Scheidung und Unterhaltszahlung

Folgende Situation: 17 Jahre verheiratet, 4 Kinder (16,5,15,13,5,12), kein Haus, Frau seit 16 Jahren zu Hause, kein Ehevertrag, seit Frühjahr 2021 im Haus getrennt gelebt, seit 01/22 räumlich getrennt
Ziel: friedliche Trennung ohne Rosenkrieg

  1. Muß ein Trennungsjahr stattfinden oder kann die Scheidung gleich eingereicht werden
  2. Was fällt bei der Unterhaltszahlung (Anlehnung an die D’dorfer Tabelle) zusätzlich an? z.B. Anrechnung eines Dienstwagens
    Kann von der Frau erwartet werden, dass sie Arbeiten geht?
  3. Was ist steuerrechtlich zu beachten? Aktuell getrennte Konten. Ab wann muss die Steuerklasse geändert werden
  4. Muss der Ehemann die Versicherungen der Frau (Lebensversicherung ) übernehmen bzw. für die Kinder die bestehenden Versicherungen wie Unfallversicherung, zusätzliche Krankenversicherung usw.
    Vielen Dank für Antworten

Hi

allgemein wünsche ich dir, dass es ohne Rosenkrieg von statten geht - das funktionieren meistens dann ganz gut, wenn weder verletzte Gefühle noch Vertrauensbrüche im Spiel sind und man sich ‚nur einfach so’ auseinander gelebt hat.

UND dass man sich nicht von einem ggf. überengagierten Anwalt zu mehr antreiben lässt (so gesehen bei meiner Freundin :roll_eyes:)

Wichtig ist auch, dabei immer das Wohl der gemeinsamen Kinder im Fokus zu behalten - die leiden am meisten darunter wenn es zwischen den Eltern kracht.

zu 1. das Trennungsjahr ist zwingend - trotzdem kann man die Scheidung jetzt schon beantragen - das zieht sich ja üblicherweise noch ein bisschen, bis dahin habt ihr die 12 Monate voll

Gruß h

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Servus,

wenn

bedeutet, dass die Eheleute bereits ab 01.01.2022 dauernd getrennt lebten, d.h. es 2022 auch nicht einen Tag gab, an dem sie noch nicht dauernd getrennt waren, dann kommt bereits für 2022 keine gemeinsame Veranlagung („Ehegattensplitting“) mehr in Betracht.

Die Steuerklasse hat keinen Einfluss auf die Veranlagung zur ESt, sondern nur auf den Lohnsteuereinbehalt.

Schöne Grüße

MM

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Auch die Trennung im eigenen Haus zählt, wenn beide sie so vor Gericht bestätigen. Das Gericht hat kein Interesse daran, diesbezüglich an übereinstimmenden Angaben der Parteien zu zweifeln. D.h. wenn beide jetzt die Scheidung wollen, dann kann eine Partei jetzt den Antrag stellen und wird er auch sofort bearbeitet, wenn da drin steht, dass man seit Anfang 21 bereits im gemeinsamen Haus getrennt gelebt hat.

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Vielen Dank!

Vielen Dank

Sehr gut, vielen Dank!