Scheidung mit Russin

Einen guten Abend allerseits,
also, folgender Fall:

Herr A (Wohnsitz Deutschland, Staatsangehörigkeit: Deutsch) war in Russland, verliebte sich in eine Russin, heiratete sie dort, und brachte sie anschliessend, ebenso ihren 15 jährigen Sohn, nach Deutschland, wo die Ehe als solche auch anerkannt wurde. Ich hörte es gäbe eine 2 Jahresfrist nach Ablauf dessen die Ehefrau automatisch in Deutschland eingebürgert wird, bzw. sie die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt und somit rechtlich mehr Vorteile geniesst, was bei einer Scheidung von Bedeutung für den Herrn A wäre.
Ich hörte ebenso, dass man bei einer Scheidung vor Ablauf der 2 Jahresfrist sich ohne Abfindung, Alimente und sonstigen Dingen von der Frau trennen kann, sie sozusagen zurück ins Heimatland zurückmuss.
Oder gibt es deutsche Rechtsregeln, die solche ausländischen Ehe-Partner schützt „abgeschoben“ zu werden?
Der Herr A wird von der Frau attackiert und gedemütigt, und sieht sich ausser Stande sie weiter finanziell oder unterkunftstechnisch zu unterhalten.

Welche Probleme gäbe es bei einer Scheidung von der Frau durch den Herrn A für ihn selbst?

Moin,

Herr A (Wohnsitz Deutschland, Staatsangehörigkeit: Deutsch) war in Russland, verliebte sich in eine Russin, heiratete sie dort, und brachte sie anschliessend, ebenso ihren 15 jährigen Sohn, nach Deutschland, wo die Ehe als solche auch anerkannt wurde. Ich hörte es gäbe eine 2 Jahresfrist nach Ablauf dessen die Ehefrau automatisch in Deutschland eingebürgert wird, bzw. sie die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt

Automatisch geschieht auf deutschen Ämtern so gut wie nichts.

und somit rechtlich mehr Vorteile geniesst, was bei einer Scheidung von Bedeutung für den Herrn A wäre.

Inwiefern wäre das für Herrn A, der mit der Russin nichts mehr zu tun haben will, von Vorteil?

Ich hörte ebenso, dass man bei einer Scheidung vor Ablauf der 2 Jahresfrist sich ohne Abfindung, Alimente und sonstigen Dingen von der Frau trennen kann, sie sozusagen zurück ins Heimatland zurückmuss.

Was man alles so hört.

Oder gibt es deutsche Rechtsregeln, die solche ausländischen Ehe-Partner schützt „abgeschoben“ zu werden?
Der Herr A wird von der Frau attackiert und gedemütigt, und sieht sich ausser Stande sie weiter finanziell oder unterkunftstechnisch zu unterhalten.

Das sind ja gleich drei Dinge auf einmal. Und was ist das denn für eine Pfeife?
Vielleicht mal an die Firma wenden, wo man diesen Unterhaltungsgegenstand erworben hat. Vielleicht greift da die 2-jährige Gewährleistungspflicht und man kann die nochmal umtauschen. Und beim nächsten Mal Augen auf beim F…kauf.

Welche Probleme gäbe es bei einer Scheidung von der Frau durch den Herrn A für ihn selbst?

Eine Scheidung durch Herrn A? Ich denke mal, dass das immernoch ein Richter machen muss.
Die Frau wird es dem Herrn A wahrscheinlich so schwer wie möglich machen, insbesondere wenn die Möglichkeit besteht, dass sie dann wieder zurück müßte. Das Trennungsjahr hat er die Russin auf jeden Fall noch an der Backe.
In anderen Kulturkreisen reagieren vielleicht noch die Familienangehörigen der Frau irgendwie ungewohnt für den deutschen Noch-Ehegatten. Möglicherweise will dann Igor nochmal mit Herrn A reden und ihn davon überzeugen, dass die Schläge der Frau gegenüber Schlägen von ihm doch gar nicht so schlimm sind.

Grüße

Das sind ja gleich drei Dinge auf einmal. Und was ist das denn
für eine Pfeife?

Besser hätte ich es nicht ausdrücken können.

Wie naiv muss man eigentlich sein, sich so eine Mail-Order-Bride anzuschaffen und dann die große Liebe zu erwarten?
Also von mir kommt da kein Mitleid.

Einfach die Trennung so schnell wie möglich einleiten, und auch nicht mehr zusammen wohnen!

Gruß

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Moin,

Wie naiv muss man eigentlich sein, sich so eine
Mail-Order-Bride anzuschaffen und dann die große Liebe zu
erwarten?

