Scheidung ohne Ehevertrag / was kommt auf mich zu

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich will mich von meinem Mann scheiden lassen der seit gut einem Jahr Arbeitslos ist. Ich selber habe eine Festanstellung und verdiene Rund 3000 Euro netto / Monat und bin nebenbei noch selbständig wo ich so ca. 15000 Euro/ pro Jahr einnahmen habe. Ich lebe in einem Haus wo ich alleine ( vor der Ehe gekauft ) habe und stehe auch alleinig im Grundbuch. Mein Mann will nun bei der Scheidung richtig Kohle sehen und hat gesagt er hat Anrecht auf einen Teil meines festen Gehaltes und die Hälfte meiner Einkünfte bei der Selbständigkeit. Ich kann ihm nichts nehmen da er nur Arbeitslosengeld 1 bekommt. Er hat auch so kein Geldvermögen da ich Ihn die letzten 7 Jahre unterstützt und eigentlich fast alles ich Bezahlt habe. Wir sind knapp 2 1 /2 Jahre jetzt verheiratet.

Was blüht mir und kann er echt soviel fordern ??.

Na ganz so einfach isses nicht. Wenn er weder gemeinsame Kinder betreuen muss noch krankheitsbedingt keiner Arbeit nachgehen kann, hat er allenfalls Anspruch auf Unterhalt nach §1573 BGB:

(1) Soweit ein geschiedener Ehegatte keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 hat, kann er gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag.

Es spielt aber auch eine Rolle, wie lange man verheiratet war. Gut möglich, dass ein Richter nach nur zweieinhalb Jahren Ehe keinen Unterhaltsanspruch sieht.
Auch werden solche Unterhaltszahlungen zeitlich begrenzt, und er muss in der Zeit beweisen, dass er sich bemüht, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden. Faul zurücklehnen kann er sich also nicht, oder zumindest nicht lange.

Nachdem eine Zugewinngemeinschaft besteht, kann er auf jeden Fall seinen Anteil am Zugewinn fordern. Der Mann hat nix und hatte vorher nix, also bekommt er die Hälfte des Zugewinns der Ehefrau.
Wenn da keine großen Vermögenswerte reinfallen (das Haus gehörte der Frau ja schon vor der Ehe), dürfte das relativ entspannt aussehen.

Was den Unterhalt betrifft, wird dein Anwalt (den du sowieso beauftragen musst) sicher genügend Argumente vorbringen können, um die „Gegenseite“ zur Einsicht zu bewegen, dass eine Klage kaum Aussicht auf Erfolg hätte.

Gruß,

Kannitverstan

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Ich würde mich da auch zumindest erstmal nicht verrückt machen lassen. Der während der Ehe gemeinsam entstandene „Zugewinn“ an Vermögen wird halbiert, das wird dann verechnet.
Dann gibt es noch den „Versorgungsausgleich“: Während der Ehezeit erworbene Ansprüche an Rentenversicherungen o. Ä. werden ebenfalls addiert dann halbiert und ausgeglichen. Gibt es eine Lebensversicherung zu wessen Gunsten? Die wird oft vergessen.
Lfd. Lebensunterhalt: Dein Mann ist nicht während der gesamten Ehezeit arbeitslos gewesen - wird also erst seit ca. 1 Jahr von Dir mit durchgeschleppt.
Um das Alles im Guten für Dich zu klären und aufzudröseln solltest Du ganz fix den Scheidungsantrag stellen (das Datum ist wichtig, um quasi einen Endpunkt der Ehezeit zu haben) und das und alle anderen Fragen mit einem Rechtsfachmenschen besprechen.
Es kann hilfreich sein, schon jetzt alle möglichen Unterlagen zusammen zu suchen, die Aufschluss über Deine finanzielle Situation, aber auch die Deines Mannes geben.
Die „Drohung“ Deines Mannes würde ich zwar ernst nehmen (er wird das versuchen, wenn Du jetzt nicht brav wirst und auf die Scheidung verzichtest), aber auch nicht überbewerten. Er weiß nicht, was er sonst tun könnte.
Dir also ein bisschen kaltes Gemüt, sachliches Rangehen und ein bisschen Glück.
LG
Amokoma1