haus los und sein Geld und Olga hat
sich ihren Traum, den die heiratswilligen russischen Frauen träumen, erfüllt. Später ziehen dann weitere Familienangehörige nach oder Olgas Ex-Mann meldet sich wieder.
und sieht sich ausser Stande sie weiter finanziell oder
unterkunftstechnisch zu unterhalten.
Wieso? Das ging doch vorher auch.
Welche Probleme gäbe es bei einer Scheidung von der Frau durch
den Herrn A für ihn selbst?
Keine. Er kann wieder ein freies Leben führen. Gut, er ist paar
Scheine los geworden, sein Lehrgeld.
Wichtig ist nur, dass er das zielgerichtet durchzieht.
Soweit Olga mal wieder in Rage ist und den A so richtig zurichtet,
ist es äußerst wichtig für A die Polizei zu rufen und medizinische
Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Gelingt dies nicht, weil Olga nicht ordentlich zulangt, oder russisch
prügelt (ohne Prügelspuren, alter KGB-Trick), muss sich A was
einfallen lassen. Jedenfalls solange Ivan und Vladimir, ihre
russischen Cousins, nicht zu Besuch kommen und A dann richtig in die
Mangel nehmen. Auch verschwinden solche A’s dann einfach mal und die
trauerende Taschentuchtränenwischende Olga erstattet mit
schluchzender Stimme eine Vermisstenanzeige. Oder A’s wird das
angedroht und erpresst.
A braucht die Nachweise (Strafanzeigen Körperverletzung, med. Behandlungen) später für seinen Prozess.
Die wenigsten A’s kommen da wieder raus.
Möglicherweise gibt es schon Selbsthilfegruppen von Ex-A’s die
aktuellen Fällen Unterstützung geben. Mal ergoogeln.
Hilfe ist allemal angebracht.