Aber veilleicht sollte man auch mal das Ursprungsposting lesen, bevor man hier etwas schreibt, da stand nirgendwo etwas von Katalogbraut!

CU

Axel

Der Herr A wird von der Frau attackiert und gedemütigt, und sieht sich ausser Stande sie weiter finanziell oder unterkunftstechnisch zu unterhalten.

Das sind ja gleich drei Dinge auf einmal. Und was ist das denn
für eine Pfeife?

Hi,

eine Pfeife wäre er wenn er gegen seine Frau gewalttätig werden würde, wie viele Männer auch.

Er macht das einzige Richtige was er machen kann, er schickt sie zur Hölle, ohne Rückfahrschein.

Wünsche viel Glück das er die Xanthippe möglichst bald los wird.
Persönlich würde ich sagen, schnell zum Anwalt und auch Beweise sichern.

Q-Gruß

Obwohl ich dein Beitrag wirklich sehr genossen habe muss ich dem Autor dieses Themas auch eins sagen: das ist eine Lektion fürs Leben. nicht dran verzweifeln. Denk dran: es gibt immer einen Hacken wenn etwas zu schön zu sein scheint!

…und solche lebenswichtige Fragen werden nicht in ein Forum gelöst. Herr A sollte sich schnell profesionelle Hilfe schaffen in form eines Anwalts und vielleicht psychologischer Hilfe. Herr A scheint ziemlich überfordert zu sein und am Ende mit den Nerven und der Welt. Hier ist aber auch augen auf angesagt. Nicht jeder der einem schöne Augen macht und nett zu einem ist, ist auch in seinem Job kompetent. Herr A braucht ein Pitbull von Anwalt der was von seinem Handwerk versteht und mit aller Härte vorgeht.

Viel Glück!

Verlockende Falle

Einen guten Abend allerseits,
also, folgender Fall:

Hallo.

Herr A (Wohnsitz Deutschland, Staatsangehörigkeit: Deutsch)
war in Russland, verliebte sich in eine Russin, heiratete sie
dort, und brachte sie anschliessend, ebenso ihren 15 jährigen
Sohn, nach Deutschland, wo die Ehe als solche auch anerkannt
wurde.

Und immer noch fallen die A’s auf so was rein. Tja, wer dem
russischen Charme einer heißblütigen Olga über die Vor-Ort-
Kennenlernnacht hinaus nicht wiederstehen kann, landet vorm Altar.

Ich hörte es gäbe eine 2 Jahresfrist nach Ablauf dessen
die Ehefrau automatisch in Deutschland eingebürgert wird, bzw.
sie die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt und somit
rechtlich mehr Vorteile geniesst, was bei einer Scheidung von
Bedeutung für den Herrn A wäre.

Automatisch nicht, auf Antrag und es sind 3 und 2 Jahre.
Wenn der Einbürgerungsbewerber seit 3 Jahren im Inland lebt und die Ehe seit 2 Jahren besteht.

Ich hörte ebenso, dass man bei einer Scheidung vor Ablauf der
2 Jahresfrist sich ohne Abfindung, Alimente und sonstigen
Dingen von der Frau trennen kann, sie sozusagen zurück ins
Heimatland zurückmuss.

Zurück wird sie wohl so müssen, da sie ja lediglich eine befristete Aufenthaltungsgenehmigung auf 3 Jahre hat.
Was die Versorgungsansprüche angeht, so gelten hier die inländischen Gesetze wie sonst auch. Sollte es dort Zeitbefristungen geben, wäre das so. Mal nachlesen.

Oder gibt es deutsche Rechtsregeln, die solche ausländischen
Ehe-Partner schützt „abgeschoben“ zu werden?

Keine gesonderten. Probelmatisch wird es, wenn inzwischen ein Kind geboren und ein Sorgerecht für das Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit besteht.
Tipp : Die ersten Jahre immer verhüten oder nur Olgas
auswählen, wenn diese nicht mehr gebären können, wegen med.
Eingriffe.
Aber Achtung! Traue keiner Aussage oder russ. med. Unterlagen.
Lass dies immer von einem Arzt in Deutschland kontrollieren!

Der Herr A wird von der Frau attackiert und gedemütigt,

Sonst hätte Olga ihn wohl kaum erwählt!
Es ist das russische Hochszeitsmodell oder wie man sagt
„Wer wird Millionär auf Russisch“
Es endet immer gleich. A ist sein Haus los und sein Geld und Olga hat
sich ihren Traum, den die heiratswilligen russischen Frauen träumen, erfüllt. Später ziehen dann weitere Familienangehörige nach oder Olgas Ex-Mann meldet sich wieder.

und sieht sich ausser Stande sie weiter finanziell oder
unterkunftstechnisch zu unterhalten.

Wieso? Das ging doch vorher auch.

Welche Probleme gäbe es bei einer Scheidung von der Frau durch
den Herrn A für ihn selbst?

Keine. Er kann wieder ein freies Leben führen. Gut, er ist paar
Scheine los geworden, sein Lehrgeld.

Wichtig ist nur, dass er das zielgerichtet durchzieht.
Soweit Olga mal wieder in Rage ist und den A so richtig zurichtet,
ist es äußerst wichtig für A die Polizei zu rufen und medizinische
Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Gelingt dies nicht, weil Olga nicht ordentlich zulangt, oder russisch
prügelt (ohne Prügelspuren, alter KGB-Trick), muss sich A was
einfallen lassen. Jedenfalls solange Ivan und Vladimir, ihre
russischen Cousins, nicht zu Besuch kommen und A dann richtig in die
Mangel nehmen. Auch verschwinden solche A’s dann einfach mal und die
trauerende Taschentuchtränenwischende Olga erstattet mit
schluchzender Stimme eine Vermisstenanzeige. Oder A’s wird das
angedroht und erpresst.

A braucht die Nachweise (Strafanzeigen Körperverletzung, med. Behandlungen) später für seinen Prozess.

Die wenigsten A’s kommen da wieder raus.
Möglicherweise gibt es schon Selbsthilfegruppen von Ex-A’s die
aktuellen Fällen Unterstützung geben. Mal ergoogeln.
Hilfe ist allemal angebracht.

Hi,

Und immer noch fallen die A’s auf so was rein. Tja, wer dem

russischen Charme einer heißblütigen Olga über die Vor-Ort-
Kennenlernnacht hinaus nicht wiederstehen kann, landet vorm Altar.:

Oh mein Gott… diese Einseitigkeit.
Es wundert mich doch stark, dass du Männern echt nicht mehr zutraust… Diese Zweckheiraten gehen doch immer von beiden Seiten aus, oder?
In der Regel fährt kein Mann nach Russland in den Urlaub, verliebt sich da und heiratet direkt, bringt eine Frau und einen 15jährigen Sohn mit nach Deutschland, einfach, weil er schmetterlinge im Bauch hat.
Also etwas mehr an der Realität entlang wäre imho schon angebracht.

In der Regel läuft es doch eher so:
Mann hört, dass russische Frauen ja so viel höriger sind als die deutschen Emanzen. Ergo: haben will.
In Russland macht man als Schichtarbeiter von xyz voll auf dicke Hose, um zu imponieren und bringt sich (seiner Meinung nach) eine neue Gespielin, die schön den Haushalt führt und kuscht, nach Hause.

Und dann? Oh Gott, dann hat sie doch ihre eigene Meinung - wer hätte das denn gedacht? Sowas (auch super, wie die Frau hier als Ware dargestellt wird… allein der Vorschlag, sie bei einem Arzt überprüfen zu lassen… ich schreib mal gar nicht erst, was das bei mir hervorruft) will Mann schnell wieder los werden und muss dann erkennen: ganz so einfach ist der Frauen-Kauf ja doch nicht.

Ich stimme dir ja in fast allen Punkten zu. Aber vergiss doch bitte nicht, dass hier absolut ZWEI Seiten beteiligt sind :wink:
Gruß
Shannon

die weiß, dass der Artikel höchstwahrscheinlich nicht lange hier stehen bleiben wird.
Ich hatte vor einigen Jahren mal E-Mail Austausch mit einem Redakteur eines öff.rechtl.Senders, der eine Dokumentation genau darüber gedreht hat und habe meine Sichtweise diesbezüglich ein wenig angepasst *gg*

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Aber veilleicht sollte man auch mal das Ursprungsposting
lesen, bevor man hier etwas schreibt, da stand nirgendwo etwas
von Katalogbraut!

Vielleicht sollte man auch einfach mal nachdenken.
Man lernt doch nicht einfach „zufällig“ im Russland-Urlaub so eine Frau (mit Kind natürlich!) kennen, die erst total nett erscheint und dann nach der Heirat ganz anders ist.
Das ist nunmal haargenau das, was bei Mail-Order passiert.

Wie es nun genau gelaufen ist, ist ja wohl auch völlig wurscht, also ich habe keine Ahnung wie deine Haarspalterei jetzt weiterhelfen soll.

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Wie es nun genau gelaufen ist, ist ja wohl auch völlig
wurscht, also ich habe keine Ahnung wie deine Haarspalterei
jetzt weiterhelfen soll.

Ungefähr ganuso viel weiter wie dein Posting. Erstmal ordentlich Häme ausschütten und dann noch schnell ein Allerweltssatz zum Thema.

Also, um das klarzustellen, diese Story hat absolut rein garnichts mit mir zu tun. :smile: Ich weiss selber, dass man bei solchen Beziehungen vorsichtig sein MUSS.
Aber zurück zum eigentlichen Thema…danke erstmal für alle Antworten, hab paarmal gut lachen können. Ich hörte jedoch eben, dass es die Regelung gibt, dass man zuerst 1 Jahr getrennt leben muss, BEVOR man sich scheiden lassen kann/darf. Stimmt das so? Und wie sähe das mit dem von mir geschilderten Fall mit einer „Ausländerin“ aus?

Bzw. kann sich der Herr A nun einfach scheiden lassen und gut ist, oder muss er sich wirklich einen Anwalt zulegen oder/und Beweise sammeln (welche auch immer)?

Hi,

Hallo.

Ich stimme dir ja in fast allen Punkten zu. Aber vergiss doch
bitte nicht, dass hier absolut ZWEI Seiten beteiligt sind :wink:

Natürlich Shannon,
es gehören immer zwei dazu, auch in misslichen Angelegenheiten.
Aber wenn hier sogar Misshandlungen zu kommen, ist einer klar der Unterlegene. A braucht Hilfe, Olga nicht, zumindest in diesem Fall. Es gibt auch andere Fälle, wo es umgedreht ist, leider.

die weiß, dass der Artikel höchstwahrscheinlich nicht lange
hier stehen bleiben wird.
Ich hatte vor einigen Jahren mal E-Mail Austausch mit einem
Redakteur eines öff.rechtl.Senders, der eine Dokumentation
genau darüber gedreht hat und habe meine Sichtweise
diesbezüglich ein wenig angepasst *gg*

Ah ja, wie heißt die Sendung? Danke.
Frohes neues Jahr.

Ich hörte jedoch eben, dass es die Regelung gibt, dass man zuerst 1 Jahr getrennt leben muss, BEVOR man sich scheiden lassen kann/darf. Stimmt das so?

Ja. Und das ist schon die einvernehmliche Variante, auf die derjenige welche wohl kaum hoffen braucht. Und es bleibt dabei, dass man sich nicht einfach scheiden läßt, sondern, dass das bei Gericht beantragt werden muss und der Richter die Entscheidung fällt.

Und wie sähe das mit dem von mir geschilderten Fall mit einer „Ausländerin“ aus?

Innerhalb des hier sicherlich diskutierten legalen Bereichs genauso.

Bzw. kann sich der Herr A nun einfach scheiden lassen und gut ist, oder muss er sich wirklich einen Anwalt zulegen oder/und Beweise sammeln (welche auch immer)?

Das könnte sehr hilfreich sein, wenn man eine Härtefallscheidung durchbekommen will.
Der weiß dann auch, ob Erniedrigungen und Gewalt auch tatsächlich solche sind (Immerhin gibt es Menschen, die dafür soagr bezahlen), und bei Ausländern besonders wichtig, ob dies im Heimatland des Ehegatten nicht ganz normal ist. Möglicherweise sind Russinen zu ihren Ehegatten so und dies stellt keine besondere Härte im Sinne des § 1565 (2) BGB dar.

Nun, Herr A hat kaum das nötige Kleingeld für einen Anwalt.
Wird ihm ein Anwalt vom Staat zugesichert für diese Angelegenheit?
Wo könnte er sich informieren über Erfolgschancen, bzw. Möglichkeiten sich in diesem speziellen Fall erfolgreich scheiden zu lassen?
Welches Amt käme dafür in Frage, z.b. für die Anwaltsangelegenheiten?

Nachtrag: Die leibliche Tochter des Herrn A hat begonnen Videoaufnahmen zu machen von dem Verhalten der „Russin“ („R“) dem Herrn A gegenüber. Die „R“ meint in dem Video z.b. dass er das Zimmer seiner Tochter nicht betreten darf, und zerrt ihn gegen seinen Willen aus dem Zimmer, er wehrt sich, aber wird dann doch aus dem Zimmer gezogen.
Werden durch solche Aufnahmen Anwälte diesbezüglich nicht überflüssig?

Mir fällt noch ein, dass ich vergessen habe zu fragen, wie eine „Trennung“ von Statten gehen könnte. Denn eine solche braucht man, wie ich hörte, bevor man sich scheiden lassen kann.
Sie kann kein Wort deutsch, ihr Sohn auch nicht, sie will nicht arbeiten, und auch sonst nichts unternehmen.
Wo könnte so eine Person denn hin „getrennt“ werden?
Oder muss für das getrennte Leben ebenso Anwälte/Richter hinzugezogen werden?
Sie schlägt ihn, beleidigt ihn, verbietet ihm den Kontakt mit der eigenen Tochter…welche Gründe braucht man für eine Trennung/Scheidung von einer solchen nicht integrierbaren „Person“…die schwere Körperverletzung, bzw. Tod eines der Ehe-Partner?

Hi,

Sie kann kein Wort deutsch, ihr Sohn auch nicht, sie will
nicht arbeiten, und auch sonst nichts unternehmen.
Wo könnte so eine Person denn hin „getrennt“ werden?
Oder muss für das getrennte Leben ebenso Anwälte/Richter
hinzugezogen werden?
Sie schlägt ihn, beleidigt ihn, verbietet ihm den Kontakt mit
der eigenen Tochter…welche Gründe braucht man für eine
Trennung/Scheidung von einer solchen nicht integrierbaren
„Person“…die schwere Körperverletzung, bzw. Tod eines der
Ehe-Partner?

Man zieht einfach (möglichst schnell) aus und erfüllt seine Unterhaltsverpflichtungen. Alles andere ist ihr Problem.

Gruß S (kein Anwalt)

Wer soll ausziehen? Das ist die Wohnung von Herrn A und nicht das Hexen-Häus’chen. Die Frau ist total von Sinnen, mittellos, gedanken- und verständnislos, wie kann man loskommen? Getrennt leben, wie? Sie kann sich um keine neue Wohnung umsehen, da sie kein deutsch kann (noch lernen will), noch will sie raus, noch hat sie die finanziellen Möglichkeiten…
Was müsste jetzt (nachdem wohl jeder hier genug über die beiden weiss) getan werden als 1. Schritt? Wir brauchen konkrete Schritte, die eingeleitet werden. Realistisch. Ich wüsste auch diverse Methoden so eine Person loszuwerden, aber wir sind schliesslich in Deutschland. :smile:

Wer soll ausziehen? Das ist die Wohnung von Herrn A und nicht
das Hexen-Häus’chen.

Ach so. Wußte ich nicht.

Die Frau ist total von Sinnen, mittellos,
gedanken- und verständnislos, wie kann man loskommen? Getrennt
leben, wie? Sie kann sich um keine neue Wohnung umsehen, da
sie kein deutsch kann (noch lernen will), noch will sie raus,
noch hat sie die finanziellen Möglichkeiten…

Das ist ihr Problem, bis auf Deine Unterhaltszahlungen.

Was müsste jetzt (nachdem wohl jeder hier genug über die
beiden weiss) getan werden als 1. Schritt? Wir brauchen
konkrete Schritte, die eingeleitet werden.

Ab zum Anwalt, kann ich da nur sagen. Es gibt bestimmt Mittel und Wege, die Dame rauszuwerfen.

Gruß S

Hallo,

Unterhalt ist hier u. U. nicht nötig.

Wenn die Frau gegenüber einem Familienmitglied (Ehemann oder seiner Tochter) gewalttätig wird, kann man sie laut Gewaltschutzgesetz der Wohnung verweisen lassen.

Bedeutet, dass man sofort bei der Polizei anruft, möglichst die Beweise (rote Backe z. B.) sichert und die Polizisten darauf hinweist, dass die Frau die Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz verlassen muss. Die Polizei regelt dann den Rest.

Zur Trennung/Scheidung: er geht auf jedem Fall zu einem Anwalt und der leitet rechtlich alles in die Wege, dass die Frau das Haus verlassen muss - er beantragt also die Wohnungszuweisung für den Mann.

Der Ehemann sollte schon beim Anwalt darauf hinweisen, dass er wegen „kurzer Ehe“ nach § 1579 BGB keinen Unterhalt bezahlen muss.

Rest sollte, auch über das Gericht, der gute Anwalt für Familienrecht wissen.

Es gibt Fristen, wo der „Sonderstatus“ bezüglich der Aufenthaltserlaubnis eines ausländischen Ehepartners erlischt. Könnten zwei Jahre sein, das weiß ich aber nicht genau.

Die Sache nicht so sehr am Ausländerrecht festmachen, sondern möglichst schnell wegen kurzer Ehe agieren. Mit kurzer Ehe kann man u. U. auch das Trennungsjahr verkürzen.

Gruß
Ingrid